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Erklärungen (erforderlich) Angaben der Antragstellerin/ des Antragstellers auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit einem Abschluss im Land Sachsen-Anhalt -----------------------------------------------------------

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Academic year: 2022

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Landesschulamt/Referat 25/Formular ausländische Bildungsabschluss/ Stand: 01.03.2021

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A n t r a g

auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen

mit einem Abschluss im Land Sachsen-Anhalt ---

Landesschulamt Sachsen-Anhalt Eingangsstempel der Behörde:

Nebenstelle Dessau Referat 25

Nantegasse 6

06844 Dessau-Roßlau

Hiermit beantrage ich die Gleichwertigkeit meiner Berufsqualifikation als (Zutreffendes bitte ankreuzen!)

als staatlich anerkannte/r Erzieher/in

als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in

Angaben der Antragstellerin/ des Antragstellers

Frau Herr (Name, Vorname/-n):

Geburtsname:

Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland:

Geburtsland:

Postanschrift (Straße, PLZ, Ort):

E-Mail-Adresse*:

Telefon*:

*freiwillige Angaben

Erklärungen (erforderlich)

Ich habe einen derartigen Antrag bei keiner anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.

Ich habe einen derartigen Antrag bereits bei einer anderen Stelle eingereicht, eine Eignungsprüfung abgelegt oder ein Anpassungslehrgang absolviert. Eine Kopie der Entscheidung liegt bei.

Datenschutzerklärung:

Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Landesschulamt finden Sie in der Anlage 1.

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Landesschulamt/Referat 25/Formular ausländische Bildungsabschluss/ Stand: 01.03.2021

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Lebenslauf

1. Besuchte Schulen

(Primarschule, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen in chronologischer Reihenfolge

von bis Schule Ort

2. Besuchte Fachschulen/ Kollegs/ Hochschulen in chronologischer Reihenfolge

von bis Schule Ort

3. Angaben zum Abschluss

Dauer der Ausbildung/Studiums

Praktische Ausbildung während der Ausbildung/des Studiums

Berufsbezeichnung/Abschlussdatum

4. Angaben zu einschlägigen Berufstätigkeiten im Herkunftsland in chronologischer Reihenfolge (bitte mit Nachweis belegen)

von -bis Tätigkeit

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Landesschulamt/Referat 25/Formular ausländische Bildungsabschluss/ Stand: 01.03.2021

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5. Angaben zu einschlägigen Berufstätigkeiten seit Einreise nach Deutschland in chronologischer Reihenfolge (bitte mit Nachweis belegen)

von -bis Tätigkeit

6. Angaben zu Sprachkursen, Fort- und Weiterbildungen seit Einreise nach Deutschland

……..………

………..

………..

………..

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.

……… ………

Ort, Datum Unterschrift des/ der Antragstellers/in

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Landesschulamt/Referat 25/Formular ausländische Bildungsabschluss/ Stand: 01.03.2021

4 Hinweise zum Antrag über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer

Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BQFG LSA)

Zum vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sind folgende Dokumente und Unterlagen einzureichen:

amtlich beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Pass, Aufenthaltsgenehmigung) Bestätigung über den ständigen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt (amtlich beglaubigte Kopie);

Bescheinigung über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)

amtlich beglaubigte Kopie des in Originalsprache abgefassten Schulabschlusses mit deutscher Übersetzung*

amtlich beglaubigte Kopien des in Originalsprache abgefassten Diploms bzw.

Abschlusszeugnisses über die Verleihung des Berufsschulabschlusses sowie Fächer- und Notenübersichten mit deutscher Übersetzung*

amtlich beglaubigte Kopie der Tätigkeitsnachweise über die Dauer und Art bisher

ausgeübter Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen mit deutscher Übersetzung*

unterschriebene Datenschutzerklärung (Anlage 1)

Bitte übersenden Sie im eigenen Interesse nicht die Originale Ihrer Dokumente.

* Alle Übersetzungen von fremdsprachigen Originaldokumenten sind durch einen in

Deutschland bestellten und beeidigten Übersetzer anzufertigen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung kann nicht anerkannt werden Bei der Suche nach einem Übersetzer kann Ihnen nachfolgender Link behilflich sein: https://www.justiz-uebersetzer.de/Recherche/

Hinweis für amtliche Beglaubigungen:

Amtliche beglaubigen kann jede Gemeinde sowie andere Behörden im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit. Das sind z.B. die Ordnungsämter, Einwohnermeldeämter, Bürgerbüros und Bürgerberatungsstellen der Stadtverwaltungen. Amtliche Beglaubigungen können auch von Notariaten vorgenommen werden. Nicht amtlich beglaubigen dürfen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B.

Rentenversicherungsanstalten) und Träger der sozialen Krankenversicherunge n (z.B.

Krankenkassen).

Gebühren

Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig. Es können je nach Aufwand Verwaltungskosten in Höhe von 25,00 bis 600,00 Euro fällig werden. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO) vom 10.10.2012 (GVBl.

LSA Nr. S. 336) in der geltenden Fassung.

Referenzen

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