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Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KT

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Investitionskostenförderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms

„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 und Art. 27 BayKiBiG

Haus für Kinder Rosenheimer Straße 116 (Kinderzentren Kunterbunt e. V.) mit 24 Kinderkrippenplätzen und 24 Kindergartenplätzen

Umbau

Investitionskostenzuschuss in Höhe von 804.964 Euro Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05062 2 Anlagen

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09.11.2010 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Der Antragsteller Kinderzentren Kunterbunt e. V. beabsichtigt an der Rosenheimer

Str. 116 in 81669 München durch Umbau ein Kinderhaus mit 24 Kinderkrippenplätzen und 24 Kindergartenplätzen zu errichten.

Die Einrichtung kann voraussichtlich im ersten Quartal 2011 in Betrieb genommen wer- den.

Seit Inkrafttreten des BayKiBiG sind erstmals privat-wirtschaftliche (sonstige) Träger för- derfähig geworden. Die Geschäftsführung einer Trägerschaft muss generell keine päd- agogische Ausbildung nachweisen.

Aus der Anlage 2 können Einzelheiten zur Trägerin entnommen werden.

Betriebserlaubnis

Die Voraussetzungen für die Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis werden gemäß

§ 45 SGB VIII in Verbindung mit BayKiBiG überprüft und sind im vorliegenden Fall gege- ben. Dies bedeutet auch, dass seitens der Abteilung Kindertagesbetreuung insbesondere die Münchner Qualitätsmerkmale gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeaus- schusses mit dem Schulausschuss vom 21.03.2006 vorab geprüft wurden (vgl. Anlage 1 Auszug aus dem Beschluss). Im Rahmen dieser Prüfung bestätigte sich, dass die päd-

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agogische Konzeption den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans entspricht.

Die Einzelheiten, wie die Prüfung der sonstigen Träger durch das Sozialreferat erfolgt, können der entsprechenden Bekanntgabe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 03.02.2009 entnommen werden.

Bedarf

Die geplante Einrichtung an der Rosenheimer Str. 116 befindet sich im Planungsbereich 16.1 Ramersdorf-West, der mit einem Versorgungsgrad von 29,8 % (Stand August 2010) in die Priorität III eingestuft ist. Die Definition der Priorität III lautet gemäß Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung: „Auf rein städtische Projekte in diesem Planungsbereich kann der- zeit verzichtet werden, es sei denn, die Projekte können mit privater bzw. privatwirtschaft- licher Beteiligung realisiert werden (z. B. ÖPP).“ Insgesamt werden derzeit im Planungs- bereich 264 Kinderkrippenplätze in einem Kinderhaus in sonstiger (privat-wirtschaftlicher) Trägerschaft, einem Kindertageszentrum in kommunaler Trägerschaft, zwei Kinderkrip- pen in Trägerschaft eines anerkannten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe und drei Kinderkrippen in sonstiger (privat-wirtschaftlicher) Trägerschaft angeboten.

Somit ist der Bedarf aus Sicht des Sozialreferats für diesen Standort gegeben, eine Ab- stimmung mit dem Schul- und Kultusreferat hinsichtlich des Kindergartenbedarfes ist er- folgt. Die Plätze können als bedarfsnotwendig gemäß Art. 7 BayKiBiG anerkannt werden.

Investitionskosten

Gemäß Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG hat die Landeshauptstadt München dafür zu sorgen, dass die nach dem Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung erforderlichen Kinderkrippenplätze zur Verfügung stehen. Dieser Aufgabe kommt das Sozialreferat im vorliegenden Fall nach, indem die Realisierung der Einrichtung nach der Richtlinie zur Förderung von Inves- titionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“

2008-2013 bezuschusst wird.

Gemäß Art. 27 Absatz 3 Satz 1 BayKiBiG haben bei Kindertageseinrichtungen freige- meinnütziger oder sonstiger Träger die Gemeinden, die die Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss zu leisten.

Die Höhe der Förderung richtet sich in vorliegendem Fall nach der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi- nanzierung“ 2008-2013. Die Landeshauptstadt München erhält ihrerseits für die zu leis- tenden Baukostenzuschüsse Zuweisungen des Bundes und des Freistaats nach Maßga- be der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms

„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

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Die Höhe der notwendigen (zuwendungsfähigen) Kosten bestimmt sich nach der Richtli- nie über die Zuwendungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR) sowie den jeweils hierzu festgesetzten Kosten- richtwerten.

Das rückwirkende Inkrafttreten der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zum 01.01.2008 ermöglicht eine Umstellung der bisherigen Förderpraxis, welche der entspre- chenden Bekanntgabe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 23.09.2008 entnom- men werden kann.

Die Kindergartenplätze werden wie bisher nach dem BayKiBiG bezuschusst (siehe untere Aufstellung).

Gemäß Art. 27 Absatz 3 Satz 1 BayKiBiG haben bei Kindertageseinrichtungen freige- meinnütziger oder sonstiger Träger die Gemeinden, die die Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Kosten zu leisten. Die Landeshauptstadt München erhält ihrerseits für die zu leistenden Baukostenzuschüsse Finanzhilfen des Freistaats nach Maßgabe des Art. 10 FAG in Ver- bindung mit Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG.

Baukostenzuschuss für den Kinderkrippenbereich (lt. Berechnung der Stadtkämmerei)

Baukosten Kinderkrippenbereich davon

- Baukosten

- Ausstattungskosten

625.008 Euro 571.747 Euro 53.261 Euro davon zuwendungsfähig gem. Art. 10 FAG/

Krippenförderrichtlinie - Baukosten

- Ausstattungskosten

491.964 Euro 30.000 Euro

(24 Plätze x 1.250 Euro) Basiszuschuss nach Nr. 5.3 der Richtlinie zur

Förderung von Investitionen im Rahmen des In- vestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinan- zierung“ 2008-2013

(Freistaat und Bund)

337.500 Euro (68,60 % von 491.964 Euro) zzgl.

30.000 Euro = 367.500 Euro

Durch Basiszuschuss ungedeckter Investitions-

bedarf an den Baukosten

234.247 Euro (571.747 Euro - 337.500 Euro)

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Davon von LHM übernommen nach Nr. 4.1 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbe- treuungsfinanzierung“ 2008-2013 (= 50 %)

117.124 Euro

Gesamtzuschuss 484.624 Euro

(367.500 Euro + 117.124 Euro)

Eigenmittel Antragsteller 140.384 Euro

Öffentlicher Zuschuss zu den Investitionskosten pro Platz (LHM, Freistaat und Bund)

davon Anteil Landeshauptstadt München

20.193 Euro 4.880 Euro (117.124 Euro / 24 Plätze) Investitionskostenzuschuss für den Kindergartenbereich

(lt. Berechnung der Stadtkämmerei)

Baukosten Kindergartenbereich 606.709 Euro davon zuwendungsfähig gem. Art. 10 FAG

(Berechnung Stadtkämmerei) 480.510 Euro

Zweidrittelanteil an den zuwendungsfähigen

Kosten gemäß Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG 320.340 Euro Eigenmittel Antragstellerin 286.369 Euro Öffentlicher Zuschuss zu den Investitionskosten

pro Platz (LHM und Freistaat) 13.348 Euro Die Auszahlung erfolgt sukzessive nach Baufortschritt.

Gemäß Ziffer 4.3 Satz 1 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des In- vestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 und Art. 27 Abs. 5 Bay- KiBiG beträgt die Zweckbindung 25 Jahre.

Als Sicherung der Förderung (bei evtl. Aufgabe des Betriebes, z. B. durch Insolvenz) dient in vorliegendem Fall ein dem Sozialreferat bereits vorliegender Mietvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren mit Einstiegsoption zu Gunsten der Landeshauptstadt Mün- chen bzw. einem von der Landeshauptstadt München bestimmten Träger von Kinderta- geseinrichtungen.

Die durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 festgelegte Bagatellgrenze von 10.000 Euro (Nr. 5.3, Satz 4) wird im vorliegenden Fall überschritten.

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Somit kann von der Landeshauptstadt München die gesamte mögliche Zuweisung beim Freistaat Bayern geltend gemacht werden, die als Basiszuschuss an die Antragstellerin ausbezahlt werden kann. Die Landeshauptstadt München erhöht diesen Zuschuss um die Hälfte des nach dem geleisteten Basiszuschuss verbleibenden ungedeckten Finanzie- rungsbedarfs (durch LHM förderfähige Gesamtbaukosten).

Ein über den Basiszuschuss hinausgehender Anspruch gegenüber dem Freistaat Bayern auf eine Finanzhilfe nach dem FAG für die Landeshauptstadt München bezüglich des ge- leisteten Eigenanteils von 117.124 Euro an der Förderung besteht nicht.

Hingegen kann für den Zuschuss zur Schaffung der 24 Kindergartenplätze, den die LHM in Höhe von 320.340 Euro leistet, eine Finanzhilfe nach dem FAG erwartet werden.

Die Mittel für Investitionskostenzuschüsse sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2010-2014 in der Pauschale in Liste 1, Gliederungsziffer 4642, Maßnahmen-Nr. 7950 ent- halten und bei der Finanzposition 4642.988.7950.1 bereitgestellt.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Nr. 2.1 Anlage 1 der BA-Satzung für den Bereich des Sozialreferates). Der Bezirks- ausschuss des 16. Stadtbezirkes hat sich in seiner Sitzung am 15.09.2010 mit dem Be- schlussentwurf befasst und diesem einstimmig zugestimmt.

Die Sitzungsvorlage ist mit der Stadtkämmerei und dem Schul- und Kultusreferat abge- stimmt.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Zu- rek, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Frauengleichstellungsstelle, der Stadtkämmerei, dem Schul- und Kultusreferat, der Vorsitzenden, den Fraktionsspreche- rinnen und Fraktionssprechern, der bzw. dem Kinderbeauftragten sowie der bzw. dem Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirks und dem Sozialreferat/

Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

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II. Antrag der Referentin

1. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Investitionskostenzuschuss in Höhe von insge- samt 804.964 Euro an den Antragsteller in Raten je nach Baufortschritt auszuzahlen.

2. Der Antragsteller wird verpflichtet, die Einrichtung so zu gestalten, dass sämtliche Fördervoraussetzungen (Erlangen der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, Erfül- lung der Voraussetzungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 und der

„Münchner Qualitätsmerkmale“ in ihrer aktuellen Fassung) erfüllt werden.

3. Der Antragsteller wird verpflichtet, bei einer Aufgabe des Betriebes die Landeshaupt- stadt München unverzüglich zu unterrichten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Weiterbetrieb der Einrichtung gewährleistet werden kann.

4. Der Antragsteller wird verpflichtet, dem Sozialreferat alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Verfahrensschritte zu beachten, die benötigt werden, damit die Landeshauptstadt München die staatliche Zuweisung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 abrufen kann.

5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Brigitte Meier

Bürgermeisterin Berufsm. Stadträtin

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IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt z. K.

V. Wv. Sozialreferat

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An die Frauengleichstellungsstelle An das Schul- und Kultusreferat

An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher, die Kinderbeauftragte bzw. den Kinderbeauftragten sowie die Jugendbeauftragte bzw. den Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirks (7-fach)

An das Sozialreferat, S-III-M An das Sozialreferat, S-Z-F/H-MIP An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV z. K.

Am I.A.

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