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Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT/K-L

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Sozialreferat

Stadtjugendamt S – II – KT/K-L

Konsequenzen aus dem Bayerischen

Bildungs- und Erziehungsplan für Kinderkrippen Antrag Nr. 02-08 / A 01244 der FDP,

Frau Stadträtin Nadja Hirsch vom 28.10.2003 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05022

2 Anlagen

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.01.2005 (SB)02.07.1997 nichtÖffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Mit o.g. Antrag (Anlage 1) wird von Frau Stadträtin Hirsch ein Zwischenbericht über die Er- fahrungen der Kinderkrippen mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und im Zusammenhang damit eine Darstellung über Konsequenzen und weitere geplante Maßnahmen gefordert. Die Antragstellerin war mit einer Fristverlängerung einverstanden, da die Vorlage der Ergebnisse der Erprobungsphase abgewartet werden sollte.

Der „Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung – Entwurf für die Erprobung“ wurde im Auftrag des Staatsministeriums für Ar- beit, Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) durch das Staatsinstitut für Frühpädago- gik (IFP) erstellt. Hintergrund ist, die Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zu nut- zen, um frühe Bildungsprozesse bei Kindern von Geburt an bis zur Einschulung zu unter- stützen. Der BEP ist Teil der Qualitäts- und Bildungsoffensive Bayerns. An der Entstehung des Plans war die Abteilung Kindertagesbetreuung sowohl in der „Fachkommission“ als auch in der „Implementationskommission“ des IFP beteiligt. Er wurde von Oktober 2003 bis Juli 2004 in 106 Kindertageseinrichtungen in Bayern – davon 20 Kinderkrippen - erprobt und durch das IFP begleitet.

1. Verlauf der Erprobungsphase

An der Erprobungsphase haben zehn Kinderkrippen in Trägerschaft des Sozialreferats der Landeshauptstadt München teilgenommen. Zur fachlichen Begleitung der an der Erprobung beteiligten Kinderkrippen richtete die Abteilung Kindertagesbetreuung mit den zehn Leitungskräften einen internen „Arbeitskreis Erprobung“ ein. Der Arbeitskreis hatte die Aufgabe, die Umsetzung der Inhalte des BEP in der Praxis der städtischen Kinderkrippen einzuschätzen und ein fachliches Austauschforum zu bieten. In jeder

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der vier Stadtregionen nahmen zwei bis drei Kinderkrippen teil und übernahmen somit bereits erste Multiplikationsfunktion für die übrigen Kinderkrippen in ihrer Region.

Parallel dazu wurde die „Begleitgruppe Träger“ mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger der zehn weiteren an der Erprobungsphase beteiligten Kinderkrippen in Bayern installiert, um eine Vernetzung auf Trägerebene zu übergreifenden, die Er- probung des BEP betreffenden Fragestellungen herbeizuführen. Den betreffenden Ein- richtungen dieser Träger wurden Kontakte und Partnerschaften zu den zehn städti- schen Kinderkrippen angeboten. Das Schaubild in der Anlage 2, Anhang 2, gibt einen Überblick über die beiden Gremien.

Von Beginn der Erprobungsphase an zeigten die einzelnen Teams der teilnehmenden Kinderkrippen eine hohe Motivation und großes Interesse, sich mit dem BEP intensiv zu befassen und sich über die Erfahrungen fachlich auszutauschen. Im Verlauf der Er- probungsphase wurde deutlich, dass aufgrund fehlender Strukturvorgaben von seiten des IFP, wie die Erprobung vor Ort durchgeführt werden sollte, die Unterstützung der einzelnen Einrichtungen durch den Träger einen besonders wichtigen Stellenwert ein- nahm.

Die Einrichtungen wurden im Zeitraum der Erprobungsphase je einmal von einer Mitar- beiterin oder einem Mitarbeiter des IFP besucht. Außerdem waren im Rahmen von drei Erhebungswellen des IFP Fragebögen durch das pädagogische Personal und durch Eltern auszufüllen. Die Leitungskräfte wurden zweimal zu eintägigen Konferenzen ein- geladen.

Die Ergebnisse der Erprobung wurden vom Arbeitskreis „Erprobung“ dokumentiert und sind inzwischen in einer zweiteiligen Broschüre veröffentlicht worden. Teil 1 mit dem Titel „Auswertungsbericht“ (Anlage 2) enthält umfassende Aussagen zu den einzelnen Kapiteln des BEP, wobei auf die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder differen- ziert eingegangen wird. Teil 2 mit dem Titel „Dokumentationen zu ge-stalteten Bil- dungs- und Lernprozessen in Kinderkrippen mit Kindern von null bis drei Jahren“ bein- haltet Dokumentationen zu Praxisbeispielen, Projekten, Aktionen und Konzepten, die während der Erprobungsphase, teilweise auch bereits vorher, durch die praktische Ar- beit in den Kinderkrippen entstanden sind.

Die „Begleitgruppe Träger“ verfasste ebenfalls eine Stellungnahme zur Bewertung des BEP- Entwurfs (s. Anlage 2, Anhang 2).

2. Ergebnisse der Erprobungsphase

Im Mittelpunkt der Erprobung in den städtischen Kinderkrippen stand die Anwendbar- keit des BEP auf die Altersgruppe der null bis dreijährigen Kinder. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Erprobungsphase ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass dem Bildungsniveau des BEP grundsätz- lich zugestimmt werden kann. Die Bandbreite der dargestellten Bildungsinhalte und

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Förderschwerpunkte mit den Zielformulierungen und Kernaussagen unterstreichen die Bedeutung der frühkindlichen Bildung im Zusammenhang mit dem späteren Bildungs- erfolg.

Allerdings findet die Altersgruppe der null bis dreijährigen Kinder zu wenig Beachtung im BEP. Die Aussagen konzentrieren sich überwiegend auf die Altersstufe der drei- bis sechsjährigen Kinder. Es findet sich keine durchgehende Linie vom Kleinstkindalter bis zum Schuleintritt. Die Beschreibung der Bildungs- und Erziehungsziele wurde häufig als zu abstrakt oder nicht realisierbar für diese Altersstufe beurteilt. Auch die Beispiele wurden überwiegend als nicht anwendbar oder sogar problematisch eingestuft. Eben- so wurden Aussagen zu Grundhaltungen, Kompetenzen und zur Rolle der Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit vermisst. Der BEP beschreibt nicht, wie die benannten Ziele erreicht werden sollen.

Frühkindliche Bildung und Erziehung erfordert eine hohe Professionalität und Qualität der pädagogischen Praxis in Kindertageseinrichtungen. Daraus resultiert, dass bei Umsetzung der Inhalte des BEP entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen wer- den müssen. Diese sind im BEP nicht benannt. Gesetzliche Regelungen zur Umset- zung des Plans und zu Rahmenbedingungen sind bislang ebenfalls offen.

Sowohl die Kinderkrippen, die die Erprobung des BEP durchgeführt haben (Anlage 2, Seite 29), als auch die „Begleitgruppe Träger“ (Anlage 2, Anhang 2) haben Feststellun- gen getroffen, welche strukturellen Rahmenbedingungen die Umsetzung qualifizierter Bildungsprozesse auf der Grundlage des BEP erfordert. Diese werden wie folgt zu- sammengefasst:

 Die Vorbereitungs- und Verfügungszeiten für die pädagogischen Fachkräfte (Erzie- herinnen, Kinderpflegerinnen) sind unter Berücksichtigung der zusätzlichen Aufga- ben durch die geforderte begleitende pädagogische Arbeit (wie Beobachtung und Dokumentation, Entwicklungsgespräche mit den Eltern) anzupassen bzw. zu erhö- hen.

 Die Freistellung für Managementaufgaben der Leitung, insbesondere zu Qualitäts- entwicklung, -überprüfung und –sicherung ist auszuweiten.

 Der Personalschlüssel in Kinderkrippen (1:6) reicht nicht aus. Er ist bei Bedarf an- zuheben (z.B. in Gruppen mit Säuglingen oder um die geforderte gemeinsame Be- treuung und Förderung behinderter und nichtbehinderter Kinder durchführen zu können).

 Fortbildung, Supervision und Fachberatung ist ausreichend und fortlaufend zu ge- währleisten.

 Die Ausbildung zur Erzieherin muss qualifiziert werden.

 Ausreichende Innen- und Außenräume für Bewegung und Aktionen sind von ent- scheidender Bedeutung, ebenso eine funktionale Ausstattung mit Einrichtungsge- genständen und entsprechenden Materialien.

 Eine ausreichende technische Ausstattung ist zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme des Gemeinsamen El- ternbeirats der städtischen Kinderkrippen (GebKri) hingewiesen

(Anlage 2, Anhang 1).

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3. Geplante Maßnahmen zur Implementierung des BEP

Die Abteilung Kindertagesbetreuung hat dem IFP nach abgeschlossener Erprobungs- phase den Auswertungsbericht inklusive der Stellungnahme der Begleitgruppe Träger und des GebKri sowie die Dokumentationen überreicht. Im Frühjahr des Jahres 2005 ist durch das IFP eine überarbeitete Ausgabe des BEP geplant.

Das StMAS bietet im Rahmen einer bayernweiten Bildungskampagne für die Leitungs- kräfte der städtischen Kinderkrippen, die nicht an der Erprobungsphase teilgenommen haben, zwei Fortbildungsseminare an.

Zur weiteren Implementierung des BEP ist von seiten der Abteilung Kindertagesbe- treuung vorgesehen, dass die Leitungskräfte, die an der Erprobung teilgenommen ha- ben, Multiplikationsfunktionen für die übrigen Kinderkrippen übernehmen, indem sie mit Erfahrungen aus der Erprobungsphase zu bestimmten Themenschwerpunkten zur Verfügung stehen.

Außerdem werden dem pädagogischen Personal ausgewählte Themenbereiche des BEP im internen Fortbildungsprogramm 2004/2005 (integriert im Programmheft des Pädagogischen Instituts des Schul- und Kultusreferats) angeboten.

Die pädagogische Rahmenkonzeption der städtischen Kinderkrippen wird ab 2005 fort- geschrieben und sukzessive um die Themenbereiche des BEP ergänzt, um damit den Kinderkrippen als detailliertes Handlungskonzept für die Bildung von null bis dreijähri- gen Kindern zur Verfügung zu stehen.

Alle geplanten Maßnahmen finden darüber hinaus 2005/2006 in der Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendplans, Teilplan 4/Teil A, Berücksichtigung.

Generell wird die Umsetzung der gesamten Themenbereiche des BEP in den Einrich- tungen jedoch davon abhängig sein, in welchem Maße die Absicherung durch entspre- chende Rahmenbedingungen erfolgt.

Die derzeit aktuell geführte bundesweite Debatte zum Thema „Frühe Förderung und frühe Bildung“ zielt neben dem weiteren Ausbau der Plätze auch auf die Qualität der Kindertageseinrichtungen. Die individuelle Förderung der Kinder mit ausreichendem und gut ausgebildetem Personal ist eine Grundlage für eine positive Entwicklung und auch für spätere schulische und berufliche Erfolge.

Entscheidend für gelingende Bildungsprozesse sind die Bedingungen, die den Kindern und dem Personal in den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können. Dazu zählen die unter Punkt 2 aufgeführten Rahmenbedingungen, insbesondere ein ausrei- chender Personalschlüssel, angemessene Vorbereitungs- und Verfügungszeiten, Fort- bildung, Supervision und Fachberatung und ausreichende Zeiten für Managementauf- gaben der Leitung.

Das Sozialreferat/Stadtjugendamt bemüht sich seit Jahren – also auch bereits vor der aktuellen Bildungsdebatte und dem BEP – um die Verbesserung der geltenden Rah-

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menbedingungen. Im Kommunalen Kinder- und Jugendplan, Teil 4/Teil A vom

06.05.2003 wurden diese zur Maßnahmenplanung benannt. Die – auch in Personalver- sammlungen – immer wieder vorgebrachten Begründungen, zum Beispiel für die Erhö- hung der Vorbereitungs- und Verfügungszeiten zur intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern, hatten jedoch aufgrund fehlender Haushaltsmittel bisher keinen Erfolg.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgese- hen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Frauengleichstellungsstelle, der Stadtkämmerei, dem Personal- und Organisationsreferat, der Stelle für Interkulturelle Arbeit und dem Behin- dertenbeirat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

wie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom 12.06.1997.

Der Sozialausschuß hat die Annahme des Referentenantrages in folgender Fassung be- schlossen bzw. empfohlen:

Der Sozialausschuß beschließt als Senat:

1. Der Bedarf gem. NBP wird genehmigt.

2. Das Planungskonzept mit Baukosten von 1,35 Mio.DM (ohne Leistungen von Architek- ten und

Ingenieuren) wird nach Maßgabe der vorgelegten Entwurfspläne genehmigt. Werden die- se Baukosten gesenkt, so erhöht sich das Honorar des Architekten gem. Honorar- ordnung.

3. Abweichend von den Hochbau-Richtlinien wird gleichzeitig die Projektgenehmigung erteilt.

4. Das Kommunalreferat wird - vorbehaltlich der Genehmigung des Mehrjahresinvestiti- ons-

programms durch die Vollversammlung des Stadtrates beauftragt, die Ausführung vor- zubereiten.

5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.

6. Die Baukosten werden aus Mitteln der nichtrechtsfähigen ”Heinrich Flaschenträger- Elisabeth-Rath-Stiftung” finanziert.

Der Sozialausschuß beschließt als vorberatender Ausschuß:

7. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionspgogramms 1997 - 2001 wird in der Investiti- onsliste 1

bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert:

Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM)1997 1998 1999 2000 2001

alt B 1.600 1.600 ---- ---- ---- ---- Z 1.600 1.600 ---- ---- ---- ----

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neu B 1.600 600 1.000 ---- ---- ---- Z 1.600 600 1.000 ---- ---- ----

II. Antrag des Referentenwie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom 12.06.1997 durch den Sozialausschuß beschlossen bzw. empfohlenen Fassung, jedoch mit folgender Richtigstellung von Ziffer 2 und 7:

1. Vom Bericht über die Ergebnisse der Erprobungsphase des BEP wird Kenntnis ge- nommen.

2. Der Antrag Nr. 1244 der FDP von Frau Stadträtin Hirsch vom 28.10.2003 ist damit ge- schäftsordnungsgemäß behandelt.

3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert:

Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) 1997 1998 1999 2000 2001 alt B 1.600 1.600 ---- ---- ---- ----

Z 1.600 1.600 ---- ---- ---- ---- neu B 1.525 600 925 ---- ---- ----*)

Z 1.525 600 925 ---- ---- ----*)

*) incl. 175.000 DM für Architekt- und Ingenieurleistungen III. Beschluss

nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Der / Die Vorsitzende Der Referent

Dr. Gertraud Burkert Fried-

rich Graffe

Ober/Bürgermeister/in Berufsm. Stadtrat

IV. Abdruck von I. mit III.

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über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle an den Behindertenbeirat

z. K.

IV. Wv. -Sozialreferat 1.

Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestä- tigt.

2. An S-II-L An S-II-L/K An S-II-L/QM-PE An S-II-E

An S-II-A An S-II-B An S-II-E/J An S-II-KJF/KUB An S-II-KJF/A An S-II-KJF/R

An das Personal- und Organisationsreferat An S-III-M/IK

An das Schul- und Kultusreferat An S-II-KT (80 x)

z. K.

Am I.A.

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