Investitionskostenförderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013
Haus für Kinder Landsberger Straße 78 (FTI – Frosch Touristik GmbH) mit 24 Kinderkrippenplätzen und 20 Kindergartenplätzen
Umbau
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 455.475 Euro Stadtbezirk 8 Schwanthalerhöhe
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04791 2 Anlagen
Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 21.09.2010 (SB) Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Antragstellerin FTI – Frosch Touristik GmbH beabsichtigt an der Landsberger Str. 78 in 80339 München durch Umbau/Ausbau bestehender Büroflächen ein Haus für Kinder mit 24 Kinderkrippenplätzen und 20 Kindergartenplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der FTI – Frosch Touristik GmbH zu errichten.
Die Einrichtung kann voraussichtlich im dritten Quartal 2010 in Betrieb genommen wer- den.
Träger der Einrichtung wird die AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH.
Aus der Anlage 2 können Einzelheiten zur Trägerin entnommen werden.
Nach Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen besteht eine gesetzliche Leistungspflicht nach Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG mit staatlicher Refinanzierungs- möglichkeit auch gegenüber einem Investor, der ausschließlich als Bauherr auftritt und nicht Träger der Einrichtung ist.
Im vorliegenden Fall stellt die FTI – Frosch Touristik GmbH als Investor und Bauherr den Antrag auf Investitionskostenzuschuss.
Bereits im April 2008 wurde der Rohbau des Gebäudekomplexes begonnen, so dass nach Ansicht der Regierung von Oberbayern grundsätzlich ein förderschädlicher Beginn der Maßnahmen ohne vorherige Zustimmung zu unterstellen war.
Auf Grund unterschiedlich geltender Fristen zum förderunschädlichen Beginn von Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung von Kinderkrippenplätzen und
Kindergartenplätzen speziell im Jahr 2008 kann in vorliegendem Fall nur die Schaffung der Kinderkrippenplätze gefördert werden.
Betriebserlaubnis
Die Voraussetzungen für die Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis werden gemäß
§ 45 SGB VIII in Verbindung mit BayKiBiG überprüft und sind im vorliegenden Fall gege- ben. Dies bedeutet auch, dass seitens der Abteilung Kindertagesbetreuung insbesondere die Münchner Qualitätsmerkmale gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeaus- schusses mit dem Schulausschuss vom 21.03.2006 vorab geprüft wurden (vgl. Anlage 1 Auszug aus dem Beschluss). Im Rahmen dieser Prüfung bestätigte sich, dass die päd- agogische Konzeption den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans entspricht.
Bedarf
Die geplante Einrichtung an der Landsberger Str. 78 befindet sich im Planungsbereich 08.0 Schwanthalerhöhe, der mit einem Versorgungsgrad von 35,7 % (Stand Februar 2010) in die Priorität III eingestuft ist. Die Definition der Priorität III lautet gemäß Bedarfs- plan für Kindertagesbetreuung: „Auf rein städtische Projekte in diesem Planungsbereich kann derzeit verzichtet werden, es sei denn, die Projekte können mit privater bzw. privat- wirtschaftlicher Beteiligung realisiert werden (z. B. ÖPP).“ Insgesamt werden derzeit im Planungsbereich 327 Kinderkrippenplätze in drei Kinderhäusern in sonstiger (privat-wirt- schaftlicher) Trägerschaft, einer Kinderkrippe in Trägerschaft eines anerkannten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe, drei Kinderkrippen in sonstiger (privat-wirtschaftli- cher) Trägerschaft, vier Kinderkrippen in kommunaler Trägerschaft und einem Kinder- haus in Trägerschaft eines anerkannten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe ange- boten.
Somit ist der Bedarf aus Sicht des Sozialreferats für diesen Standort gegeben, eine Ab- stimmung mit dem Schul- und Kultusreferat hinsichtlich des Kindergartenbedarfes ist er- folgt. Die Plätze können als bedarfsnotwendig gemäß Art. 7 BayKiBiG anerkannt werden.
Investitionskosten
Gemäß Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG hat die Landeshauptstadt München dafür zu sorgen, dass die nach dem Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung erforderlichen Kinderkrippenplätze zur Verfügung stehen. Dieser Aufgabe kommt das Sozialreferat im vorliegenden Fall nach, indem die Realisierung der Einrichtung nach der Richtlinie zur Förderung von Inves- titionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2008-2013 bezuschusst wird.
Gemäß Art. 27 Absatz 3 Satz 1 BayKiBiG haben bei Kindertageseinrichtungen freige- meinnütziger oder sonstiger Träger die Gemeinden, die die Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt haben, einen Investitionskostenzuschuss zu leisten.
Die Höhe der Förderung richtet sich in vorliegendem Fall nach der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi- nanzierung“ 2008-2013. Die Landeshauptstadt München erhält ihrerseits für die zu leis- tenden Investitionskostenzuschüsse Zuweisungen des Bundes und des Freistaats nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
Die Höhe der notwendigen (zuwendungsfähigen) Kosten bestimmt sich nach der Richtli- nie über die Zuwendungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR) sowie den jeweils hierzu festgesetzten Kosten- richtwerten.
Das rückwirkende Inkrafttreten der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zum 01.01.2008 ermöglicht eine Umstellung der bisherigen Förderpraxis, welche der entspre- chenden Bekanntgabe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 23.09.2008 entnom- men werden kann.
Kosten
(lt. Berechnung der Stadtkämmerei) Baukosten Kinderkrippenbereich davon
- Baukosten
- Ausstattungskosten
581.094 Euro 531.549 Euro 49.545 Euro davon zuwendungsfähig gem. Art. 10 FAG/
Krippenförderrichtlinie - Baukosten
- Ausstattungskosten
465.609 Euro 30.000 Euro
(24 Plätze x 1.250 Euro)
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Basiszuschuss nach Nr. 5.3 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des In- vestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinan- zierung“ 2008-2013
(Freistaat und Bund)
319.400 Euro (68,60 % von 465.609 Euro) zzgl.
30.000 Euro = 349.400 Euro
Durch Basiszuschuss ungedeckter Investitions-
bedarf an den Baukosten
212.149 Euro (531.549 Euro - 319.400 Euro) Davon von LHM übernommen nach Nr. 4.1 der
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbe- treuungsfinanzierung“ 2008-2013 (= 50 %)
106.075 Euro
Gesamtzuschuss 455.475 Euro
(349.400 Euro + 106.075 Euro)
Eigenmittel Antragstellerin 125.619 Euro
Öffentlicher Zuschuss zu den Investitionskosten pro Platz (LHM, Freistaat und Bund)
davon Anteil Landeshauptstadt München
18.978 Euro 4.420 Euro (106.075 Euro / 24 Plätze) Die Auszahlung erfolgt sukzessive nach Baufortschritt.
Gemäß Ziffer 4.3 Satz 1 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des In- vestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 und Art. 27 Abs. 5 Bay- KiBiG beträgt die Zweckbindung 25 Jahre.
Als Sicherung der Förderung (bei evtl. Aufgabe des Betriebes, z. B. durch Insolvenz) dient in vorliegendem Fall ein dem Sozialreferat bereits vorliegender Mietvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren mit Einstiegsoption zu Gunsten der Landeshauptstadt Mün- chen bzw. einem von der Landeshauptstadt München bestimmten Träger von Kinderta- geseinrichtungen.
Die durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 festgelegte Bagatellgrenze von 10.000 Euro (Nr. 5.3, Satz 4) wird im vorliegenden Fall überschritten.
Somit kann von der Landeshauptstadt München die gesamte mögliche Zuweisung beim Freistaat Bayern geltend gemacht werden, die als Basiszuschuss an die Antragstellerin ausbezahlt werden kann. Die Landeshauptstadt München erhöht diesen Zuschuss um die Hälfte des nach dem geleisteten Basiszuschuss verbleibenden ungedeckten Finanzie- rungsbedarfs (durch LHM förderfähige Gesamtbaukosten).
Ein über den Basiszuschuss hinausgehender Anspruch gegenüber dem Freistaat Bayern auf eine Finanzhilfe nach dem FAG für die Landeshauptstadt München bezüglich des ge- leisteten Eigenanteils von 106.075 Euro an der Förderung besteht nicht.
Die Mittel für Investitionskostenzuschüsse sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2010-2014 in der Pauschale in Liste 1, Gliederungsziffer 4642, Maßnahmen-Nr. 7950 ent- halten und bei der Finanzposition 4642.988.7950.1 bereitgestellt.
Die Stadtratsvorlage ist mit der Stadtkämmerei und dem Schul- und Kultusreferat abge- stimmt.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Nr. 2.1 Anlage 1 der BA-Satzung für den Bereich des Sozialreferates).
Das Gremium hat sich in seiner Sitzung am 13.07.2010 mit der Angelegenheit befasst und der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Zu- rek, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Frauengleichstellungsstelle, der Stadtkämmerei, dem Schul- und Kultusreferat, dem Vorsitzenden, den Fraktionsspreche- rinnen und Fraktionssprechern, der bzw. dem Kinderbeauftragten sowie der bzw. dem Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirks und dem Sozialreferat/
Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
1. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Investitionskostenzuschuss in Höhe von insge- samt 455.475 Euro an die Antragstellerin in Raten je nach Baufortschritt auszuzah- len.
2. Die Antragstellerin wird verpflichtet, die Einrichtung so zu gestalten, dass sämtliche Fördervoraussetzungen (Erlangen der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, Erfül- lung der Voraussetzungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 und der
„Münchner Qualitätsmerkmale“ in ihrer aktuellen Fassung) erfüllt werden.
3. Die Antragstellerin wird verpflichtet, bei einer Aufgabe des Betriebes die Landes- hauptstadt München unverzüglich zu unterrichten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Weiterbetrieb der Einrichtung gewährleistet werden kann.
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4. Die Antragstellerin wird verpflichtet, dem Sozialreferat alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Verfahrensschritte zu beachten, die benötigt werden, damit die Landeshauptstadt München die staatliche Zuweisung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 abrufen kann.
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Die Vorsitzende Die Referentin
Christine Strobl Brigitte Meier
Bürgermeisterin Berufsm. Stadträtin
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt z. K.
V. Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
2. An die Frauengleichstellungsstelle An das Schul- und Kultusreferat
An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher, die Kinderbeauftragte bzw. den Kinderbeauftragten und die Jugendbeauftragte bzw. den Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirks (7-fach)
An das Sozialreferat, S-III-M An das Sozialreferat, S-Z-F/H-MIP An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV z. K.
Am I.A.
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