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Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT/AE

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Sozialreferat

Stadtjugendamt S - II - KT/AE

Lebenschancen für Familien und Kinder verbessern – Kinderarmut in München bekämpfen

Antrag Nr. 02-08 / A 03015 von Herrn StR Max Straßer, Frau StRin Gisela Oberloher, Herrn StR Marian Offman vom 10.04.2006, Punkte 1d) und 2-4

Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 08837 1 Anlage

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 07.11.2006 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangssituation

Im Rahmen familienpolitischer Maßnahmen wird in München bereits seit langem ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Armut gelegt. Dies wird flankiert durch die kontinuierliche Armutsberichterstattung, die seit 1986 durch das Sozialreferat in Auftrag gegeben und koordiniert wird. Dabei zeigt sich, dass sich die Einkommens- situation sowie die Lebensbedingungen von Familien in den letzten Jahren deutlich verschlechtert haben und die Armut vieler Familien steigt, damit einhergehend auch die Armut von Kindern. In der Landeshauptstadt München werden seit Jahren auf ver- schiedenen Ebenen Maßnahmen ergriffen, die Situation von diesen Kindern und ihren Familien zu verbessern. Dazu gehören der Ausbau der Kindertagesbetreuung in jeder Form, eine Reihe von Programmen zur Beschäftigung und beruflichen Qualifikation, gezielte Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie differenzier- te wohnungspolitische Maßnahmen für Familien.

Im Rahmen der PERSPEKTIVE MÜNCHEN und des bereits vorgelegten Leitlinienent- wurfs zur Kinder- und Familienpolitik wurden Themenbereiche, die benachteiligte Kin- der und ihre Familien betreffen, aufgegriffen und einzelne Aspekte dargestellt. Darüber hinaus zeigt die Vorlage zum Stadtratsantrag Nr. 02-08/A 02818 (Behandlung voraus- sichtlich in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses am 28.11.2006) „Konsequenzen aus der steigenden Kinderar- mut – Intensivierung der Betreuung von Armutshaushalten mit Kindern“ aktuelle Ent- wicklungstrends auf, benennt Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut, stellt die geplanten und vorhandenen Programme und Maßnahmen dar und zeigt Vorhaben für 2007 sowie das weitere Vorgehen im Sozialreferat auf. Da die Unterstützung von be-

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nachteiligten Familien ein zentrales Thema in der Münchner Sozialpolitik ist, wurden von der Stadtverwaltung in den letzten Jahren z.B. folgende Maßnahmen entwickelt und dem Stadtrat vorgelegt:

- Ausbau und Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung (Kommunale Kinder- und Jugendplanung),

- Maßnahmen zur Bildung von Kindern und Jugendlichen,

- infrastrukturelle Angebote für Familien (u.a. Familienhilfen, Familienbildung und -beratung, Ferienangebote, Erziehungshilfen),

- familiengerechte Angebote der Beratung (insbesondere zur materiellen Unterstüt- zung in besonderen Notlagen sowie bei Überschuldung),

- Maßnahmen zur Förderung der Integration von Müttern und Vätern in den Arbeits- markt, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme,

- Wohnungsförderprogramme (u.a. München ‚Modell Miete‘, München ‚Modell Eigen- tum‘, Münchner Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosen- hilfe),

- Intensivierte frühkindliche, aufsuchende Gesundheitsförderung (z.B. durch Hausbe- suche der Kinderkrankenschwestern bei benachteiligten Familien),

- gesundheitliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere in Kindergarten und Grundschule mit besonderem Augenmerk auf benachteiligte und armutsbetroffene Kinder und Jugendliche.

Zum Antrag wurden die jeweils zuständigen Referate angefragt. Diese haben im Einzelnen Stellung genommen. Die Punkte 1a, b und c des Antrages werden im Rahmen der Be- schlussvorlage Kommunale Kinder- und Jugendplanung gem. § 80 SGB VIII (KJHG) Teil- plan 4 behandelt (Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 07.11.2006).

zu Ziffer 1d)

„An allen Schulen wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesbetreuung eingerichtet.“

Das Schul- und Kultusreferat führt dazu aus (Stand 6/2006 – Schuljahr 2005/2006):

„Da es vielfältige Angebote der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung gibt – vom Tagesheim über den Hort, die Ganztagsbetreuung bis hin zu Ganztagsschulzü- gen, wird im Folgenden die Situation bezogen auf die einzelnen Schularten dargestellt:

Grundschule

An 21 Grundschulen bestehen Tagesheime mit 2.816 Plätzen. Tagesheimgruppen ste- hen in engem Verbund zur Schule. Grundsätzlich werden neu zu errichtende Grund- schulen mit einem Tagesheim ausgestattet.

An 2 Heilpädagogischen Tagesstätten werden 340 Kinder in speziellen Nachmittags- angeboten betreut.

An drei Grundschulen mit Tagesheim wurde zum Schuljahr 2005/06 ein Schulversuch zur Etablierung einer rhythmisierten Ganztagsschule gestartet.

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden Ganztagsschulzüge im Grundschulbereich staat- licherseits eingerichtet, allerdings ist die Anzahl auf 10 Ganztagsgrundschulzüge 2006/2007 in ganz Bayern begrenzt. Avisiert ist ein Ausbau auf 30 Ganztagsschulzüge bayernweit. In München wird zum Schuljahr 2006/07 noch keine Ganztagsgrundschule eingerichtet. Die Grundschulen werden allerdings weiterhin von Seiten des Schulrefe- rats unterstützt, Konzepte für die nächsten Schuljahre einzureichen. An 120 Grund-

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schulen besuchen insgesamt 5.100 Kinder die im Rahmen der familien- und kindge- rechten Halbtagsschule von Elterninitiativen eingerichtete und vom Schul- und Kultus- referat bezuschusste Mittagsbetreuung. In 138 städtischen Horten (in der Regel für die Altersgruppe bis 14 Jahren) werden derzeit 7.100 Plätze angeboten, an 39 Horten frei- er Träger über 1.300 Plätze.

Darüber hinaus bestehen an einigen Grundschulen Kooperationen mit Freizeitheimen.

Insgesamt können derzeit über 40% der Grund- und Förderschüler/innen eine nach- mittägliche Betreuung in Anspruch nehmen.

Hauptschulen

Neben dem Hort, der allerdings für den Bereich Hauptschule nur eine untergeordnete Bedeutung spielt, kommt hier das Ganztagsbetreuungskonzept des Staatsministeri- ums für Unterricht und Kultus zum Tragen. An 38 Hauptschulen (44 gesamt) und 7 Förderschulen können über 1.350 Schüler/innen die Ganztagsbetreuung (Kooperation mit dem Sozialreferat/Jugendamt) besuchen. Entsprechend der Förderrichtlinien bezu- schusst der Freistaat eine Gruppe mit 753 €/Jahr (i.d.R. 40% der Kosten). Die Kofinan- zierung (i.d.R. 60% der Kosten) erfolgt durch städtische Mittel. Jede Ausweitung der Ganztagsbetreuung, die durchaus wünschenswert wäre, erfordert deshalb weitere städtische Finanzmittel, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. An 3 Hauptschulen (ab Schuljahr 2006/2007 4 Hauptschulen) hat der Staat Ganztagsschulzüge eingerichtet, der Bedarf wäre deutlich höher.

Darüber hinaus bietet das Sozialreferat/Jugendamt Schulsozialarbeit an, an vielen Hauptschulen bestehen Kooperationen mit Freizeitheimen. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss „Jugendhilfe in der Schule“ vom 29.11.2005 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 07094) verwiesen.

Städtische Realschulen

1992 wurde die Pädagogische Nachmittagsbetreuung an den städtischen Realschulen eingeführt, mittlerweile ist diese an allen städtischen Realschulen für die Klassen 5 bis 6, teilweise nach Bedarf bis Klasse 8 flächendeckend und bedarfsgerecht etabliert.

Seit 1999 wird die Pädagogische Nachmittagsbetreuung weiterentwickelt hin zur rhyth- misierten Ganztagsschule (derzeit 7 städtische Realschulen und eine staatliche Real- schule mit Ganztagsklassen).

Die Prognose, dass ca. 50 % aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 die Pädagogische Nachmittagsbetreuung wahrnehmen würden, hat sich voll be- stätigt. Die Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Jahrgangsstufentests haben er- geben, dass die Kinder aus rhythmisierten Ganztagesklassen besser abschnitten als die Kinder in Regelklassen. Die Nachfrage insbesondere nach Ganztagsklassen steigt daher ständig.

Städtische Gymnasien

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 12.05.2004 wurde für alle städ- tischen Gymnasien der Münchner Weg des G8 festgelegt: Gemeinsame Standards in den Jahrgangsstufen 5 – 7 festgelegt, die u.a. beinhalten, dass jedes städtische Gym- nasium bedarfsgerechte ganztägige Angebote unter Einbeziehung der bereits beste- henden Nachmittagsangebote (Tagesheim, Pädagogische Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenhilfe) entwickelt. Das Angebot reicht mittlerweile von der aufbauenden Umstellung eines gesamten Gymnasiums zum Ganztagsgymnasium – mittlerweile

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sind zwei städtische Gymnasien Ganztagsgymnasien - über Ganztagszüge bis hin zu fakultativen Nachmittagsangeboten. An den städtischen Gymnasien ist eine weiter wachsende Nachfrage nach Ganztagesangeboten zu verzeichnen, die besonders Kin- dern aus eher benachteiligten und bildungsferneren Familien zugute kommt und ihnen ermöglicht, das Gymnasium erfolgreich zu besuchen.“

zu Ziffer 2

„Die Landeshauptstadt München fördert verstärkt den Bau von familiengerechtem und preisgünstigem Wohnraum.“

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zu den Punkten 2a, b, c des An- trages wie folgt Stellung:

2a) „Die Stadt entwickelt ein neues Konzept, das „München Modell Familie“, bei dem junge Familien mit mittlerem und geringem Einkommen je nach Anzahl der Kin- der finanziell gefördert werden.

Die Familien sind bereits die zentrale Zielgruppe des Wohnungspolitischen Handlungs- programms „Wohnen in München III“ und sie werden es auch in der Fortschreibung

„Wohnen in München IV“ bleiben.

Dabei ist insbesondere das München Modell – Miete und das München Modell - Eigen- tum auf Familien/Haushalte mit Kindern ausgerichtet und wird, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, von Familien in hohem Maß nachgefragt.

Seit seiner Einführung im Jahr 1996 konnten ca. 1.500 Eigentumsmaßnahmen über- wiegend von Familien/Haushalten mit Kindern bezogen werden. Zwischenzeitlich sind auch die im München Modell – Miete errichteten ca. 480 Wohnungen größtenteils be- zogen.

Nachdem erfahrungsgemäß ein großer Teil der Wohnungen von Familien erworben bzw. gemietet wird (90 % der Haushalte in München Modell – Eigentum und 80 % der Haushalte im München Modell – Miete haben Kinder während insgesamt nur in 15 % der Münchner Haushalte Kinder wohnen), stellt die Stadt in Zusammenarbeit mit den ausgewählten Bauträgern für diese Zielgruppe bereits seit Jahren ein dauerhaft großes Angebot an familiengerechten Wohnungen bereit. Die Familienfreundlichkeit des Mün- chen Modells zeigt sich insbesondere auch bei einem Vergleich der Wohnungsbele- gung. Während in einer freifinanzierten Wohnung im Durchschnitt ca. 1,8 Personen wohnen und in einer geförderten Geschosswohnung ca. 2,7 Personen, sind es in einer München Modell-Wohnung ca. 3,6 Personen. Durch eine Aufstockung der Kinderkom- ponente (Erhöhung von 3.000,- € auf 5.000,- € je Kind bereits ab dem ersten Kind), die der Stadtrat am14.12.2005 beschlossen hat, konnte hier noch eine Verbesserung er- zielt werden, da das München Modell noch mehr Familien als bisher offen steht.

Das Planungsreferat ist der Auffassung, dass die bestehenden staatlichen und kom- munalen Programme für eine Familienförderung derzeit ausreichend sind und daher kein Bedarf für eine Ergänzung durch ein neues Modell besteht. Familien werden im übrigen heute schon je nach Kinderzahl unterschiedlich gefördert (mit der Anzahl der Kinder steigende Wohnungsgrößen, dadurch höherer Förderaufwand, gestaffelte Ein- kommensgrenzen je nach Kinderzahl sowie verbesserte Kinderkomponente).

Durch die Einführung eines neuen Modells mit gegenüber dem München Modell noch- mals verringerten Grundstückswertansätzen ergäbe sich außerdem zwangsläufig so-

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wohl im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Finanzmittel als auch bezüglich der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grundstücke eine starke Konkurrenzsituation.

Hier ist zu bedenken, dass von den Käuferhaushalten im München Modell – Eigentum ohnehin 80 % den geringeren Kaufpreis für ihre Wohnung in Anspruch nehmen kön- nen.

Das München Modell – Eigentum ereicht zu rund 90 % und das München Modell – Miete zu rund 80 % Haushalte mit Kindern (d. h. Familien in einer weiten Definition).

Zum Vergleich: In München leben in derzeit 15,7 % der Haushalte Kinder.

In der EOF werden Alleinerziehende (die weit überwiegend Frauen mit Kind oder Kin- dern sind) tendenziell besser bedient als z. B. im München Modell. Dies ist vermutlich primär eine Folge der unterdurchschnittlichen Einkommen dieses Haushaltstyps bzw.

der angebotenen Wohnungsgrößen.

Abb. 1: Haushaltstypen in ausgewählten Wohnungsbauprogrammen

b) „Neben Sozialwohnungen und herkömmlichem München Modell wird zukünftig bei Ausweisung eines neuen Baugebietes innerhalb der SOBON-Quote auch der Bau von Wohnungen (Eigentum und Miete) nach dem „München Modell Familie“

verpflichtend festgelegt.“

Die Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung sehen vor, dass in Be- bauungsplangebieten 30 % des neugeschaffenen Wohnbaurechts als Förderquote für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Von diesen 30 % sind

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%

Sonstige Haushalte Paar mit 3 und mehr Kindern Paar mit 2 Kindern Paar mit Kind Paar ohne Kinder Alleinerziehender Mann mit Kind(ern) Alleinerziehende Frau mit Kind(ern) Einpersonenhaushalt Mann Einpersonenhaushalt Frau

Bürgerbefragung 2005 München-Modell

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üblicherweise 2/3 für den geförderten Mietwohnungsbau in der Einkommensorientier- ten Förderung und 1/3 für Eigentumsmaßnahmen vorgesehen. Die Belegung der Miet- wohnungen erfolgt zu 2/3 mit Beziehern eines Einkommens gemäß § 9 Abs. 2 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) und zu 1/3 mit Beziehern eines Einkommens von § 9 Abs. 2 WoFG + 30 %.

Auf städtischen Flächen, die den Verfahrensgrundsätzen der Sozialgerechten Boden- nutzung unterliegen, sind weitere 20 % für das München Modell - Eigentum und das München Modell - Miete vorzusehen.

Im Zusammenhang mit den Forderungen der Bauträgerschaft nach einer Anpassung der SoBoN-Regularien wurden auch die drei Varianten zur Realisierung der Förder- quote, unter denen ein Planungsbegünstigter auswählen darf, überprüft und teilweise verbessert (Variante A ermöglicht jetzt u.a. einen Anteil im München Modell). Über die Varianten bestand im übrigen mit der Bauträgerschaft ein Konsens.

Es wird deshalb keine Veranlassung gesehen, hier bereits jetzt wieder neue Regelun- gen auch nur zur Diskusion zu stellen.

c) „Die Stadt entwickelt ein Konzept für Sparhäuser, welche auf Erbpachtbasis an junge Familien vergeben werden.“

Dieser Punkt des Antrages entspricht inhaltlich dem Antrag „Bezahlbarer Wohnraum für Familien, Antrag Nr. 02-08 / A 02306 von Herrn Stadtrat Marian Offmann und Herrn Stadtrat Max Strasser vom 22.02.2005“ bzw. hinsichtlich der Erbbaukomponente auch dem Antrag „Pilotprojekt für Erbbaumodell für Familien mit Kindern, Antrag Nr. 02-08 / A 02433 von Herrn Stadtrat Marian Offmann und Herrn Stadtrat Robert Brannekämper vom 02.05.2005“. Beide Anträge wurden mit Beschluss des Vollversammlung des Stadtrates vom 14.12.2005 (Sitzungsvorlagen Nr. 02-08 / V 07042) abschließend be- handelt, wobei die Einführung von neuen Erbbaumodellen als wirtschaftlich nicht dar- stellbar abgelehnt wurde. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.“

zu Ziffer 3

„Alle Stadtratsentscheidungen und alle Entscheidungen der Verwaltung werden auf Familienfreundlichkeit überprüft. Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltung aufgestellt.“

Im Kontext der Stadtratsvorlage zum Entwurf der Leitlinie Kinder- und Familienpolitik am 14.12.2005 wurden dem Stadtrat bereits Maßnahmen zur Förderung und Überprü- fung von Kinder- und Familienfreundlichkeit unterbreitet. Dabei wurde auch der Stadt- ratsantrag Nr. 02-08 / A 01923: „Familienfreundlichkeitsprüfung – ein Beitrag zur famili- en- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung“ wie folgt behandelt:

„Familienfreundlichkeit in einer Kommune zu definieren und in der Zukunft überprüfbar zu machen, ist ein wesentliches Element nachhaltiger Kinder- und Familienpolitik. In München gibt es seit Mitte der 1990er Jahre bereits diverse Ansätze, die eine solche Überprüfung in den unterschiedlichen Lebensbereichen der Stadt vorsehen.1 Im Rah- men der Planung und Umsetzung erfüllt die Stadtverwaltung die in diesen Ansätzen definierten Kriterien. Eine Überprüfung stadtweiter Maßnahmen nach definierten Krite- rien der Kinder- und Familienfreundlichkeit ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig.

Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen aber auch, dass es nicht zu unterschät-

1 Kriterienkatalog für einen familienfreundlichen Wohnungsbau (1995), Sozialräumliche Gestaltungskriterien (1997);

Kriterienkatalog kinder- und jugendfreundliches Planen (1999).

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zen ist, wie aufwändig, zeit- und kostenintensiv solche Prüfverfahren sind. In einer Großstadt wie München ist eine eher allgemein skizzierte Familienfreundlichkeitsprü- fung nicht umsetzbar (...). Es braucht zum einen konkrete Messpunkte und Definitio- nen, wie Kinder- und Familienfreundlichkeit zu fassen ist. Zum anderen werden ausrei- chend Zeit- und Personalressourcen benötigt, um die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit einer solchen Maßnahme gewährleisten zu können, was sich angesichts der ange- spannten Haushaltslage als schwierig herausstellt.

Alternativ dazu schlägt das Sozialreferat im Kontext der Leitlinie Kinder- und Familien- politik vor, eine verwaltungsinterne Familienfreundlichkeitsprüfung einzuführen.

Unter Punkt 4 (...) der Leitlinie Kinder- und Familienpolitik „Wie können kinder- und fa- milienpolitische Maßnahmen nachhaltig wirksam werden“ wird ein Indikatorenmodell vorgestellt, um stadtintern die Umsetzung der Kinder- und Familienfreundlichkeit zu überprüfen. Ziel ist es, möglichst genau und wirksam messbare Indikatoren für Kinder- und Familienfreundlichkeit zu erfassen. Deshalb wird vorgeschlagen, ein durch das Sozialreferat koordiniertes, stadtinternes Projekt durchzuführen, in dem eine Arbeits- gruppe für die Stadtebene aussagekräftige Kriterien entwickelt und die gefundenen In- dikatoren auf eine praxisrelevante Dimension transferiert.2 In einer solchen Arbeits- gruppe sollten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fachreferaten mitwir- ken.“

Um überprüfen zu können, ob und inwieweit Kinder- und Familienpolitik in München umgesetzt wird und wie sich die Lage der Kinder und Familien in der Stadt darstellt, wird im Rahmen der Leitlinie darüber hinaus ein regelmäßiger Kinder- und Familien- bericht für die Landeshauptstadt München vorgeschlagen.

In einem solchen Bericht muss überprüft werden, ob und inwieweit Kinder- und Famili- enfreundlichkeit in den politischen Maßnahmen berücksichtigt ist. Zugleich werden kin- der- und familienpolitische Maßnahmen evaluiert. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse familialer und sozialer Realität in München sollte dieser Bericht auch Hand- lungsempfehlungen und Zielvorgaben enthalten. Dies ermöglicht der Landeshauptstadt München eine Überprüfung und Anpassung ihrer kinder- und familienpolitischen Ziele in den jeweiligen Handlungsfeldern. Mit dem Familienbericht könnte dem Anspruch der PERSPEKTIVE MÜNCHEN Rechnung getragen werden, aktuelle Entwicklungen zu verfolgen und rechtzeitig zielgerechte Maßnahmen aufzugreifen. Ein Familienbericht bietet somit den Rahmen an, in regelmäßigen Abständen die vorhandenen Maßnah- men im Sinne eines Monitoring der Kinder- und Familienfreundlichkeit zu evaluieren.

Die Einführung eines regelmäßigen Kinder- und Familienberichts wird dem Stadtrat voraussichtlich im Februar 2007 mit der Leitlinie Kinder- und Familienpolitik zur Be- schlussfassung vorgelegt.

zu Ziffer 4

„Alle Kinder erhalten neben der Betreuung auch eine altersgerechte Bildung. Es wird sicher gestellt, dass alle Kinder bis zum Schuleintritt die deutsche Sprache gut beherrschen.“

2 Für eine ausführliche Erklärung des Indikatorenmodells, s. Leitlinie/ Langfassung S. 38-42.

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Hierzu nimmt das Schul- und Kultusreferat wie folgt Stellung:

„Auf der Grundlage des bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes mit dem Bildungs- und Erziehungsplan werden in den Kindertageseinrichtungen der Lan- deshauptstadt München große Anstrengungen unternommen, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern und unabhängig von ihrer Herkunft und dem sozialen Milieu indi- viduell zu fördern und familienergänzend die Eltern zu unterstützen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses komplexen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist der Spracherwerb, denn mit der Sprache wird erst der Zugang zu Bildungsressourcen ermöglicht, dies gilt für alle Kinder, sowohl mit Muttersprache Deutsch als auch für Kin- der nicht-deutscher Erstsprache.

Für den Prozess des Spracherwerbs ist die Zeit ein herausragender Faktor. Ein Kind braucht sowohl beim Erst- wie auch beim Zweitspracherwerb oder auch bei zeitglei- chem Erwerb von zwei Sprachen (bilingual) genügend Zeit, um eine Sprache zu erler- nen.

Zum grundlegenden Spracherwerb hinsichtlich der Einschulung von Kindern sind nach Auffassung der Fachabteilung 5 sowohl ein mehrjähriger regelmäßiger Besuch einer Kindertageseinrichtung als auch eine hohe Qualität der Förderung wesentliche Para- meter. Voraussetzung einer gelingenden Sprachentwicklung ist das Prinzip der ganz- heitlichen Förderung. Der Bereich Sprachförderung ist eingebettet und verzahnt mit anderen Bildungsschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und unterstützen, wie z.B. Sprachförderung und Bewegungserziehung.

In der konzeptionellen Verankerung für die städtischen Einrichtungen beruht die Sprachförderung im Wesentlichen auf vier Säulen:

1. die emotionale Stabilisierung des Kindes; eine empathische, wertschätzende Be- gleitung des Kindes fördert die Integration in neue und noch nicht vertraute Umge- bung

2. die sprachliche Begleitung des Kindes während der gesamten Dauer des Aufent- halts in der Kindertageseinrichtung. Hier gilt zu betonen, dass die Förderung im sprachlichen Bereich bereits beginnt, wenn das Kind die Einrichtung betritt und erst endet, wenn es wieder nach Hause geht. Alle Abläufe, Handlungen, Tätigkeiten werden durch die pädagogischen Fachkräfte sprachlich begleitet und die pädagogi- schen Interventionen darauf abgestellt.

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Dabei sind zwei Lernebenen zu berücksichtigen:

- Kinder lernen von und mit Kindern

- Kinder lernen von pädagogischen Fachkräften (Modelllernen)

3. das gelenkte pädagogische Angebot, z.B. themenbezogene Wortschatzerweite- rung, wie Einkaufen, Wohnen usw.

4. die Vorbereitung der Kinder auf die Schule durch z.B. Intensivieren von Konzen- trationsübungen, Zuhören lernen, Sprechen vor der Gruppe usw.

Die methodische Umsetzung der Sprachförderung und Unterstützung des Spracher- werbs ist je nach den Erfordernissen der Kinder in der jeweiligen Einrichtung verschie- den, ihre Ausprägung vielgestaltig und immer auf die Bedürfnisse und dem Entwick- lungsstand der Kinder abgestimmt.

Mit den Erzieher/innen zur Interkulturellen Pädagogik stehen den städtischen Kinder- gärten entsprechend Fachkräfte zur Beratung zur Verfügung.

Sprachförderung ist eine zentrale Aufgabe in der Umsetzung des Bayerischen Erzie- hungs- und Bildungsplans, der verpflichtend umzusetzen ist.

Mit den Programmen „Kindergarten mal anders“ (analog „Schule mal anders“) wird ver- sucht, die Sprachkompetenz der Eltern, insbesondere der Mütter, zu stärken.

In der Zusammenarbeit Kindergarten-Grundschule werden große Chancen gesehen, die im Kindergarten begonnene Arbeit nahtlos fortzusetzen. Mittlerweile sind an allen Grundschulen Lehrkräfte als Kooperationsbeauftragte (Kooperation Kindergarten- Grundschule) installiert, allerdings ist das den Grundschulen bzw. den Kooperations- beauftragten zur Verfügung gestellte Zeitpotential bei weitem nicht ausreichend, um die damit verbundenen Aufgaben erfüllen zu können. Der Bedarf nach Vorkursen Deutsch ist erheblich, wie die Entwicklung zeigt: 2001 starteten 7 Vorkurse an städti- schen Kindergärten, 2005/2006 laufen 130 Kurse, für 2006/2007 wird die Zahl auf 240 steigen.

Für Kinder, die einen städtischen Kindergarten mindestens 2 Jahre besuchen, dürften, sofern auch eine gewisse Unterstützung im Elternhaus gegeben ist, d.h. auch im fami- liären Umfeld zumindest etwas Deutsch gesprochen wird, die Voraussetzungen gut sein, dass zum Schuleintritt die deutsche Sprache beherrscht wird.

Problematisch ist die Gruppe von Kindern, die keinen Kindergarten besucht, in deren familiärem Umfeld wenig oder nicht ausreichend Deutsch gesprochen wird. Ein ver- pflichtender Kindergartenbesuch ist bis dato nicht vorgesehen. Inwieweit die vorgese- hene Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes hier Erfolge bringt, bleibt abzuwarten.

Um die Familien, die aus verschiedensten Gründen einen Kindergartenbesuch trotz al- ler bisherigen Werbemaßnahmen nicht in Erwägung ziehen, zu erreichen, sind konzer-

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tierte Aktionen auf allen Ebenen, über verschiedenste Medien und Personengruppen, die meinungsbildend sind, weiterhin notwendig.“

Neben den Sprachfördermaßnahmen in den institutionellen Angeboten der Kinderta- gesbetreuung werden durch das Sozialreferat/Stadtjugendamt im vorschulischen Be- reich zwei weitere Familien aufsuchende Integrations- und Frühförderprogramme an- geboten, die die sprachliche Entwicklung und die Bildung - insbesondere von benach- teiligten Kindern - begleiten und fördern:

Opstapje

Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 20.09.2005 und der Vollver- sammlung vom 26.10.2005 wurde das Sozialreferat beauftragt, das Programm Opstapje als zeitlich befristetes Projekt im Rahmen der „Sozialen Stadt“ für ca. 28 Familien auch in München in den Stadtteilen Obergiesing, Ramersdorf und Berg am Laim (Gebiet der „So- zialen Stadt“) zu realisieren und einen geeigneten Träger dafür zu finden. In Kooperation mit den drei Münchner Familienbildungsstätten, die eine große Vielfalt an Angeboten für El- tern und Kinder von 18 Monaten und älter anbieten, befindet sich Opstapje derzeit in den genannten Gebieten im Aufbau.

Opstapje ist ein präventives Spiel- und Lernprogramm für sozial benachteiligte Kinder ab dem 18-ten Lebensmonat und ihre Eltern. Schwerpunkt des Programms bilden die Sprach- förderung sowie Unterstützung und Beratung bei Erziehungsfragen. Dies erfolgt durch Hausbesuche, bei denen geschulte Laienhelferinnen, die selbst aus dem (Wohn)Umfeld der Zielgruppe stammen, das spielerische Lernen von Kind und Eltern (in der Regel Mütter) begleiten und anleiten. Darüber hinaus finden 14tägig, ergänzend zu den Hausbesuchen, Gruppentreffen statt, die von einer festangestellten Koordinatorin geleitet werden und gleichzeitig den Aufbau eines sozialen Netzwerkes unterstützen. Opstapje kommt durch seine Mischung aus Einzel- und Gruppenarbeit und den spielerischen Einheiten für Mutter und Kind den spezifischen Bedürfnissen sozial benachteiligter Familien entgegen. Neben dem Ziel, die Kinder in ihrer sprachlichen und kognitiven Entwicklung anzuregen und in ih- rer sozialen und emotionalen Entwicklung zu fördern, sind die Zielsetzungen von Opstapje insbesondere:

- die teilnehmenden Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken und für die alter- spezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren,

- die Familie darin zu unterstützen, entwicklungsförderliche Interaktionsmuster zu entwi- ckeln und zu stabilisieren, sowie

- Familienressourcen zu mobilisieren und sich leichter zu integrieren.

Da das Angebot von Opstapje aus den Mitteln der Sozialen Stadt finanziert wird, ist das Projekt zeitlich auf zwei Jahre begrenzt und endet voraussichtlich im Sommer 2008.

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HIPPY

Das bewährte (Sprach)Förderprogramm HIPPY wird bereits seit vielen Jahren durch das Sozialreferat/Stadtjugendamt angeboten. HIPPY arbeitet – ähnlich wie Opstapje - mit semi- professionellen Hausbesucherinnen, richtet sich jedoch an die Altersgruppe der vier bis sechsjährigen Kinder und ihre Eltern. Im Rahmen des HIPPY-Programms werden in Mün- chen derzeit durch das Stadtjugendamt 80 Kinder und ihre Eltern betreut.

Der große Erfolg dieses Programms besteht darin, dass in der Regel alle Kinder durch die Förderung die Aufnahme in die Regelschule bestehen und dort ersichtlich gute Leistungen zeigen. Gleichzeitig ist das HIPPY-Programm auch ein Sprachförderprogramm für die Müt- ter (ggf. auch Väter), deren Deutschkenntnisse sich im Laufe des Programms wesentlich verbessern.

Die Anleitung der Hausbesucherinnen, die Hausbesuchsthemen, die Gruppenarbeit und das Spielmaterial sind exakt auf den Entwicklungsstand von Vorschulkindern von vier bis sechs Jahren eingestellt. Eine Erweiterung des Angebotes für die Altersgruppe der Dreijäh- rigen ist vorgesehen, insbesondere auch, um eine frühere Förderung von Kindern aus Fa- milien mit Migrationshintergrund zu erreichen und gleichzeitig auch eine Anschlussfähigkeit mit anderen Frühförderprogrammen wie Opstapje zu erleichtern.

Durch den großen Erfolg, den mittlerweile hohen Bekanntheitsgrad bei Familien mit Migrati- onshintergrund in München sowie die eingespielte Vermittlungspraxis über die Münchner Kindergärten, Fachkräfte wie Kinderärztinnen und –ärzte, Logopädinnen und Logopäden sowie die Erziehungsberatungsstellen ist eine starke Nachfrage nach diesem Programm zu verzeichnen. Die vorhandenen Kapazitäten lassen einen größeren Umfang an geförderten Kindern bzw. Familien derzeit leider nicht zu. Um mehr Familien mit diesem nachhaltigen Bildungsprogramm zu erreichen, müsste ein entsprechender Ausbau erfolgen, für den auf- grund der Haushaltskonsolidierung aktuell keine Mittel vorhanden sind.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgese- hen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Frauengleichstellungsstelle, dem Behindertenbe- auftragen, dem Behindertenbeirat, dem Ausländerbeirat, der Stadtkämmerei, dem Schul- und Kultusreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Sozialreferat/ Interkultu- relle Arbeit und Migration ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag des Referenten

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1. Die Einführung eines neuen Förderprogramms München Modell – Familie wird abge- lehnt. Hinsichtlich der Realisierung der Förderquote aus der Sozialgerechten Boden- nutzung (SoBoN) bleibt es bei den Regelungen aus den geänderten Verfahrensgrund- sätzen vom 26.07.2006.

2. Die Entwicklung eines Konzeptes für Sparhäuser, welche auf Erbpachtbasis an junge Familien vergeben werden, wird abgelehnt.

3. Im Rahmen der Umsetzung der Leitlinie Kinder- und Familienpolitik, die dem Stadtrat im Januar 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sowie eines regelmäßigen Fa- milienberichtes wird überprüft, ob und inwieweit Kinder und Familienfreundlichkeit in der Verwaltung sowie in den politischen Maßnahmen berücksichtigt ist. Zugleich wer- den kinder- und familienpolitische Maßnahmen evaluiert.

4. Der Antrag Nr. 02-08 / A 03015 von Herrn StR Max Straßer, Frau StRin Gisela

Oberloher und Herrn StR Marian Offman vom 10.04.2006, Punkte 1d) und 2-4 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Die Vorsitzende Der Referent

Christine Strobl Friedrich Graffe

Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat

IV. Abdruck von I. mit III.

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über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle an das Direktorium - GL

an die Geschäftsstelle des Ausländerbeirats z. K.

V. Wv. Sozialreferat

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An das Sozialreferat, S-III-M

An das Referat für Gesundheit und Umwelt - RL An das Referat für Arbeit und Wirtschaft - RL An das Schul- und Kultusreferat - RL

An das Kreisverwaltungsreferat - RL

An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - S An das Baureferat -R

An das Personal- und Organisationsreferat - R An den Behindertenbeauftragten

An den Behindertenbeirat z. K.

Am I.A.

Referenzen

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