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Sozialreferat Sozialbürgerhaus Mitte S SBH-Mitte

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Sozialreferat

Sozialbürgerhaus Mitte S – SBH-Mitte

Anonyme Geburt und Babyklappe in München

Bekanntgabe in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 13.01.2004

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Das Sozialreferat/Stadtjugendamt München wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugend- hilfeausschusses vom 27.03.2001 und in der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.04.2001 beauftragt, in Kooperation mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Kreisverwaltungsreferat das Pilotprojekt „Anonyme Geburt und Babyklappe in Mün- cen“ zu installieren und nach einem Jahr Bericht zu erstatten.

Gemäß der Beschlüsse vom 27.03.2001 und 25.04.2001 wurde das Pilotprojekt „Anonyme Geburt im Krankenhaus München-Schwabing“ zum 01.11.2001 gestartet. Die Einrichtung einer sog. „Babyklappe/Babynest“ im Krankenhaus München-Schwabing wurde zum 26.02.2002 realisiert.

1. Anonyme Geburt und Babyklappe in München

Das Thema „Babyklappe und anonyme Geburt“ wurde seit dem Start des Pilotprojek- tes immer wieder kontrovers diskutiert. Die bundesweit eingerichteten Babyklappen stoßen insbesondere in der Fachwelt auf geteilte Meinungen. Sie scheinen auch nach unserer Erfahrung offenbar wenig geeignet, den Frauen in ihrer Notlage ein echtes Hilfsangebot zu sein. So wurde im vorliegenden Berichtszeitraum seit 01.11.2001, trotz des sehr bedachtsam ausgewählten Standortes, der weitestgehende Anonymität der Mutter sichert, kein Kind im sog. „Babynest“ abgegeben. Dieser Erfahrungswert bestä- tigt die Haltung des Pilotprojektes, Lösungsmöglichkeiten in der sachgerechten Ausge- staltung einer anonymen Geburt anzubieten.

Zwischen den Referaten wurde ein dreistufiges Beratungs-, Betreuungs- und Melde- verfahren vereinbart, das die Vorgehensweise bei anonymen Geburten in München im Krankenhaus regelt. Aufgrund der rechtlichen Situation ist diese Vereinbarung eine Ausnahmeregelung für das Krankenhaus. Das dreistufige Beratungs-, Betreuungs- und Meldeverfahren wurde gemäß des beschriebenen Ablaufes des Beschlusses des Kin- der- und Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2002 und der Vollversammlung vom 20.02.2002 ausgearbeitet und in die Praxis umgesetzt. Die Analyse der vorliegenden Fälle hat gezeigt, dass das Beratungsangebot während der Schwangerschaft von den

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Frauen sehr bewusst in Anspruch genommen wird. In München wurde der Verein

„Frauen beraten e.V.“, eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwanger- schaftsfragen, auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung in die Beratung und Betreuung der Frauen eingebunden. Nach Auskunft der Beratungsstelle wurde das Be- ratungsangebot bisher in einem Fall, jedoch noch nicht gezielt in Anspruch genom- men, weil das Beratungsangebot vermutlich der Öffentlichkeit zu wenig bekannt ist.

2. Anonyme Geburt im Krankenhaus München-Schwabing

Nach den Angaben des Krankenhauses München-Schwabing fanden im Berichtszeit- raum von März 2001 bis zum 10.09.2003 vier anonyme Geburten statt; eine in 2001, zwei in 2002 und bisher eine Geburt in 2003.

Bei den bekannten vier Fällen von anonymen Geburten im Krankenhaus München- Schwabing wurde deutlich, dass der Krankenhausaufenthalt – anonym, geschützt und in ruhiger Atmosphäre – den Müttern die Chance eröffnet, durch die entsprechende Beratung und Unterstützung eine verantwortliche Entscheidung für sich und ihr Kind zu finden. So war es möglich, dass die überwiegende Zahl der Mütter, die noch vor der Geburt eine anonyme Abgabe wünschten, über eine eingehende Beratung durch den Sozialdienst im Krankenhaus die Anonymität aufhoben oder sich sogar dafür entschie- den, das Kind selbst zu behalten. Allerdings gestalteten sich die Beratungen durch den Krankenhaussozialdienst des öfteren aus Terminschwierigkeiten problematisch. Die Gründe, weshalb Beratungen nicht stattgefunden haben, waren sehr unterschiedlich.

Drei Geburten fanden an Wochenenden statt oder das Kind wurde früher geboren, so dass der bereits vereinbarte Termin nicht mehr stattfinden konnte. Eine Mutter konnte nicht mehr beraten werden, da die Geburt kurz bevorstand. Diese Mutter hat sich aller- dings entschlossen, ihre Anonymität aufzuheben und ihr Kind zu behalten. Die Mütter wurden insbesondere darauf hingewiesen, dass der Krankenhaus-Sozialdienst inner- halb der 8-Wochenfrist Ansprechpartner für alle Fragen ist, die die Geburt und die postnatale Zeit betreffen.

Im Krankenhaus München-Schwabing wählten seit Projektbeginn vier Frauen die Mög- lichkeit, anonym zu entbinden. Über das Beratungsangebot wurden u.a. soziale Fakten und Beschreibungen zur Vorgeschichte des Kindes erfasst. In einem Fall hinterließ die Mutter eine persönliche Mitteilung für ihr Kind. Zudem fanden in allen vier Fällen einge- hende Beratungsgespräche unter Einbeziehung des Stadtjugendamtes statt, insbeson- dere wurden Hilfsangebote wie die Adoption angesprochen. Die Mütter entschieden sich sehr bewusst zur Aufrechterhaltung der Anonymität, wollten aber das Wohl ihres Kindes gesichert sehen. Zur späteren Identitätsfindung des Kindes waren sie aber be- reit, persönliche Angaben wie z.B. Grund der Abgabe, nähere Umstände der Schwan- gerschaft oder andere Mitteilungen über die Familienverhältnisse etc. abzugeben. Die- se persönlichen Angaben wurden – zusammen mit den medizinischen Unterlagen – in codierter Form ausschließlich in der Rechtsanwaltskanzlei Tandler, Riegger & Kolle- gen hinterlegt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Zusicherung, dass die Frauen sich des absoluten Schutzes ihrer Informationen sicher sein können.

Nach Angaben von Frau Prof.Dr.med. E.-M. Grischke, Projektleiterin und Chefärztin der Gynäkologie im Krankenhaus München-Schwabing, entspricht das Spektrum der Frauen, die diese Form der Geburt wählen, weitgehend dem erwarteten Profil, d.h.

sehr junge Mütter, die teilweise noch im Elternhaus leben und die Schwangerschaft

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komplett verheimlichen oder erst sehr spät bekannt geben. In diesen Fällen kommen extreme psychische Belastungen auf die jungen Schwangeren zu.

Merkwürdig war, dass sich Patientinnen zur anonymen Geburt angemeldet haben, letztendlich dann aber, zumindest gemäß telefonischer Auskunft, trotz der weiten Di- stanz die Stadt Hamburg als Entbindungsort vorgezogen haben. Möglicherweise liegt dies an dem höhreren Bekanntheitsgrad des Vereins „Sternipark“ in Hamburg, welcher intensiv Öffentlichkeitsarbeit über die Medien betrieben hat. Das Projekt „Anonyme Geburt in München“ hatte nie die Intention, für sein Anliegen zu werben, und wird auch in Zukunft davon absehen. Stattdessen werden insbesondere das Referat für Gesund- heit und Umwelt und das Sozialreferat sehr sensibel und subtil mit den entsprechen- den Aufklärungsangeboten umgehen, um damit insbesondere den Teenager-Müttern eine Möglichkeit der sicheren Entbindung unter Klinikbedingungen zu ermöglichen.

Die entstandenen Behandlungskosten durch die stationären Aufenthalte der Mütter und der Kinder – zum Teil handelte es sich hier um kranke Neugeborene – wurden bis- her nicht weiterverrechnet, sondern durch das Krankenhaus München-Schwabing ge- tragen.

Entstandene Kosten in €: 1.943,04 (1. Geburt) 752,35 (2. Geburt) 2.387,37 (3. Geburt) 2.665,62 (4. Geburt) Summe: 7.748,38

Insgesamt möchte das Krankenhaus München-Schwabing im Rahmen dieses Projek- tes darauf verweisen, dass es gerne die Kosten für die anonymen Geburten und die Babyklappe übernimmt, solange die Anzahl der Geburten weiterhin in diesem über- schaubaren Rahmen (nicht mehr als drei Fälle p.a.) bleibt. Anderenfalls behält es sich vor, das Angebot der Leistungen als Tatbestand des neuen Finanzierungskonzeptes der Landeshauptstadt München anzumelden.

Das Krankenhaus stellte der Hauptabteilung II, Einwohnermeldewesen des Kreisver- waltungsreferates jeweils einen Abschlussbericht zur Verfügung.

3. Meldeverfahren im Kreisverwaltungsreferat

Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München bestätigt auf Anfrage die vorgenannten Zahlen. Es besteht Zufriedenheit mit der Größenordnung, die Befürch- tungen, dass ein sog. „Baby-Tourismus“ entstehen könnte, haben sich nicht bestätigt.

Meldeverfahren:

Die Geburtsanzeige vom Krankenhaus München-Schwabing an das Kreisverwaltungs- referat erfolgt innerhalb einer Woche, die gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhil- feausschusses vom 29.01.2002 und der Vollversammlung vom 20.02.2002 vereinbarte zweite Meldung über die nicht mehr zu ermittelnden Daten erfolgt vom Krankenhaus München-Schwabing an das Kreisverwaltungsreferat nach 8 Wochen:

 Nach der Geburtenanzeige erfolgt noch kein formaler Eintrag in das Geburtenre- gister, nur eine Wiedervorlage,

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 nach der zweiten Meldung erfolgt das formelle Beurkundungsverfahren

1. amtlicher Eintrag: „...eine Frau deren Identität unbekannt ist hat am ... um ... ein Mädchen/Buben im städtischen Krankenhaus München-Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München, geboren“,

2. Namensgebung: Der Nachname wird vom Kreisverwaltungsreferat festgelegt (aus Datenschutzgründen wird ein gängiger Nachname gewählt und nicht be- kanntgegeben). Der Vorname wird im Vorfeld mit dem Jugendamt abgespro- chen. Dieses fragt bei den Pflegeeltern nach, ist der genannte Name akzeptabel, erfolgt der formelle Weg des Vornamengebungsverfahrens,

3. Formelles Vornamengebungsverfahren: Das Kreisverwaltungsreferat macht im Einvernehmen mit dem Jugendamt als gesetzlichem Vertreter einen Namensvor- schlag, dieser bestätigt den Vorschlag und gibt einen Rechtsmittelverzicht ab, 4.Beurkundung: Nach Bestätigung des Vornamens erfolgt die Ausstellung der Ge-

burtsurkunde mit vereinbartem Namen, festgelegtem Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort. Elterndaten werden angegeben mit unbekannter Identität.

Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferates gab es keine Probleme mit den Anmel- de- und Beurkundungsverfahren. Die Beurkundungsverfahren haben sich im Zeitablauf stark verkürzt. Dauerte die erste Beurkundung noch ein Jahr, so erfolgt jetzt die Beur- kundung innerhalb von acht Wochen.

Weitere Beispiele: Geburt April 2002- Geburtsurkunde Oktober 2002 Geburt Januar 2003 - Geburtsurkunde April 2003 4. Stadtjugendamt München

Das Stadtjugendamt München bestätigt ebenfalls die Zahlen, die aus der Klinik und dem Kreisverwaltunsgreferat gemeldet wurden.

Nach Angaben der Fachabteilung „Pflegekinderdienst und Adoption“ verläuft die Zu- sammenarbeit mit dem Krankenhaus und dem Kreisverwaltungsreferat reibungslos und gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom

29.01.2002 und der Vollversammlung vom 20.02.2002. Die anonym geborenen Kinder wurden zunächst in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht und anschließend nach Ablauf der 8-Wochen-Frist in Adoptionspflege vermittelt. Während der Bereitschafts- pflege entstehen ca. 5.500 – 5.900 € an Kosten, die durch die Jugendhilfe geleistet werden (Tagessatz ca. 95 €).

Aus der Fachabteilung wird ebenfalls gemeldet, dass das Vormundschaftsgericht Mün- chen das Adoptionsverfahren zügig und gemäß Gesetzeslage bearbeitet.

5. Besonderheiten im Projekt

Im Berichtszeitraum wurden zwei weitere Kinder anonym geboren, die jedoch nicht im Krankenhaus München-Schwabing entbunden wurden. So kam ein Kind im Klinikum Großhadern zur Welt, weil die Geburt sehr rasch erfolgte und das Krankenhaus Mün- chen-Schwabing aus Zeitgründen nicht mehr erreicht werden konnte. Hier konnte die Anonymität nicht gewahrt bleiben.

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Ein weiteres Kind wurde in der „Lebenspforte“ des Klosters St. Gabriel in der Wolfrats- hauser Straße abgegeben und über das Stadtjugendamt in Adoption vermittelt.

In beiden Fällen wurde ebenfalls gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendhil- feausschusses vom 29.01.2002 und der Vollversammlung vom 20.02.2002 verfahren und ausdrücklich im Gespräch vereinbart, dass künftig das Krankenhaus München- Schwabing mit einzubeziehen und die Vormundschaft sowie die Vermittlung in Adopti- onspflege ausschließlich über das Stadtjugendamt München zu regeln ist.

6. Gesetzesinitiative der Landeshauptstadt München

Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München hat einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Städtetag eingebracht, damit BGB, Personenstandsrecht und Strafgesetz- buch geändert werden.

Auch Bayerns Familienministerin Christa Stewens fordert eine rechtliche Absicherung der anonymen Geburt unter zwei Gesichtspunkten: Zum einen müsse ein solches An- gebot der anonymen Geburt in ein ganzheitliches Beratungs- und Hilfeangebot für die Frau eingebettet werden. Zum anderen dürfe das Recht des Kindes auf Kenntnis sei- ner Abstammung nicht unberücksichtigt bleiben. Bei einer entsprechenden Regelung soll nach den Vorstellungen der Ministerin außerdem eine Bestimmung zur Kostenre- gelung der anonymen Geburt gefunden werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte im Februar die- ses Jahres die in Frankreich seit langem geltende Regelung der anonymen Geburt.

7. Fazit

Zusammenfassend kann vorerst eine positive Bilanz gezogen werden, da alle beteilig- ten Referate und das Krankenhaus München-Schwabing in hervorragender Weise zu- sammenarbeiten und ihre jeweiligen Aufgaben gemäß des beschriebenen Projekta- blaufs vollziehen. Hervorzuheben ist das Bemühen um den Datenschutz von Mutter und Kind. Sämtliche Anfragen u.a. von diversen Tageszeitungen oder Fernsehsendern wurden behutsam und zur Zufriedenheit aller Beteiligten beantwortet.

Die Bekanntgabe ist mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem städtischen Kran- kenhaus München-Schwabing und dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Geb- hardt, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Kreisverwaltungsreferat und dem Krankenhaus München-Schwabing ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Bekannt gegeben

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Die Vorsitzende Der Referent

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Dr. Gertraud Burkert Friedrich Graffe

Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat

III. Abdruck von I. mit II.

über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle z. K.

IV. Wv. Sozialreferat

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