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Kundenschutz im Bankensektor | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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23 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 7/8-2014

Stellungnahmen

Es bestehen bereits wirksame Regeln und Gesetze im Sinne des Anlegerschutzes, welche laufend angepasst werden. Das Bör­

sengesetz beispielsweise enthält Sanktionen für marktmissbräuchliches Verhalten. Es gibt die Verhaltensregeln für Effektenhänd­

ler, die Richtlinien für Vermögensverwal­

tungsaufträge der Bankiervereinigung und das Sorgfaltspflichtenheft VSB. Für gewisse Anlageprodukte wie Aktien, Anleihens­

obligationen und Anlagefonds besteht über­

dies eine Prospektpflicht mit einer strengen Prospekt haftung. Nicht zu vergessen sind die Einlagensicherung, das Konkursprivileg, das Absonderungsrecht für Wertschriften sowie die Eigenmittelanforderungen an die Banken und der Bankenombudsman als un­

abhängige Schlichtungsstelle.

Seit der Finanzkrise wurden vielfältige Forderungen der Politik, aber auch der Be­

völkerung nach einem verstärkten Kunden­

schutz laut. Die jetzt an die Hand genommene Ausarbeitung eines neuen Finanzdienstleis­

tungsgesetzes (Fidleg) soll diesen Wünschen Rechnung tragen.

Vor- und Nachteile eines verstärkten Anlegerschutzes

Das Fidleg soll auf verschiedenen Ebe­

nen sektorenübergreifende Regeln schaffen, beispielsweise einheitliche Informations­

pflichten am Point of Sale, Transparenz­

verpflichtungen, Ausbildungsvorschriften für Kundenberater, Anpassungen des Zivil­

prozessrechts und einen erweiterten Kreis der Beaufsichtigten. Ein solch umfassendes Regelwerk ist grundsätzlich zu begrüssen.

Die erhöhte Transparenz und eine bessere Information unterstützen die Kundeninnen und Kunden in ihrem eigenverantwortli­

chen Handeln und tragen zur Aufklärung (Empowerment) bei. Es ist jedoch davon abzusehen, die Informationspflichten derart auszugestalten, dass alle Risiken der Anleger abgefedert bzw. auf die Banken überwälzt werden. Denn dies könnte die Risikobereit­

schaft der Kundinnen und Kunden erhöhen und die Anlagekosten unverhältnismässig in die Höhe treiben.

Eine einheitliche Produktdokumentation im Sinne eines Basisdokumentes scheint sinnvoll, bestehen doch bereits heute solche

Dokumente. Von einer umfassenden Pros­

pektpflicht ist jedoch abzusehen, da Auf­

wand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr stünden und die entstehenden Kos­

ten letztendlich den Kundinnen und Kun­

den zur Last fallen würden. Auch besteht die Gefahr, dass durch den hohen Auf­

wand einzelne Produkte nicht mehr an­

geboten bzw. Märkte nicht mehr bedient würden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aus­

bildung der Kundenberater. Die Ausbildung im Bankensektor ist im schweizerischen Bil­

dungssystem gut verankert und hat sich be­

währt. Darauf sollte aufgebaut werden.

Problematische prozessrechtliche Verschärfungen

Mit dem Fidleg soll auch die Durchset­

zung von Ansprüchen Privater gegenüber Banken und anderen Finanzdienstleistern erleichtert werden. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass der durchschnittliche Re­

tailkunde nicht die (finanziellen) Möglich­

keiten hat, einen Finanzdienstleister einzu­

klagen. Angedacht wurden im Vorfeld u. a.

eine Beweislastumkehr für die Einhaltung der Verhaltensregeln und die grundsätz­

liche Tragung der Prozesskosten durch die Finanzdienstleister. Tatsächlich können heute prozessuale Schwierigkeiten beste­

hen, einen Finanzdienstleister einzuklagen.

Das ist jedoch kein spezifisches Problem der Finanzbranche, sondern vielmehr ein generelles Problem der Anspruchsdurch­

setzung mit potenziell hohem Streitwert.

Zur Verhinderung von Klagefluten sieht die Zivilprozessordnung Kostenvorschüsse vor, die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen. Diese Kostenbemessung ist ein grundsätzliches Problem, das nicht einsei­

tig für einen bestimmten Wirtschaftssek­

tor verschärft werden darf – insbesondere nicht, indem die Prozesskosten generell der Unternehmensseite auferlegt werden.

Auch eine Beweislastumkehr zulasten der Finanzdienstleistungsunternehmen macht keinen Sinn: Durch die erhöhten Informa­

tions­ und Transparenzpflichten hat der Kunde genügend Beweise in der Hand, um begründete Ansprüche auf dem Rechtsweg

durchzusetzen.

Kundenschutz im Bankensektor

Der Schutz der Bankkundinnen und -kunden steht im öffentli- chen Fokus – politisch und regulatorisch. Es existieren bereits viele Regelungen, um die Interessen der Anleger zu schützen. Ein neues Finanz- dienstleistungsgesetz soll den Kundenschutz in seiner Gesamt- sicht verstärken. Durch erhöhte Informations- und Transparenz- pflichten soll der Anleger in der Lage sein, die Konsequenzen seines Handelns besser abzu- schätzen und eigenständig zu handeln. Der aufgeklärte und selbstständig agierende Anleger wird hoffentlich bei der Aus- gestaltung des Gesetzes weg- leitend sein.

Eleonor Gyr M. Law, Advokatin, Wissenschaftliche Mitar- beiterin, Schweizerische Bankiervereinigung Kasten 1

Gleiche Leistungen,

gleiche Risiken, gleiche Regeln Im Rahmen des Fidleg sollen neu auch die unabhängigen Vermögens- verwalter unter die Aufsicht der Finma gestellt werden. Dies ist ein grosser Schritt in Richtung Kundenschutz im Bankensektor, gelten doch für alle Anbieter gleicher Dienstleistungen gleiche Verhaltensregeln. Dadurch er- höht sich die Rechtssicherheit für die Kundinnen und Kunden erheblich.

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