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Es braucht einen weiteren Schritt | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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ARBEITSZEITEN

60 Die Volkswirtschaft  11 / 2019

Das digitale Zeitalter und eine global vernetzte Welt­

wirtschaft ermöglichen flexiblere Arbeitsformen. Dieser neuen Realität muss sich auch der Schweizer Arbeits­

markt stellen. Doch nicht allein die unter Wettbewerbs­

druck stehende Wirtschaft gibt den Takt und die Art der Arbeitserbringung vor. Auch die Arbeitnehmer in­

formieren sich über individuelle Lösungen in anderen Unternehmen. Unternehmer machen ihrerseits diesen Vergleich und können sich durch moderne Anstellungs­

bedingungen als attraktive Arbeitgeber positionieren.

Die Digitalisierung und Vernetzung verändert al­

lerdings auch die Beschäftigungsstruktur. Vor allem wissensintensive Tätigkeiten des Dienstleistungssektors werden mobil erbracht, sei es im Aussendienst, im Home­

office oder in Co­Working­Spaces. Das Arbeiten an be­

stimmten Orten und zu fixen Zeiten wandelt sich zum eigenverantwortlichen Arbeiten, bei dem sich Arbeit und Freizeit in Intervallen abwechseln. Längst hat deswegen in vielen Branchen und Unternehmen eine von Vertrauen geprägte Arbeitskultur die detaillierte Zeiterfassung ab­

gelöst, wie sie ursprünglich für die Fabrikarbeit eingeführt worden war.

Zur Wahrung des Gesundheitsschutzes der Arbeit­

nehmer setzen die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeits­ und Ruhezeiten den Flexibilisierungswünschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wichtige Grenzen:

Die Arbeitszeiten der Angestellten sind so zu organisie­

ren, dass keine qualitative und quantitative Überbean­

spruchung der Mitarbeiter resultiert. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Arbeitszeit erfasst wird.

Interessanterweise zeigen Studien eine starke Ver­

bindung von selbstbestimmter Arbeitszeit – die oft mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung verbunden ist – und der Motivation und der Produktivität der Mitarbeiter.

Es wird geltend gemacht, dass die Arbeitszeit effizienter genutzt werden kann und die Vereinbarkeit von Familie

und Beruf leichterfällt. Entscheidend ist auch, dass es keine eindeutigen Hinweise gibt, dass Vertrauensarbeits­

zeit die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigt.

Kein GAV und keine Lohngrenze

Einzelne Bestimmungen des aus dem Jahr 1964 stammen­

den Arbeitsgesetzes werden den Erfordernissen der mo­

dernen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Deshalb wurde Anfang 2016 auf Empfehlung der Arbeitgeber­ und Arbeit­

nehmer­Dachorganisationen die Pflicht zur minutiösen Arbeitszeiterfassung in einer Verordnung gelockert. Seit­

her dürfen Arbeitnehmer auf eine Erfassung verzichten, wenn sie ein Bruttojahreseinkommen inklusive Boni von mindestens 120 000 Franken erzielen und weitgehend selbst über ihre Zeiteinteilung entscheiden. Diese Be­

freiung muss aber in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen sein.

Die Verordnung hat Rechtssicherheit gebracht und die Unternehmen administrativ entlastet. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass nicht überall repräsen­

tative Arbeitnehmerverbände bestehen. Ausserdem ist die Lohngrenze – besonders in Branchen mit geringer Wertschöpfung – sogar für das oberste Kader zu hoch an­

gesetzt. Diesem ersten breit abgestützten Schritt zur Lo­

ckerung der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung muss ein zweiter Schritt mit Augenmass folgen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortete deshalb den vom Ständerat im September abrupt ab­

geschriebenen Vorentwurf zur parlamentarischen Initiati­

ve der heutigen Bundesrätin Karin Keller­Sutter. Mit dieser hätte die Lücke bei der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden können.

Daniella Lützelschwab Saija leitet das Ressort Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Sie ist Mitglied der Geschäftsleitung beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, Zürich.

STANDPUNKT VON DANIELLA LÜTZELSCHWAB SAIJA

Arbeitgeber und -nehmer haben in der Debatte um moderne Arbeits- bedingungen einen gemeinsamen Nenner: Flexibilität. Die Zeiterfassung muss deshalb vereinfacht werden.

Es braucht einen weiteren Schritt

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