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Archiv "Gutachten: Fehlinterpretationen" (08.11.1996)

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A-2902

S P E K T R U M LESERBRIEFE

gnädigerweise Euch schul- denbeladenen Anfängern ein, daß Ihr die Anzahl der Behandlungsausweise ge- genüber 1995 etwas steigern dürft. – Aber freut Euch nicht zu früh: Überdurchschnittli- che Praxen dürfen jedoch nur wir Alten haben! Ihr nicht! – Quod licet Iovi, non licet bo- vi!“

So schuf man im gnaden- losen Machtkampf um den Mammon eine neue Front.

Jedes Schamgefühl geht im Verteilungskrieg um den Za- ster unter.

Dr. med. H.-Jürgen Garus, Löwenstraße 15, 85276 Pfaf- fenhofen

Eine Meisterleistung des Nichts

Der Leitartikel dieses Heftes ist eine Meisterlei- stung des Nichts! Ein Mär- chenbuch ist in sich schlüssig und somit verständlich in sei- ner Aussage. Dieser Artikel ist voller märchenhafter Phrasen, bei denen der Nach- satz nicht weiß, was der Vor- satz beinhaltete. Restriktive Regelung, allesamt Notlösun- gen, untragbarer Zustand, sie können nicht mehr lange an- dauern. Der neue EBM ist nicht die Ursache für die Mi- sere, sondern die Politik. Wie das wohl? Kaum ist der KBV, nachdem sie in den Brunnen gefallen ist, eingefallen, inten- sivere Vorarbeiten, zahlrei- che Beratungen, um aus der akuten Misere herauszukom- men, durchzuführen.

Es geht also nicht um ei- nen neuen EBM, aber alles an ihm wird in Frage gestellt.

Neben dem neuen EBM braucht man also noch eine Rechenfibel, um die arztgruppenspezifische Fall- punktzahl mit den kurativ ambulanten Behandlungsfäl- len zu multiplizieren, und ähnliche Rechenverfahren.

Der EBM legt Bewertungsre- lationen fest, und den einzel- nen Länder-KVen bleibt es nicht erspart, neue Berech- nungsgrundlagen für die vor Ort notwendigen Honorar- anteile vorzunehmen.

Obwohl es beim EBM bleiben soll, wird mittels Fra- gebogenaktion – wer soll das eigentlich alles bezahlen – ei- ne Wirtschaftsprüfergesell- schaft den rechten, den wah- ren Weg zur Honorarvergü- tung erbrachter Leistungen aufzeigen.

Wofür kriegen eigentlich unsere KBV-Funktionäre ihr Salär, wenn ihnen Lösungen in der Not erst als Notbremse einfallen? Hätte man nicht schon am Anfang der Diskus- sion über einen neuen EBM eine sachkompetente Wirt- schaftsprüfergesellschaft be- auftragen können, mit ihrer Sachkompetenz einen geeig- neten EBM zu entwickeln?

Die Finanzierung dieses Unternehmens hätte nur die KBV-Funktionäre etwas ge- kostet, denn deren Salär hät- te man zur Bezahlung dieser Gesellschafterarbeit verwen- den können.

Dr. med. Sigmar Seimer, Öjendorfer Damm 52, 22043 Hamburg

Kooperation

Zu den Leserbriefen in Heft 28–29/1996, die sich auf den Bei- trag „Kooperation beim Ressour- ceneinsatz im Medizinsystem“ von Dr. med. Eberhard Hesse, Dr. med.

Thomas Lichte und Prof. Dr. med. Ek- kart Sturm in Heft 23/1996 bezogen:

Wir sollten einig sein

Jenseits aller Verbands- und Interessenpolitik sollten

„wir Ärzte in grundsätzlichen Bereichen der Beziehungen zu Patienten“ und in der ar- beitsteiligen Kooperation ei- nig sein. Wir können uns kei- ne Mißverständnisse mehr leisten. Die Ängste der Spe- zialisten, „Zulieferer“ zu werden, sind ernst zu neh- men, aber unberechtigt. Es geht um klarere Aufgaben- verteilung: Die notwendigen Leistungen der Spezialisten werden durch die (noch nicht ausreichend erbrachten und honorierten) allgemeinen Leistungen der Hausärzte ef- fizienter. Andererseits wer- den die salutogenen Ressour- (10) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 45, 8. November 1996

cen der Menschen mobili- siert; Kranke können sich in einem langjährigen Lernpro- zeß durch schrittweise Über- nahme eigener Verantwor- tung zu mündigen Patienten entwickeln. Die seit zwei Jah- ren geübte Praxis entfernt sich durch abnehmende Kommunikation immer wei- ter vom gesetzlichen Auftrag.

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Eberhard Hesse, Bahnhofstraße 27, 28816 Stuhr

Honorarreform

Zu dem Beitrag „Die Mehrheit stimm- te für die Praxisbudgets“ von Josef Maus in Heft 38/1996:

Unverständlich

. . . Als seit 20 Jahren nie- dergelassener Arzt kann ich nach der „Budgetierung“

nicht verstehen, wie ein sol- ches Abrechnungssystem moralisch und gerecht funk- tionieren kann. Wie kann es möglich sein, daß von den ge- setzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Verei- nigungen weiterhin aus dem

„gedeckelten Topf“ jede ärzt- liche Leistung, auch wenn sie medizinisch ineffektiv ist und sogar hohe Kosten verur- sacht, zum Beispiel unnötige Untersuchungen, Gespräche, Besuche, Behandlungen, Me- dikamente, Heilmittel, Ku- ren und Krankschreibungen, honoriert wird und dabei noch genügend Geld für eine gute und sparsame Medizin übrigbleibt? Verdient eine solche Medizin keine Beach- tung und Anerkennung?

Der Bundesärztekammer kann so etwas auch aus ethi- schen Gründen nicht gleich- gültig sein. Ich bin der Mei- nung, daß Medizin keine Wa- re ist, die wir Ärzte nach der Menge verkaufen und für die wir uns von den Kassenärztli- chen Vereinigungen entspre- chende Honorare verteilen lassen. Kann in der Medizin weniger nicht auch mehr sein?

Es ist höchste Zeit in ei- nem freiheitlichen Gesell-

schaftssystem, daß der Kas- senpatient mehr Transparenz und Verantwortung in die- sem System bekommt. Nur dann kann er, als direkt Be- troffener, die Kosten und die Qualität unserer Arbeit beur- teilen wie ein Privatpatient.

Bei einer weiteren Reformie- rung der gesetzlichen Kran- kenkassen darf die deutsche Ärzteschaft nicht zulassen, daß der „Kassenpatient“ für unsere Abrechnungszwecke auch noch zu einer „Fallpau- schale“ wird. Meiner Mei- nung nach wäre das dann So- zialismus pur à la ehemaliger DDR, und die deutsche Ge- sellschaft wird hoffentlich po- litisch einen solchen Rück- schritt im Gesundheitswesen zu verhindern wissen.

Dr. med. Nikos H. Mellios, Gartenstraße 26, 72074 Tü- bingen

Gutachten

Zu dem Beitrag „Gutachterkommis- sionen und Schlichtungsstellen: Rund 5 000 Beschwerden verhandelt“ in Heft 37/1996:

Fehlinterpretationen

. . . Man hat manchmal den Eindruck, in diesen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sitzen Gutachter, die vergleichbar sind mit den sogenannten Ex- perten, die „Schumis Ferrari“

begutachten und beurteilen, ohne daß sie je in dem Fahr- zeug saßen, geschweige denn ein paar Runden mit ihm ge- dreht haben.

Es ist also nicht verwun- derlich, daß Fehlinterpreta- tionen der Gutachter- und Schlichtungsstellen die Run- de machen, daß die Verfah- ren doch vor Gericht gehen und daß sich nun in der Zwi- schenzeit auch die Kranken- kassen darum bemühen, ihren gesetzlichen Sparzwän- gen folgend, das Geld über die Haftpflichtversicherung der Krankenhäuser und Chefärzte zurückzufordern.

Dr. med. Cadario, Kreis- krankenhaus Werdohl, 58774 Werdohl

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