POLITIK GLOSSE
Da Kassenärztliche Vereini- gung (KV) und Krankenkassen sich scheinbar nicht auf eine einheitliche Korrektur einigen konnten, wurden die Software-Hersteller der Praxis- Computer kürzlich verpflichtet, die falschen Kassen-Nummern zu be- richtigen. Dies aber nur bei der Aus- gabe der Kassen-Daten für die Ab- rechnung. Die Nachfrage, warum denn nicht die Kassen-Nummer be- reits bei der Eingabe in den Praxis- Computer richtiggestellt werden solle, wurde vehement abgeschmet- tert. „Richtigstellungen der Kassen- Kennungen, . . . Kassennamen dür- fen weder bei der Formularbe- druckung noch im quartalsbezoge- nen Versichertendatensatz erfol- gen."
Die falsche Kassen-Nummer muß also auf allen Rezepten und Überweisungen unbedingt falsch bleiben, weil alle „Nicht-Computer- Praxen" auch die falsche Nummer verwenden. Nur zur Ausgabe an die KV müsse die falsche Nummer in die richtige umgewandelt wer- den.
Dies ist besonders heikel, weil zwei auf der VK falsch eingetragene Kassen-Nummern wirklich existie- ren, also eine andere Kasse kenn- zeichnen. Somit potenziert sich also der Fehler mit jeder Überweisung und jedem Rezept.
. . . dann weiß er, wo es hingeht.
Sollte man meinen. Das ist in der Re- gel auch der Fall. Wenn Otto Normal- verbraucher sich in eine Charterma- schine setzt, weiß er jedenfalls, wo er hinfliegt.
Wenn unsere politische Hautevo- lee gedankliche Ausflüge unter- nimmt, weiß sie nicht immer, wo es langgeht — wie kürzlich der neu- ernannte WDR-Intendant Fritz Pleit-
So weit ist also die Logik der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen gekommen . Die nach dem Urteil der KV eindeutig falsche Nummer muß falsch bleiben, weil sie alle falsch haben, ist also damit
„richtig" für alle Formulare. Sie darf keinesfalls „berichtigt" werden, denn das wäre falsch. Auf jeden Fall aber muß sie zur Ausgabe an die KV
„richtiggestellt" werden. Und das ist ja eigentlich falsch. Scheinbar sind KV und Kassen selbst nicht in der Lage, die falschen Kassen-Num- mern zu „berichtigen".
In diese neue Logik des „Rich- tig und Falsch" muß man sich zunächst hineinarbeiten.
Wir haben diesbezüglich einen weiterführenden Vorschlag: Eine erhebliche Vereinfachung wäre es, die falsche und richtige Nummer durch Schrägstrich getrennt gleich- zeitig anzugeben. Hierbei müßte ei- ne Sonderkommission entscheiden, ob die falsche Nummer zuerst oder zuletzt angegeben wird. Sollte diese Doppelnummer versehentlich falsch sein, so könnte man diese dann ver- vierfachen.
Auf jeden Fall sind der büro- kratischen. Phantasie hier keine Grenzen gesetzt.
Dr. med.
Reiner Goltermann, Frankfurt/Main
gen, derzeit noch Moderator des Pres- seclubs, offenbarte. Von jenem Club aus machte er sich gedanklich auf die Reise „nach Bretton Woods" und wähnte sich in England. „Tough luck", würde man ihm dort sagen — denn Bretton Woods liegt jenseits des großen Teichs. Otto Normal- verbraucher weiß in der Regel, wo er landet.
Horst Bourmer
Boyotensin®/-mite
Wirkstoff: Nitrendipin
Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette Bayo- tensin enthält 20 mg Nitrendipin; 1 Tablette Bayotensin mite enthält 10 mg Nitrendipin. Sonstige Bestandteile: Maisstärke, mikrokristalline Cellulose, Poly(I-viny1-2-pyrrolidon) 25, Notriumdodecylsulfat, Magnesiumstearat;
Bayotensin mite zusätzlich: Loctose - 1H20, Eisen-oxid rot (E 172).
Anwendungsgebiete: Bluthochdruck.
Gegenanzeigen: bekannte Nitrendipin-Überempfindlichkeit, Schwanger- schaft u. Stillzeit.
Nebenwirkungen: Häufig (insbes. zu Beginn der Behandl. u. meist vor- übergehend): Gesichts- (Flash) bzw. Hautrötung mit Wärmegefühl (Ery- them). Gelegentlich: Kopfschmerzen, Tochykordie, Polpitotionen, Unter- schenkelödeme (aufgrund Erweiterung der Blutgefäße), Schwindel, Müdig- keit, Parästhesien, hypotone Kreislaufreaktionen oder Magen-Darmstörun- gen (Übelkeit, Völlegefühl, Durchfall). Selten: Nervosität, Hautüberempfind- lichkeitsreaktionen (Pruriius, Uriikaria, Exantheme), Mehrausscheidung der täglichen Urinmenge (in den ersten Behandlungswochen), Myalgie, Tremor, geringfügige vorübergehende Änderungen der optischen Wahrnehmung,
„paradoxe" Zunahme von pektanginäsen Beschwerden (in diesem Fall soll- te das Medikament abgesetzt werden, sofem ein kausaler Zusammenhang zu vermuten ist). In Einzelfällen: Gingiva-Hyperplosie (unter längerer Be- handlung; vollständige Rückbildung noch Absetzen des Medikamentes zu erwarten), Gynökomastie (vor allem bei älteren Patienten unter einer Lang- zeittherapie; vollständige Rückbildung nach Absetzen des Medikamentes), Leberenzymerhöhungen (alkalische Phosphatose und/oder SGOT, SGPT;
nach Absetzen reversibel).
Wechselwirkungen: Bayotensin/-mite/blutdrucksenkende Arzneimit- tel: Verstärkung des blutdrucksenkenden Effektes. -/Beta-Rezeptorenblok- ker: verstärkte blutdrucksenkende Wirkung; regelmäßige Überwachung der Patienten angezeigt. -/Cimetidin, Ranitidin (in geringerem Ausmaß): Ver- stärkung der Nitrendipin-Wirkung. -/Diaoxin: Anstieg der Digoxin-Plasma- spiegel mögl.; vorsorgt. auf Symptome einer Digoxin-Überdosierung achten, ggf. Digoxin-Plasmaspiegel bestimmen u. — falls notwendig — Reduzierung der Glykosid-Dosis vornehmen. -/Rifampicin: könnte die Wirksamkeit von Nitrendipin abschwächen; Dosisanpassung von Nitrendipin, ggf. auch eine Therapieergänzung könnte notwendig werden. -/Grapefruit-Saft: verstärkte Blutdrucksenkung.
Dosierung: Individuell noch dem Schweregrad der Erkrankung. Erw.: bei Bluthochdruck 1 x tägl. (morgens) 1 UI. Bayotensin oder 2 x tägl. (mor- gens u. abends) 1 Tabl. Bayotensin mite. Falls höhere Dos. notwendig sind, ist stufenweise Erhöhung der Tagesdosis auf 2 x 1 Tabl. Bayotensin (insge- samt 40 mg Nitrendipin) Mögl. Bei Potenten mit chron. Lebererkrank. insbes.
bei älteren Patienten (über 65 Jahre), kann der Abbau des Medikamentes verzögert sein, wodurch es zu un-erwünschter Hypotension kommen kann.
Die Dos. bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion sollte daher zu- nächst mit Bayotensin mite (10 mg Nitrendipin) unter häufiger Blutdruck- kontrolle erfolgen. Sollte dennoch der Blutdruck zu stark absinken, ist ggfs.
ein Präparatewechsel erforderlich.
Handelsformen und Preise: 20 Tbl. (NI) DM 41,06, 50 Tbl. (N2) DM 90,75, 100 Tbl. (N3) DM 165,35, 20 Tbl. mite (NI) DM 28,00, 50 Tbl. mite (N2) DM 61,87, 100 Tbl. mite (N3) DM 112,73.
Sind: Dezember 1994.
Verschreibungspflichtig.
Bayer
Bayer AG, 51368 Leverkusen Pharma Deutschland