Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Betriebliches Gesundheitswesen in der DDR
Nach den Vorstellungen des DDR- Gesetzgebers soll eine Betriebspoli- klinik in der Regel folgende Arbeits- bereiche enthalten: Allgemeinmedi- zin/Innere Medizin, Arbeitsmedizini- sche Leistungs- und Funktionsdia- gnostik, Arbeitshygiene/Arbeitsphy- siologie/Arbeitspsychologie, Unfall- chirurgie, Labor- und Röntgendia- gnostik, Physiotherapie/Arbeitsthe- rapie, Allgemeine Stomatologie.
Weitere Arbeitsbereiche (wie Gynä- kologie und Orthopädie) können ge- gebenenfalls zusätzlich geschaffen werden. Jede Betriebspoliklinik wird von einem ärztlichen Direktor gelei- tet, der Facharzt für Arbeitshygiene oder Betriebsarzt mit staatlicher An- erkennung ist. Im Gegensatz zur Be- triebspoliklinik sind für ein Betriebs- ambulatorium, das von einem Fach- arzt für Arbeitshygiene oder einem Betriebsarzt mit staatlicher Aner- kennung geleitet wird, nur folgende vier Arbeitsbereiche vorgesehen: 1.
Allgemeinmedizin, 2. Arbeitshygie- ne/Arbeitsmedizinische Leistungs- und Funktionsdiagnostik, 3. Labor- diagnostik und 4. Physiotherapie.
Die mit ärztlichen Arbeitsplätzen ausgestattete Betriebssanitätsstelle (dann auch „Arztsanitätsstelle" ge- nannt) schließlich verfügt über bis zu zwei ärztliche Arbeitsplätze und wird von einem Betriebsarzt mit staatlicher Anerkennung geleitet.
8. Die Bedeutung des Betriebsge- sundheitswesens der DDR aus der Sicht der Bundesrepublik Deutsch- land
Für die Forschung und die medizini- sche Entwicklung in der Bundesre- publik Deutschland erscheint das Betriebsgesundheitswesen der DDR aus zwei Gründen interessant: Zum einen stellt es das Ergebnis einer rund 30jährigen Entwicklung auf ei- nem Gebiet dar, das sich in der Bun- desrepublik erst seit wenigen Jahren eines besonderen öffentlichen Inter- esses erfreut. Zum anderen sind si- cherlich manche der in der DDR ge- sammelten Erfahrungen trotz der systembedingten Besonderheiten auch auf die hiesigen Verhältnisse übertragbar. Zudem ist für die Zu-
kunft nicht auszuschließen, daß der eine oder andere Betriebsarzt aus der DDR in die Bundesrepublik überwechselt und sich hier um eine Anerkennung als Facharzt bemüht.
Und schließlich noch ein letzter Aspekt: Durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden deutschen Staaten kommt es immer häufiger vor, daß Bundesbürger in der DDR bei der Erstellung größerer Projekte mitarbeiten. Im Rahmen dieser manchmal auch länger dau- ernden Vorhaben dürfte es für die Betroffenen nicht unwichtig sein, die Möglichkeiten der betriebsärztli- chen Betreuung in der DDR zu kennen.
Anschrift des Verfassers:
Herbert Mück, Wiss. Mitarbeiter im Institut für Bankrecht an der Universität zu Köln Albertus-Magn us-Platz 5000 Köln 41
—ZITAT
Absolute Wonne
„Die übermächtige Begierde nach Macht und ihrer will- kürlichen Anwendung in un- seren politischen Parteien und ihren Herren, den Ge- werkschaften, ferner der be- kannte Grundsatz unserer aufgeblähten Bürokratie:
„all power is delightful and absolute power is absolutely delightful", werden die wei- tere Unterwerfung des ein- zelnen sicherstellen, bis er nur noch als Ziffer — plus oder minus — in den Tabellen der Regierungsstatistik er- scheint."
Lord Shawcross (führender britischer Jurist und Politi- ker) in einer Rede auf der dem Thema „Der Staat und das Individuum" gewidme- ten Jahresversammlung des Institute of Directors, Lon- don, 28. Februar 1978 („Alle Macht ist Wonne; absolute Macht ist absolute Wonne")
BRIEFE AN DIE REDAKTION
LABORWERTE
Zu einer nicht ohne Polemik geführten öffentlichen Diskussion:
Falsche Behauptung, falsche
Schlußfolgerung
... Die Berufsvereinigung für La- borärzte ist besorgt über Veröffent- lichungen in der Tagespresse, nach denen jedes zweite Ergebnis ei- ner ärztlichen Laboruntersuchung falsch sein soll.
Der Vorstand der Berufsvereinigung für Laborärzte schließt sich der Auf- fassung des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES an: ausgewählte Daten und Werte dürfen nicht tendenziös benützt werden. Dadurch werden nämlich sowohl die redlichen Bemü- hungen der Kassenärzte um Quali- tätsverbesserung als auch die Be- mühungen der Kassenärztlichen Vereinigungen um die Durchfüh- rung der Qualitätssicherung und der Ringversuche in Mißkredit gebracht.
Gleichzeitig führt eine derartig un- sachliche Argumentation zur Verun- sicherung der Öffentlichkeit und insbesondere jedes Patienten. Un- richtig ist sowohl die Behauptung, daß jedes zweite Ringversuchser- gebnis falsch ist und auch der völlig unverständlicherweise daraus gezo- gene Schluß, daß deshalb auch je- des zweite Untersuchungsergebnis falsch sein müsse.
Der Vorstand der
Bundesvereinigung für Laborärzte:
Prof. Dr. W. v. Studnitz Dr. G. Bäcker
Dr. S. Appel Dr. B. Schottdorf Für den Vorstand Dr. G. Bäcker 2. Vorsitzender Nikolaistraße 5 8000 München 40