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Archiv "Falsche Behauptung" (16.10.1975)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

In der Zeitschrift „Der Praktische Arzt", Nr. 14, vom 20. Juli 1975 ist unter dem Titel „Die Mißstimmung wächst" ein von Herrn Dr. Haupt gezeichneter Artikel veröffentlicht, der nicht unwidersprochen bleiben kann.

Zu L.

Dr. Haupt behauptet, daß „seit 1974 bei den Allgemeinärzten die Miß- stimmung wachse" und dies „teil- weise zu schärfster Opposition ge- gen die Politik der Körperschaften"

führe. Die Gründe dafür seien 1. die ständig stärkere Einschränkung unserer beruflichen Tätigkeit durch übermäßig hoch geschraubte Qua- litätskontrollen, 2. die drastische Kürzung der Sätze für Laborlei- stungen, 3. die Verabschiedung des Vertrages über das Unfallheil- verfahren, weiter die Stagnation der Bemühungen um die Eingliede- rung der Allgemeinmedizin in die Hochschulen und zuletzt der Ver- lauf des Deutschen Ärztetages in Hamburg. Er kommt dann zu der Forderung: „Hatten sich bisher un- sere Forderungen meist an außer- ärztliche Partner gerichtet (Kran- kenkassen, Parteien, Regierung, Universitäten), so treibt die Ent- wicklung jetzt auf eine innerärztli- che Konfrontation zu."

Dieser Aufruf zur innerärztlichen Konfrontation ist in der heutigen Zeit der gesundheits- und sozialpo- litischen Auseinandersetzungen um die Erhaltung unseres bisherigen Systems der ärztlichen Freiberuf- lichkeit und der Sicherung des bis- herigen bewährten Arzt-Patienten- Verhältnisses so unglaublich, daß es zunä .chst notwendig erschien, nachzuprüfen, ob ein derartiges

„Aktionsprogramm des BPA für die kommenden Monate" vorliegt. Zu-

ständig für den Beschluß eines sol- chen Programmes wären nach der Satzung die Vorsitzenden der Lan- desverbände oder die Delegierten- versammlung des Berufsverban- des. Beide Gremien haben ein solches Programm nicht beschlos- sen.

Sowohl die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung im Dezember vorigen Jah- res wie auch die Arbeitstagung der Delegierten der Vertreterversamm- lung der KBV im Juli 1975 haben nicht gezeigt, daß bei den Allge- meinärzten „schärfste Opposition gegen die Politik der Körperschaf- ten" besteht. Gerade bei der letzt- genannten Veranstaltung ist es zu einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gekommen.

Dem Vorstand der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung wurde da- bei ohne Widerspruch für seinen Einsatz und für seine Leistungen in den zurückliegenden Verhandlun- gen gedankt.

Eine Qualitäts„kontrolle" gibt es nicht. Wir kennen nur eine Quali- tätssicherung, die weder „hochge- schraubt" ist noch unsere berufli- che Tätigkeit einschränkt, deren Einführung jedoch in dem Augen- blick eine Selbstverständlichkeit war, in dem die Qualität und Ver- gleichbarkeit der Laborergebnisse angezweifelt wurde.

Der Arbeitsausschuß „Honorar", in dem von allgemeinärztlicher Seite ganz entscheidend mitgearbeitet wird, hat bei seinen Arbeiten an dem Bewertungsmaßstab Ärzte (BMÄ) einen neuen Laborteil des BMÄ erarbeitet. Unter Berücksich- tigung der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre ist es dabei zu einer ähnlichen Bewertung wie bei

Die falsche Behauptung

„Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesverei- nigung setzen sich aber nach wie vor für eine lineare Er- höhung der Gebühren ein"

(anstatt Strukturverzerrungen entgegenzuwirken), — eine falsche Behauptung, wie sie in der Zeitschrift „Der Prakti- sche Arzt", Heft 14, erhoben wurde — wäre nach dem Pressegesetz von Nordrhein- Westfalen glatt durch eine

„Gegendarstellung" der Be- troffenen zu berichtigen.

Keine Redaktion hat aber gern eine — gegebenenfalls sogar gerichtliche — Ausein- andersetzung um eine Ge- gendarstellung nach dem Pressegesetz. Um so dank- barer ist daher jede normale Redaktion, wenn eine einmal unterlaufene falsche Behaup- tung nicht gleich mit einem formellen Gegendarstellungs- ersuchen unter Hinweis auf

§ 11 des Pressegesetzes mit Androhung aller etwaigen ju- ristischen Konsequenzen

„geahndet" wird, wenn viel- mehr sachbezogene Zuschrif- ten von direkt Betroffenen kommen, selbst wenn solche Artikel dann ausführlicher ausfallen als es ein Gegen- darstellungsanspruch nach dem Pressegesetz bemißt.

Jede halbwegs unbefangene Redaktion hätte also einen solch sachlichen Artikel wie den von Dr. med. Alfons Pau- lus, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, anstelle einer bloßen Gegendarstellung nach dem Pressegesetz gern aufgenommen. Nicht so die Redaktion der Zeitschrift

„Der Praktische Arzt", die lediglich den Abdruck als (weitgehend kürzbaren!) Le- serbrief anbot. Die Redaktion des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES stellt deshalb Dr.

Paulus in juristischer Fairneß ihre Rubrik „Forum" zur Ver- fügung und gibt seine Gegen- darstellung ungekürzt wieder;

sie ist auch für jene Leser verständlich, die den angezo- genen Artikel nicht gelesen haben dürften. DÄ FORUM

„Die Mißstimmung wächst"

Alfons Paulus

2926 Heft 42 vom 16. Oktober 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

„Allgemeinärzte/übrige Fachärzte

der E-Adgo gekommen. Es ist ganz selbstverständlich, daß bei Erfül- lung unserer langjährigen Forde- rung als Allgemeinärzte, der not- wendigen Betonung arztspezifi- scher Leistungen in der Gebühren- ordnung gegenüber den techni- schen Verrichtungen, wir damit einverstanden sein müssen, daß bei einer Höherbewertung letzterer Leistungen die technischen Lei- stungen zwangsweise überdacht wurden.

Es ist unverständlich und bedauer- lich, daß trotz der Aufklärungsar- beit der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, ihren Bemühungen um eine intensive Information der freien Verbände und den Diskus- sionen in der Vertreterversamm- lung und in Seminarveranstaltun- gen, bei dem amtierenden Vor- stand des BPA und Herrn Haupt immer noch kein Verständnis für die Motivation der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung zum Ab- schluß des Vertrages über das Un- fallheilverfahren vorhanden ist.

Die ständigen unheilvollen und un- sachlichen Mißtrauensäußerungen von dieser Seite müssen uns lang- sam befürchten lassen, daß die Bundesverbände der Krankenkas- sen ihre bekannten Forderungen auf Ausklammerung des Unfallheil-

verfahrens aus der kassenärztli- chen Versorgung zum Schaden der Allgemeinärzte weiterhin verfol- gen.

Die beklagte Stagnation der Bemü- hungen um die Eingliederung der Allgemeinmedizin in die Hochschu- le ist bedauerlich. Meine eigenen Bemühungen als Bundesvorsitzen- der des BPA hatten damals dazu geführt, daß das Fach „Nigemein- medizin" Eingang in viele Hoch- schulen, in welcher Form auch im- mer, fand. Es muß auch weiter Auf- gabe des BPA bleiben, für die Fort- entwicklung des Faches „Allge- meinmedizin" an den deutschen Universitäten Sorge zu tragen.

Über das Versagen des BPA auf dem Deutschen Ärztetag hat sein Geschäftsführer in „Der Praktische

Arzt" selbst berichtet. Nicht nur von vielen praktischen Ärzten, son- dern auch von zahlreichen Fach- kollegen ist das Ausscheiden von Herrn Jungmann aus dem Vorstand der Bundesärztekammer bedauert worden.

Es ist dies nicht die richti- ge Stelle, um alle Vorgänge, die dazu geführt haben, darzulegen.

Dennoch sei die Frage erlaubt, ob es nicht gerade eine Forderung ei- niger prominenter Mitglieder des BPA war, daß seine eigenen Spit- zenrepräsentanten nicht Mitglieder der Vorstände von ärztlichen Kör- perschaften sein dürfen! Haben sie ihnen nicht Interessenkollisionen vorgeworfen, und hat man nicht mich selbst damit angegriffen.

Daß diese wirklich beklagenswerte

„Politik" unvermeidlich zu dem Er- gebnis von Hamburg führen mußte, war absehbar und deshalb selbst- verschuldet. Wenn aber auch der BPA, besser gesagt, sein amtieren- der Vorstand, sich dadurch in eine

„innerärztliche Konfrontation ge- drängt" sah, so gilt dies mit Si- cherheit nicht allgemein für die praktischen Ärzte, die in ihrer Mehrheit bei allen Angriffen von in- nen und außen die Erhaltung der Einheit der deutschen Ärzteschaft als Voraussetzung für die freiheitli- che und wirkungsvolle Ausübung ihres Berufes und für die Erfüllung des gesetzlich verankerten Sicher- stellungsauftrages sehen.

Zu II.:

1. Im „Kampf um die Gleichstel- lung der Allgemeinärzte mit den übrigen Fachärzten" ist im Gegen- satz zu der Auffassung von Herrn Haupt in Konformität mit dem Be- schluß des Bundesverfassungsge- richts in den Bundesländern Nord- rhein-Westfalen und Saarland eine Regelung der Arztbezeichnungen in den Gesetzen über die Ärzte- kammern erfolgt, die den langjähri- gen Wünschen der Allgemeinärzte entspricht. So regelt beispielsweise das Gesetz über die Ärztekammer

des Saarlandes vom 24. März 1975 in § 32 Absatz 1 und 2 die Gleich- rangigkeit der Gebietsbezeichnun- gen „Allgemeinmedizin" und „Öf- fentliches Gesundheitswesen" mit den Gebietsbezeichnungen in an- deren Fächern. Das Gesetz regelt auch in § 31, daß es keine „Besitz- standswahrung" gibt, dadurch, daß es festlegt, daß in Zukunft auch für die bisher von der Ärztekammer ausgesprochenen Anerkennungen nur noch die in diesem Gesetz und in der Weiterbildungsordnung be- stimmten entsprechenden Bezeich- nungen geführt werden dürfen.

Es dürfte bekannt sein, daß diese beiden Gesetze von Nordrhein- Westfalen und dem Saarland rich- tungweisend für die in Kürze zu er- wartenden gesetzlichen Regelun- gen in den übrigen Bundesländern sein werden. Es ist dabei garan- tiert, daß sich die einzelnen Lan- desärztekammern an die Gleichheit der Arztbezeichnungen halten müs- sen.

2. Der „Kampf um eine gerechte Honorierung der spezifisch allge- meinärztlichen Leistungen" ist ge- rade in den letzten Tagen durch die Empfehlungsvereinbarung zwi- schen den Partnern des Bundes- mantelvertrages — Ärzte, die am 1.

August 1975 die Zustimmung der Delegierten der Vertreterversamm- lung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung gefunden hat, zu ei- nem begrüßenswerten Zwischener- gebnis gekommen.

Es ist bewiesen worden, daß die Kassenärztliche Bundesvereini- gung, vertreten durch ihren Vor- stand, kein Lippenbekenntnis ab- gegeben hat, als sie sich in der Vergangenheit immer wieder für eine Honorarumverteilung zugun- sten der spezifisch ärztlichen Lei- stungen eingesetzt hat, sondern daß sie auch in einem verantwor- tungsbewußten Verhalten in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise in der Lage war, die notwendige Durchsetzung der Erhöhung arzt- spezifischer Leistungen gegenüber den mehr technischen Verrichtun- gen durchzusetzen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 42 vom 16. Oktober 1975 2927

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

3. Niemand zweifelt daran, daß die Allgemeinmedizin der Hauptträger der primärärztlichen Versorgung ist. Mit dem Trend zur Spezialisie- rung und Subspezialisierung wird dies nicht aufhören, sondern im Gegenteil noch bedeutungsvoller sein. Ich glaube weder, daß die all- gemeinmedizinische Versorgung durch diesen Trend unterlaufen wird, noch meine ich, daß sie einen Teil ihrer Kompetenzen verlieren wird. Ich glaube vielmehr, daß eine grundsätzliche Beachtung der Fachgebiete, sowohl der Allge- meinmedizin wie anderer Fächer, durch die auf diesen Gebieten täti- gen Ärzte bei ausreichender Be- rücksichtigung innerärztlicher Part- nerschaft keine Schwierigkeiten in der Betreuung der Patienten ma- chen wird.

Darauf käme es zunächst an und nicht darauf, daß man' den Spezialisten und Subspezialisten, die sich nicht, — unter Ver- stoß gegen die Berufsordnung

— grundsätzlich auf ihr Fachgebiet beschränken, auferlegt, die „volle kassenärztliche Betreuung des Pa- tienten zu übernehmen". Diese Forderung von Herrn Haupt bedeu- tet eine Sanktionierung der Fach- gebietsüberschreitung „auf jede Entfernung und zu jeder Zeit".

4. Die Institutionalisierung der All- gemeinmedizin an den Hochsdhu- len ist gewiß unzulänglich. Es ist jedoch berichtet worden, daß an einzelnen Hochschulen die Qualifi- kation der Lehrstuhlinhaber nicht ausgereicht hat, um die Vorstellun- gen der Fakultät und der Studen- ten zu erfüllen. Es genügt nämlich nicht, um den beabsichtigten Zweck, die Integration des Faches

„Allgemeinmedizin" in den Fächer- katalog der Hochschule zu errei- chen, ihre Institutionalisierung zu fordern, es muß vielmehr unsere Aufgabe sein, diese Lehrstühle mit qualifizierten Kollegen zu besetzen.

5. Die Bemühungen der Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Län- der und der Landesärztekammern um die Schaffung von Wechselstel- lung für sich in Weiterbildung befin-

dende Allgemeinärzte sind vielfäl- tig und keineswegs steckengeblie- ben. Die damit verbundenen Fra- gen, seien sie tarifrechtlicher oder weiterbildungstechnischer Qualität, sind jedoch so komplex, daß sicher noch eine gewigse Zeit vergehen wird, bis die in einem Entwurf zur Weiterbildungsordnung von mir für den BPA der Bundesärztekammer vorgelegten Vorschläge verwirk- licht werden können.

Zu 111.:

Es ist für die Zukunft unbestritten, daß der Sicherstellungsauftrag für die Kassenärztlichen Vereinigun- gen nur durchführbar ist, wenn die strukturelle Zusammensetzung der Ärzteschaft dem Bedarf an Lei- stungen entspricht. Damit wird je- dem Fachgebiet seine spezielle Aufgabe zugewiesen. Es wird unse- re Aufgabe sein, dieses Vertei- lungsproblem zu lösen. Daß sich darin die Auffassungen der Ärzte- schaft und die Meinungen von So- zialpolitikern und Gesundheitspolk tikern noch nicht decken, ist wenig verwunderlich, wenn man sich die Mühe macht, die gegenseitigen Auffassungen zu analysieren. Aber auch die innerärztliche Analyse wird angestellt werden müssen.

Es besteht bei der Betrachtung der Leistungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Län- der und auch der Landesärztekam- mern kein Verdacht, daß sich die in diesen Gremien tätigen Allge- meinärzte dort nicht im Sinne einer guten allgemeinärztlichen Versor- gung betätigen.

Anschrift des Verfassers:

Sanitätsrat Dr. Alfons Paulus Vorstandsmitglied

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 6619 Losheim (Saar) Krankenhausstraße 14

ZUM GRUSELN

Zu dem Beitrag von Dr. med. E. W.

Diehl „Spuk auf Sumatra" (Heft 23/

1975) eine raffinierte Variante:

Spuk oder Krimi?

In den Jahren 1952 bis 1959 war ich Chefarzt an verschiedenen Krankenhäusern auf Sumatra und habe deshalb den Artikel "Spuk auf Sumatra" mit großem Interesse gelesen. In Erinnerung an eigene Erlebnisse nehme ich allerdings an, daß es sich bei dem geschil- derten Vorfall keineswegs um eine Geister- oder Spukgeschichte ge- handelt hat! Vergrabene Plazenta und ein juckendes, nässendes Ek- zem: Das weißt auf eine der raffi- niertesten Methoden hin, einen un- liebsamen Mitmenschen durch ei- nen perfekten Mord zu beseitigen.

Es gab im Norden von Sibolga — vielleicht gibt es sie noch — Gift- schulen, in denen diese Methoden regelrecht gelehrt wurden. Eine da- von ist es, den Saft des Königsbau- mes „kajoe radja", der einen uner- träglichen Juckreiz auslöst, mit Leichengift zu mischen. Lieferant des Leichengiftes ist z. B. eine Pla- zenta, die nach Landessitte vom Vater eines Neugeborenen vergra- ben wurde. Zwar an einem gehei- men Ort, aber das sollte für einen Interessenten ja wohl kein Hinde- rungsgrund sein. Dieses Gemisch aus Leichengift und dem Saft des Königsbaumes streicht der „Mör- der" nun auf einen Gegenstand, den das Opfer unbedingt berüh- ren muß, zum Beispiel auf einen Türgriff. Faßt sich nun das Opfer mit der Hand, die den Griff berühr- te, ins Gesicht, fängt es an uner- träglich zu jucken. Als logische Folgerung kratzt es sich und impft sich das Leichengift dabei selbst ein. Es entsteht ein nässendes, juk- kendes Ekzem, und bei ausrei- chender Wirksamkeit des Leichen- giftes tritt der Tod ein. Ist es bei solchen Praktiken verwunderlich, wenn der „einfältige Tropf" den Topf mit Plazentaresten mit seinem Ekzem in Verbindung bringt? Des- halb wendet er sich auch an den

„dukun", der durch sein Wissen um diese Dinge vielleicht würde

?.928 Heft 42 vom 16. Oktober 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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