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Archiv "Hochschulreform: Kompromiß in Grundsatzfragen" (11.07.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsgang und Weiterbildungsinhalt

❑ „Der Deutsche Ärztetag bittet alle sachverständigen Gremien und Institutionen eindringlich, bei der zu erwartenden, unumgänglichen Überarbeitung der Weiterbildungs- ordnung folgendes zu bedenken:

1. Der obligate Weiterbildungsgang muß für die sich in die Weiterbil- dung begebenden Ärzte durchführ- bar sein. Dabei muß unter Umstän- den Wünschenswertes dem Mögli- chen geopfert werden.

2. Die Weiterbildungsvorschriften müssen sich auf das mindest Not- wendige beschränken. Von Verlän- gerungen der Weiterbildungszeiten ist grundsätzlich abzusehen. Auf keinen Fall sollte konzentrierbare Qualität der Weiterbildung durch Zeit ersetzt werden.

3. Für möglichst alle Gebiete sollen zum Inhalt der Weiterbildung Ob- jektiv-Kataloge — Verzeichnisse wichtiger wie auch kennzeichnen- der Verrichtungen und Leistungen, die im Einzelfall quantifizierbar und konkret prüfbar sind —, entwickelt werden.

Begründung:

Das bevorstehende Gesetz zum Facharztwesen macht es notwen- dig, rechtzeitig mit Vorarbeiten der auf die ÄrztekamMern zukommen- den Neufassung der Weiterbil- dungsordnung zu beginnen. Es gibt Anzeichen dafür, daß Sachverstän- digengremien bereits jetzt Ord- nungsvorschriften planen, die von ihrer Realisierbarkeit für den sich weiterbildenden Arzt weit mehr entfernt sind als manche Vorschrift in, der jetzt geltenden Ordnung.

Hier gilt es, von vornherein einer Fehlentwicklung vorzubeugen, bei aller Anerkenntnis der programma- tischen Absicht. Es sind auch von einigen Seiten Stimmen laut ge- worden, die befürchten lassen, daß die staatliche Zäsur in unserer Selbstverwaltung prinzipiell zu ei- ner Ausdehnung der Weiterbil- dungszeiten benutzt werden soll."

Nach eingehender Diskussion ver- abschiedeten die Delegierten des Berliner Ärztetages unter Tages- ordnungspunkt 4 einstimmig die vom Vorstand der Bundesärzte- kammer vorgelegten „Leitsätze für die Hochschulmedizin". Wie es in der Präambel dieser Leitsätze heißt, sollen die Prinzipien der Krankenhausleitsätze, welche 1972 auf dem 75. Deutschen Ärztetag in Westerland vorgelegt wurden, auf die Hochschulkliniken und die der Krankenversorgung dienenden sonstigen Hochschuleinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer spe- ziellen Aufgaben in Lehre und For- schung übertragen werden.

Welches Stück Arbeit der zuständi- ge Bundesärztekammer-Ausschuß sowie die Ständige Konferenz

„Hochschulreform und medizini- sche Fakultäten" bis zur Plenums- vorlage leisten mußten, verdeut- lichte vor dem Plenum Dr. med. Er- win Odenbach, der Ausschuß und Ständige Konferenz seit dem 15.

Juni 1973 leitete. Erste, durch die Aktualität bestimmte Aufgabe des Ausschusses war die Beratung der Vorlagen für ein Hochschulrahmen- gesetz. So wurde die letzte Fassung von Gesetz und Begründung auf alle für die Medizin wesentlichen Fragen hin eingehend geprüft, wie Odenbach in seinem Referat be- tonte.

Die eigentlichen Vorarbeiten zu den jetzt verabschiedeten „Leitsät- zen" waren langwierig und müh- sam, weil sich das Expertengre- mium trotz unterschiedlicher Inter- essenlage der Beteiligten um einen sinnvollen Kompromiß und Interes- senausgleich bemühte. Entspre- chend diesem Vorgehen mußte von vornherein auf eine Detaillierung

und Nuancierung verzichtet wer- den, was aber den Darlegungen Dr.

Odenbachs zufolge nicht aus- schließlich negativ, sondern eher positiv zu werten ist. Infolge der knappen, thesenartigen Formulie- rung der Leitsätze sei zwar man- ches Problematische ausgeklam- mert worden, das sei aber mit dem Vorteil verbunden, daß nur zu den Punkten Stellung genommen wer- den mußte, zu denen die Gesamt- ärzteschaft unstreitbar auch legiti- miert sei.

Auf alles, was sich unmittelbar „vor Ort" der Hochschulen, Fachberei- che und Fakultäten abspielt, wur- de bei der Abfassung der Leitsätze verzichtet. So wäre es nach Darle- gungen des Referenten unzweck- mäßig gewesen, in den Leitsätzen Einzelheiten zu normieren, etwa die Festlegung sogenannter Paritä- ten, Wahlverfahren, sämtliche Gre- mien in Fakultäts- bzw. Fachberei- chen vorzuschlagen oder gar ein Werturteil über die Zusammenset- zung der sogenannten zentralen Ebene der Universität abzugeben.

Dagegen wurden grundsätzliche Dinge klar umrissen: Abschnitt A faßt die Aufgaben der Universitäts- kliniken zusammen, insbesondere wird deren Bedeutung im Rah- men des regionalen Krankenhaus- wesens definiert.

Bei der Formulierung des Ab- schnittes B „Organisatorische Glie- derung medizinischer Hochschul- einrichtung" ist von den bisher vor- liegenden Länder-Hochschulgeset- zen einerseits und dem zu erwar- tenden Hochschulrahmengesetz des Bundes andererseits ausge- gangen worden. In beiden ist die Gliederung der Hochschulen in 77. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Hochschulreform:

Kompromiß in Grundsatzfragen

Bericht über die Beratung des Tagesordnungspunktes 4:

„Hochschulreform und medizinische Fakultäten"

und über die Verabschiedung der „Leitsätze für die Hochschulmedizin"

DEUTSCHES ÄRZTE BLATT Heft 28 vom 11. Juli 1974 2181

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Hochschulreform

Fachbereich an Stelle bisheriger Fakultäten vorgesehen. Odenbach erläuterte den Sinn dieser nicht nur verbalen organisatorischen Umstrukturierung: Die Einrichtung von Fachbereichen soll die Schaf- fung überschaubarer, zusammen- gehörige Fächer umfassender Ein- heiten ermöglichen, weil die bishe- rigen Fakultäten in den meisten Fällen nicht nur in bezug auf die Studentenzahl, sondern auch im Hinblick auf die Zahl der Hoch- schullehrer, der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitar- beiter, der Zahl der Institute usw.

große Probleme mit sich brachten.

Diese Unterteilung habe sich aber

— so der Referent — als überaus problematisch erwiesen, da die größte Besonderheit der medizini- schen Fakultäten bzw. der medizi- nischen Fachbereiche im Rahmen der Gesamtuniversität die Kranken- versorgung darstelle. Und in der Tat: Fast die Hälfte des Personals und fast die Hälfte der finanziellen Mittel einer Hochschule entfallen auf die medizinische Fakultät bzw.

die medizinischen Fachbereiche.

— Zu Einzelheiten der Organisa- tion von Forschung und Lehre wur- de in den Leitsätzen im übrigen nichts ausgesagt.

In Abschnitt II, der sich mit der Or- ganisation des Sektors Kranken- versorgung befaßt, tauchen neue Begriffe — wie beispielsweise der der Betriebseinheit — auf, die zum Teil der neuen Hochschulgesetzge- bung entstammen.

Der Abschnitt C umreißt die Perso- nalstruktur in den Hochschulklini- ken, wobei in erster Linie eine kla- re Aufgabenabgrenzung sowie das personell-funktionale Zusammen- spiel in den einzelnen Abteilungen herausgearbeitet werden mußte.

Dr. Odenbach legte vor dem Ple- num im einzelnen dar, wie drin- gend es notwendig sei, auch oder gerade wegen der bevorstehenden entscheidenden Lesung des Hoch- schulrahmengesetzes im Bundes- tag eine politische Stellungnahme seitens der Ärzteschaft in Form von Leitsätzen abzugeben. Schüt-

zenhilfe bekam Odenbach unter anderem durch die Delegierten Professor Dr. Kanzow und Dr. Vil- mar, die für Annahme der Leitsätze plädierten, während der Vertreter des Westdeutschen Medizinischen Fakultätentags, Professor Dr. Va- lentin, und einige weitere Kollegen für die Zurückverweisung und Über- arbeitung der Leitsätze an den Vor- stand der Bundesärztekammer plä- dierten; sie fanden allerdings im Plenum dafür keine Resonanz.

Kritik übte Odenbach an der ge- planten Verwirklichung des prakti- schen Jahres (des sogenannten In- ternatsjahres). Es sei keine Über- treibung, festzustellen, daß in den meisten Bundesländern die Vor- aussetzung zur Durchführung des praktischen Jahres den Lehrkran- kenhäusern weder in baulicher noch in personeller noch in finan- zieller Hinsicht geschaffen worden seien. Unter diesen und anderen Umständen sei es nur zu verständ-

Präambel

Die auf dem 75. Deutschen Ärzte- tag in Westerland 1972 beschlosse- nen „Leitsätze zur Struktur der Krankenhäuser und ihres ärztli- chen Dienstes" haben die Vorstel- lungen und Forderungen der deut- schen Ärzteschaft zur Struktur der Krankenhäuser und ihres ärztli- chen Dienstes dargelegt.

Mit den jetzt vorgelegten Leitsät- zen für die Hochschulmedizin sol- len die Prinzipien der Kranken- hausleitsätze von Westerland auf die Hochschulkliniken und die der Krankenversorgung dienenden sonstigen Hochschuleinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer spe- ziellen Aufgaben in Lehre und For- schung übertragen werden.

A) Aufgaben

der Universitätskliniken

Die Universitätskliniken, -poliklini- ken und die unmittelbar oder mit- telbar an der Krankenversorgung

lich, daß zunehmend Übergangsre- gelungen für das Inkrafttreten der Approbationsordnung gefordert werden. Diese Übergangsregelun- gen müßten nach Odenbachs Mei- nung einmal vorsehen, daß alle an- gehenden Ärzte, die noch ein — wenn auch verkürztes — Internats- jahr abzuleisten haben, auch nach alter Bestallungsordnung vor und nicht nach der praktischen Ausbil- dung zu prüfen sind, weil die Ablei- stung des praktischen Jahres eine Vorbereitung auf das komplette alte Staatsexamen nicht ermögli- che.

Im übrigen übte Odenbach auch Kritik an der seines Erachtens höchst fragwürdigen Praxis des Nu- merus clausus. Das Verfahren sei zwar administrativ bis in alle Einzel- heiten geregelt und rufe vielfach den Eindruck besonderer Gerech- tigkeit hervor, in Wirklichkeit würde dadurch aber nur der Mangel an Studienplätzen verbrämt. HC

beteiligten Institute dienen der Lehre und Forschung in der Hu- manmedizin sowie der stationären Krankenversorgung. Die Poliklini- ken und poliklinischen Abteilungen dienen im Rahmen ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre mit ihren Spezialeinrichtungen in bestimm- tem Umfang auch der medizini- schen Versorgung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den nieder- gelassenen Ärzten.

Universitätskliniken sind Zentral- krankenhäuser der Maximalversor- gung.

Im Landeskrankenhausplan muß jedoch ihrer besonderen Verpflich- tung für Lehre und Forschung im Rahmen der Hochschule Rechnung getragen werden. Diese Aufgaben können die Universitätskliniken und Institute nicht im notwendigen Umfang erfüllen, wenn sie, wie es vielfach noch der Fall ist, einziges Zentralkrankenhaus einer ganzen Region sind.

Leitsätze für die Hochschulmedizin

2182 Heft 28 vom 11 .Juli1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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