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Archiv "Bundestag: Stammzellgesetz auf dem Prüfstand" (18.05.2007)

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A K T U E L L

PROJEKT GESUNDHEITSKARTE

Warnsignale an die Politik

Trotz genereller Zustimmung zum Einsatz von Telematik im Gesund- heitswesen haben Ärzteorganisatio- nen die Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte scharf kriti- siert und einen Forderungskatalog erstellt. Bisher sei für die Ärzte- schaft nicht klar erkennbar, ob die

cherheitskonzepte. Außerdem müs- se unmittelbar bei Einführung der elektronischen Gesundheits- karte ein medizinischer Nutzen für die Patientenversorgung bestehen.

Wenn nicht von Beginn an der si- chere elektronische Datenaustausch der Ärzte untereinander ermöglicht werde, sei ein Anschluss von Arzt- praxen an die Telematikinfrastruk- tur nicht sinnvoll, betonen die Ver- bände. Weil den hohen Kosten für die Einführung der Gesundheitskar- te kein finanzieller Gegenwert ge- genüberstehe, müssten die Kosten umfassend vergütet werden.

Zwar wird in der Erklärung nicht zum Boykott der Pilotprojekte in den Testregionen aufgerufen. Doch:

Wenn sich in den Tests herausstellen sollte, dass die ärztlichen Interessen nicht gewahrt werden, sei das Pro- jekt „für die deutsche Ärzteschaft nicht weiter verfolgenswert“. KBr

BUNDESTAG

Stammzellgesetz auf dem Prüfstand

Führende Wissenschaftler haben sich bei einer Anhörung des Bun- destags-Forschungsausschusses für eine Liberalisierung des Stammzell- gesetzes ausgesprochen. Ihrer Mei- nung nach könnte Deutschland mit der derzeitigen Regelung den An- schluss an die internationale Spit- zenforschung auf dem Gebiet verlieren. Juristen und Ethiker warn- ten indes vor einer Novellierung des 2001 verabschiedeten Gesetzes, nach dem nur embryonale Stamm- zelllinien nach Deutschland einge- führt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden.

Diesen Stichtag aufzuheben, for- derte die Deutsche Forschungsge-

meinschaft. Der Bonner Neuro- biologe Prof. Dr. med. Oliver Brüstle sagte, das Gesetz mache es unmöglich, Erkenntnisse aus der Stammzellforschung bis zur medi- zinischen Anwendbarkeit zu gewin- nen. Brüstle hatte im Jahr 2000 als erster deutscher Forscher den Import menschlicher embryonaler Stammzellen beantragt. Die deut-

sche Bischofskonferenz erklärte hingegen, dem Embryo seien Le- bensrecht und -schutz geschuldet.

Der Anhörung lag ein Gesetzent- wurf der FDP zugrunde, die sich am deutlichsten für eine Liberalisie- rung ausspricht. Während die Mei- nungen innerhalb der Koalition ge- teilt sind, lehnen die Grünen eine Lockerung des Gesetzes strikt ab.SR technischen Lösungen einen ausrei-

chenden Schutz der Patient-Arzt- Beziehung sicherstellten, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Bundesärztekammer, Kassenärztli- cher Bundesvereinigung und Mar- burger Bund. Mitunterzeichner sind der Deutsche Hausärzteverband, die Gemeinschaft Fachärztlicher Be- rufsverbände, der Hartmannbund, der NAV-Virchow-Bund und der Be- rufsverband Deutscher Internisten.

Kritisiert wird die Ausrichtung des Projekts auf administrative Prozes- se, wie E-Rezept oder die Vereinfa- chung von Verwaltungsvorgängen bei den Kassen. „Der Nutzen für Pa- tienten und Ärzte steht nicht im Vor- dergrund und wird in der zeitlichen Abfolge vernachlässigt“, heißt es.

Die Verbände fordern eine um- fassende, aber für technische Laien verständliche Gesamtbeschreibung der technischen Lösungen und Si-

Diskussion über Liberalisierung:

Experten äußerten sich am 9. Mai im Bundestags-For- schungsausschuss zur Stammzellfor- schung.

Zahl der Woche

17 Millionen

Patientinnen und Patienten sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2005 vollstationär im Krankenhaus behandelt worden.

A1344 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 20⏐⏐18. Mai 2007

Foto:dpa Foto:dpa

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