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Archiv "Korruption im Gesundheitswesen: Auf der Suche nach Gegenmitteln" (06.04.2012)

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A 686 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 14

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6. April 2012

P O L I T I K

KORRUPTION IM GESUNDHEITSWESEN

Auf der Suche nach Gegenmitteln

Patientenzuweisung gegen Entgelt, kritikwürdige Fortbildungsfinanzierung, Falschabrechnung – Geschichten über solches Fehlverhalten gibt es viele. Wie dem zu begegnen wäre, sollte auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs klären helfen. Es steht noch aus. Dafür reagiert die Politik.

E

in Vorstoß, der sich gegen Ärztinnen und Ärzte wendet?

Nein, beteuerte Dr. Edgar Franke, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion. Deren Antrag

„Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ sei anders zu verstehen: „Wir helfen mit diesem Antrag den ordentlich arbeitenden Ärzten.“ Die SPD wende sich nicht gegen die Niedergelassenen, son- dern nur gegen diejenigen, die falsch abrechneten, betonte der Ju- rist gemeinsam mit dem gesund- heitspolitischen Sprecher der SPD, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, kurz vor der Anhörung im Gesund- heitsausschuss des Bundestags am 28. März zum Thema Korruption.

Mit dem SPD-Antrag 17/3685 wird der Bundestag aufgefordert, zu fünf Punkten tätig zu werden:

Erstens durch ergänzende Regelun- gen im Strafgesetzbuch sicherzu- stellen, dass Korruptionshandlun- gen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Nach geltendem Recht ist dies umstritten.

Zweitens dafür zu sorgen, dass

systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden – eine Auffassung, die mittlerweile auch in der Koalition diskutiert wird.

Drittens auf die Länder einzuwir- ken, damit sie qualifizierte Schwer- punktstaatsanwaltschaften zur Ver- folgung von Korruption im Ge- sundheitswesen einrichten. Viertens einen eigenen, auf sozialversiche- rungsrechtliche Sachverhalte abzie- lenden Straftatbestand zu schaffen, um die besondere Stellung von Krankenkassen und Patientinnen und Patienten zu schützen. Fünftens Stellen zur Bekämpfung von Fehl- verhalten im Gesundheitswesen als

„Profit-Center“ innerhalb der je- weiligen Organisation zu veran- kern. Sonst werde deren Ausbau durch die Deckelung der Verwal- tungskosten von Krankenkassen verhindert, befürchtet die SPD.

Aus Sicht von Lauterbach und Franke ist es nicht nötig, auf das ausstehende Urteil des Bundesge- richtshofs (BGH) zu warten (DÄ, Heft 6/2012). Der BGH soll klären,

ob ein Vertragsarzt Amtsträger im Sinne des § 11 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise Beauf- tragter der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB ist und als solcher wegen Bestechlichkeit oder Vor- teilsnahme verurteilt werden kann.

„Niedergelassene Ärzte können we- gen Korruption fast nicht bestraft werden“, fasste Franke die aktuelle Rechtslage zusammen. Sie sind Freiberufler und gelten bislang eben nicht als Amtsträger oder Be- auftragte der Kassen.

Kritik am Generalverdacht Die SPD hatte ihren Antrag bereits Ende 2010 in den Bundestag einge- bracht. Ein halbes Jahr später, im Mai 2011, debattierte das Parlament darüber. „Es gibt Fehlverhalten“, befand der CDU-Abgeordnete Diet rich Monstadt, wenngleich Ehrlichkeit wohl der Regelfall sei und Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung die Ausnah- me darstellten. Kathrin Vogler, Ab- geordnete der Linken, warnte:

„Fehlverhalten richtet auch erhebli-

Foto: Fotolia

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6. April 2012 A 687 chen Schaden im Vertrauensver-

hältnis zwischen Ärzten und Patien- ten an.“ Die Ausweitung des Beste- chungsparagrafen auf Niedergelas- sene sei sinnvoll.

Die Grünen-Abgeordnete Maria Anna Klein-Schmeink verwies dar - auf, dass die Stellen zur Bekämp- fung von Fehlverhalten im Ge - sundheitswesen bislang wenig er- bracht hätten: „Wir wissen beinahe nichts.“ Der FDP-Abgeordnete Dr.

med. Erwin Lotter rügte damals den Antrag der SPD wegen der „Art und Weise, wie hier die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht gestellt wird“. Dabei neigten gerade viele niedergelassene Ärzte zur Selbstausbeutung: „Sie arbeiten aufgrund der herrschenden Hono- rardeckelung wochenlang umsonst, verbringen viele Stunden in der Praxis oder auf Hausbesuchen.“

Die Zahlen der SPD und anderer zu Korruption und Fehlverhalten zweifelte Lotter an.

Viel Licht in dieses Dunkel konn- te auch die Anhörung im Gesund- heitsausschuss nicht bringen. Aller- dings wurden die verschiedenen Positionen zum Thema deutlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt einen zusätzlichen Straftatbestand ab. „Wir halten die vorhandenen Instrumente mit berufs- und vertragsrechtlicher Verpflich- tung zusammen mit den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für ausreichend“, erklärte Stefan Gräf, Leiter der Stabsabteilung Politik der KBV. Un- ter anderem schreibt die (Mus-

ter-)Berufsordnung vor: „Ärzten ist es nicht gestattet, von Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vor- teile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.“ Dr. med. Andreas Köhler, KBV-Vorstandsvorsitzender, beton- te, dass die Verfolgung von Korrup- tion ein ureigenes Interesse seiner Organisation sei: „Ein Arzt, der be- trügt, schädigt seine ehrlich abrech- nenden Kollegen. Deshalb haben KBV und Kassenärztliche Vereini- gungen ein großes Interesse daran, jeden Fall von Betrug zu entlarven.“

Kassen fordern Verschärfung Auch Michael Frehse, Fachanwalt für Medizinrecht in Münster, sieht keinen Bedarf an einem zusätzli- chen Straftatbestand: „Durch die Ergänzungen im Versorgungsstruk- turgesetz sind meiner Ansicht nach genug Sanktionsmöglichkeiten vor- handen.“ Frehse bezog sich auf ei- nen neuen Absatz in § 73 Sozialge- setzbuch (SGB) V, der Zuweisun- gen gegen Entgelt untersagt.

Die Krankenkassen unterstützen hingegen einen eigenen Straftatbe- stand für Niedergelassene: „Durch ihre Verordnungen entscheiden nie- dergelassene Ärzte in einem Mil - liarden-Euro-Markt zum Beispiel dar über, welche Pharmafirmen Geld verdienen“, betonte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverban- des. „Die Patienten müssen sicher

sein, dass ausschließlich medizini- sche und nicht monetäre Gründe für den Arzt wichtig sind, wenn er ein Arzneimittel verschreibt oder eine Klinik empfiehlt.“

Während es bei der Anhörung vor allem darum ging, dass und wie Ärztinnen und Ärzte in ihrer Ent- scheidungsfreiheit durch ökonomi- sche Verlockungen negativ beein- flusst werden, wurde unlängst an anderer Stelle zusätzlich diskutiert, auf welche Art und Weise Institu - tionen im Gesundheitswesen, ja nicht zuletzt der Gesetzgeber selbst durch ökonomische Anreize die ärztliche Entscheidungsfreiheit ein - engten und so Ärzte korrumpierten.

Dies war Thema beim 41. Symposi- on der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Ende Februar (DÄ, Heft 9/2012).

Dort schilderte der Berliner Fachanwalt für Medizin- und Sozi- alrecht, Dr. Martin H. Stellpflug, kritische Konstellationen. Seiner Ansicht nach werden im Gesund- heitswesen längst ökonomische An- reize gesetzt, die zu Korruption (Gewährung von Vorteilen) bezie- hungsweise Nötigung (Androhung von Nachteilen) führen können.

Als ein Beispiel führte er die La- borreform von 1999 an, die zu ei- nem Rückgang der Fallzahlen und des Volumens der angeforderten Laborleistungen pro Behandlungs- fall geführt habe. Auf inhaltliche Aspekte ging Stellpflug nicht ein, er erwähnte lediglich die Leistungs- verknappung als Reaktion. Als wei- tere Beispiele der Einflussnahme nannte er Selektivverträge, aber auch Arznei- und Heilmittelver - einbarungen und Ausschlüsse von Behandlungsverfahren.

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung falsch – und das zuun- gunsten der Krankenkassen. Daraus abzuleiten, dass die Hälfte der Krankenhausabrechnungen falsch sei, ist jedoch unzulässig. Der MDK prüft nur zehn bis zwölf Prozent der Abrechnungen, und zwar diejenigen, die in einer vorgeschalteten Rasterprüfung auffallen.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass ein großer Teil der geprüften Fälle fehlerhaft ist und zulasten der Krankenkassen zu viel abgerechnet

wurde. Insgesamt trifft dies aber nur auf fünf bis sechs Prozent der Abrechnungen zu.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beruft sich deshalb häufig darauf, dass 95 Prozent ihrer Abrechnungen korrekt seien. Diese Schlussfolge- rung kann aus den MDK-Daten jedoch auch nicht gezogen werden. Nur weil eine Abrechnung nicht geprüft wurde, heißt das nicht, dass sie auch kor- rekt ist. Allerdings ist es aufgrund des Rasters wahrscheinlich, dass der Anteil falscher Abrech- nungen unter den ungeprüften sehr viel geringer ist als unter den geprüften.

FEHLERHAFTE KRANKENHAUSRECHNUNGEN

„Wir helfen den ordentlich arbei-

tenden Ärzten“:

Edgar Franke, rechtspolitischer Sprecher der SPD, zum Antrag „Kor- ruption im Gesund- heitswesen be-

kämpfen“. Foto: spdfraktion

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6. April 2012 Stellpflug gab zu bedenken, dass

die ärztliche Entscheidungsfreiheit auch durch schiere Masse beein- trächtigt werde. Wer, fragte er, kön- ne tatsächlich noch die Vielzahl von Therapiehinweisen und Nutzenbe- wertungen in seinem Fach verfol- gen, sich eine Meinung dazu bilden und dieser in der Praxis folgen?

Wo endet Kooperation, wo be- ginnt Korruption? Die allseits ge- wünschte engere Zusammenarbeit von Vertrags- und Krankenhausärz- ten lasse sich nur in Form von Ver- trägen realisieren, stellte Dr. Chris- toph Jansen fest, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf. Nie- dergelassene seien aber nicht nur potenzielle Vertragspartner der Kli- niken, sondern auch Einweiser, be- tonte Jansen, „und hier haben wir das Problem“. Der Gesetzgeber ha- be dies erkannt und „versucht tap- fer, auf diesem schmalen Grat zwi- schen Kooperation und Korruption zu wandern“.

Ähnlich geht es Juristen. Um- stritten war lange, ob niedergelasse- ne Operateure ohne weiteres auch

an einer Klinik tätig sein können.

2008 untersagte ein Landessozial- gericht entsprechende Vereinbarun- gen, 2011 auch das Bundessozial- gericht. Mittlerweile ist die Lage wieder eine andere: Mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz wurde

§ 115 b SGB V (ambulantes Ope- rieren) geändert, zahlreiche Koope- rationen zwischen Vertrags- und Klinikärzten sind nun möglich. Ei- ne Frage sei geblieben, sagte Jan-

sen: „Wo hört die legitime Vergü- tung auf, und wo fängt die Korrup- tion an?“

Durch Kooperationen geraten zuweilen Kliniken in den Fokus der Diskussion. Sie stehen zudem im- mer wieder wegen falscher Abrech- nungen in der Kritik. Während die Krankenkassen und der Medizini- sche Dienst der Krankenkassen (MDK) in den letzten Tagen davon sprachen, dass jede zweite Abrech- nung fehlerhaft sei, beruft sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) darauf, dass mehr als 90 Prozent korrekt seien (siehe Kas- ten).

Georg Baum, Geschäftsführer der DKG, wehrt sich vor allem ge- gen die Unterstellung, die Kranken- häuser wollten sich bereichern.

„Nach wie vor ist es so, dass in der öffentlichen Diskussion bei fehler- haften Krankenhausabrechnungen immer von Betrug die Rede ist“, beklagte er. Dabei gebe es kaum Fälle, in denen staatsanwaltschaft- lich ermittelt oder ein Straftatbe- stand festgestellt würde. „Bei 70

Prozent der Fälle geht es darum, ob der Patient hätte stationär behandelt werden dürfen“, erklärte Baum.

„Das wird dann beanstandet, wenn der Patient schon sechs Wochen ge- sund zu Hause ist.“

Bisher muss ein Krankenhaus, bei dem eine fehlerhafte Abrech- nung festgestellt wurde, das zu viel erhaltene Honorar zurückzahlen.

Die Kassen müssen jedoch für jede korrekte Abrechnung, die sie einer

Prüfung unterzogen haben, 300 Eu - ro an das Krankenhaus zahlen. „Bei Sanktionen erwarteten wir, dass sich das Abrechnungsverhalten än- dert und mehr richtige Abrechnun- gen vorgelegt werden“, sagte Dr.

Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV- Spitzenverbands. Bisher fehlten je- doch Anreize für die Krankenhäu- ser, korrekt abzurechnen.

Nach Schätzungen der Kranken- kassen erhalten die Krankenhäuser circa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu viel aufgrund von falschen Ab- rechnungen. Allerdings zahlen die Krankenhäuser infolge der Prüfbe- richte des MDK nur etwa eine Mil- liarde Euro jährlich an die Kassen zurück. Das Bundesgesundheitsmi- nisterium will sich dieses Themas nun möglichst schnell annehmen.

Bahr: Kein Schutz bei Betrug An das Psychiatrie-Entgeltgesetz, das bis zur parlamentarischen Som- merpause verabschiedet werden soll, wird wohl ein Passus ange- hängt werden, der Strafzahlungen bei Falschabrechnungen vorsieht.

„Gesundheitspolitik und Kranken- häuser haben kein Interesse daran, jemanden zu schützen, der nachhal- tig und wiederholt betrügt“, betonte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf dem Frühjahrs - empfang der DKG. Deshalb disku- tiere die Koalition gerade, wie die Krankenhausabrechnungen verbes- sert werden könnten. „Wir wollen den Abrechnungsbetrug minimie- ren, ohne eine ausufernde Bürokra- tie aufzubauen“, sagte Bahr.

Die Vorschläge aus seinem Haus sehen Strafen für Krankenhäuser vor, die wiederholt fehlerhafte Ab- rechnungen einreichen. In solchen Fällen soll der MDK eine Einrich- tung intensiver prüfen können.

Werden dabei weitere Falschab- rechnungen festgestellt, soll das Krankenhaus zusätzlich zu dem un- rechtmäßig erhaltenen Entgelt ei- nen 50-prozentigen Aufschlag be- zahlen. Um den Prüfaufwand ge- ring zu halten, sollen sich Kassen und Krankenhäuser im Vorfeld auf Kriterien für eine Auffälligkeitsprü-

fung einigen.

Dr. rer. nat. Marc Meißner, Sabine Rieser Polizei bei den

DRK-Kliniken in Berlin: Im Sommer 2010 wurde das Krankenhaus we- gen des Verdachts

auf ärztlichen Ab- rechnungsbetrug in

Millionenhöhe so- wie Körperverlet- zung durchsucht.

Foto: dpa

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