Verhaltensmedizin
Konzepte, Anwendungsgebiete, Perspektiven Herausgegeben von R. Wahl und M. Hautzinger 1989, 281 Seiten, 48 Abbildungen
in 56 Teilabbildungen, 56 Tabellen, broschiert, DM 68,— ISBN 3-7691-0198-7
Hauptfunktion des verhaltensmedizinischen Ansatzes ist, die Interaktion zwischen physiologischen, verhal- tensbezogenen und subjektiven Faktoren bei der Ätio- logie und Behandlung vorwiegend medizinischer Pro- blemstellungen aufzuzeigen und diese Faktoren spezi- fisch für einzelne Störungen zu einem umfassenden, sy- stematischen und empirisch überprüfbaren Modell zu- sammenzufassen.
• Mehr als 20 namhafte Autoren nehmen Stellung zu Entwicklungslinien und Positionen von
Psychosomatik und Verhaltensmedizin.
• Anwendungsbezogene Aspekte werden dargestellt.
Zum Inhalt:
Teil A: Grundlagen und Perspektiven
• Ziele und konzeptueller Rahmen der Verhaltensmedizin
• Verhaltensmedizin als kreatives Denk- und Handlungsmodell für medizinische Problemstellungen
Teil B: Anwendungsgebiete und Konzepte
• Verhaltenspsychologische Konzepte und Therapiemaßnahmen in der Behandlung
— dermatologischer,
—internistischer,
—neurologischer,
—psychiatrischer Krankheitsbilder
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Expl. Wahl/Hautzinger, Verhaltensmedizin, je DM 68,—
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ASEPSIS
Zu dem Leserbrief „Instrumen- te desinfizieren" von Dr. Schmidt in Heft 41/1989:
Liegt an den Ländern
Die Kritik wegen mangel- hafter Asepsis im Friseurge- werbe und auf anderen Sek- toren der Körper- und Schön- heitspflege ist gewiß nicht ganz unberechtigt, obschon man natürlich nicht alle auf diesem Gebiet Tätigen über einen Kamm scheren darf.
Jedenfalls ist die Gefahr der Weiterverbreitung einer durch Blutkontakt übertrag- baren Krankheit durch sie nicht zu leugnen – wenn sie auch vielleicht etwas über- schätzt wird.
Das – man denke nur an die Lues – keineswegs neue Problem hat seit dem Auftre- ten von HIV an Aktualität ge- wonnen, wenngleich die Übertragung von Hepatitis B und NANB auf diesem Wege sicher viel häufiger war und es – zumindest vorerst – wohl auch noch ist. Es liegt im öf- fentlichen Interesse, diese potentielle Gefährdung, gleich um welchen Erreger es sich handeln mag, nach Kräf- ten zu verringern.
Das hat einerseits durch intensive und wiederholte Unterrichtung der jeweiligen Berufsangehörigen zu gesche- hen, andererseits sind ad- ministrative Zwangsmaßnah- men unumgänglich.
Die bayerische Hygiene- Verordnung trägt dem Rech- nung. Sie ist, wenn ihre Ein- haltung durch Gewerbeauf- sichts- und Gesundheitsbe- hörden strikte überwacht und festgestellte Verstöße ent- sprechend geahndet werden, sicher ein geeignetes Mittel, die Gefährdung auf das er- reichbare Minimum zu redu- zieren. Es liegt an den Län- dern, ähnliche Rechtsverord- nungen zu erlassen und ihre Einhaltung durch rigorose Kontrollen sicherzustellen.
Unter uns: vielleicht wäre es gar nicht so abwegig, auch für Ärzte und Zahnärzte einen ähnlichen Codex zu entwer- fen und für verbindlich zu er-
klären; mir scheint, als wäre hinsichtlich der Asepsis auch bei ihnen nicht alles so, wie wir es gerne hätten.
Prof. Dr. med. Walter Bachmann, Tristanstraße 24, 8000 München 40
VORPRÜFUNG
Zum neu eingeführten Teil der ärztlichen Vorprüfung:
Grobe Benachteiligungen
Die Prüfungen fanden bundesweit zu solch unter- schiedlichen Zeiten statt, daß die Lernbedingungen zu gro- ben Benachteiligungen führ- ten; manche Studenten muß- ten eine Woche vor dem schriftlichen Teil antreten, andere dagegen erst vier(!) Wochen danach.
Auch die Bekanntgabe des Prüfungstermins und der Fä- chergruppe schuf ungleiche Voraussetzungen: frühestens 14 bis spätestens fünf Tage (Pech!) vor der Prüfung.
Wurde nun jeder Student in den gleichen Fächern ge- prüft? Nein! Aus den Fä- chern Anatomie, Physiologie, Biochemie und Psychologie/
Soziologie wurde jedem ei- ne Zwei-Fächerkombination willkürlich zugeteilt, in der er sich mit drei anderen Prüflin- gen zwei bis drei Stunden (Prüfungsdauer nicht genau festgelegt!) vor zwei Professo- ren behaupten mußte. Ganz zu schweigen von den unver- gleichbaren Anforderungen und Stoffmengen der Fächer- gruppen. Es war auch kein neutraler Protokollant vorge- schrieben; das „Prüfungsko- mitee" protokollierte „sich gegenseitig". Wer sich unge- recht behandelt fühlte, konn- te zwar Einspruch erheben, was jedoch kaum Erfolg ver- sprach. Denn laut Landesprü- fungsamt Baden-Württem- berg zählen nur streng forma- le Fehler auf seiten der Prü- fer. Benachteiligungen, Vor- eingenommenheit, Psychoter- ror usw. interessieren nicht. . . .
cand. med. Sabine Oechs- le, Bauhofstraße 10, 7919 Ille- reichen
A-3358 (10) Dt. Ärztebl. 86, Heft 45, 9. November 1989
Straße Datum, Unterschrift
Irrtümer und Preisänderung vorbehalten. DÄ 45/89