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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
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gute. KÜche:.
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"Hallo - Sie! Wie wär's mit einem netten, kleinen Krankenhausaufenthalt?"
durch Krankenhausärzte an den drei Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag feststel- len.
Beide Institute ziehen aus der Analyse für die Diskussion um die "Selbsteinweisung" folgen- de Schlüsse:
~ Der Anteil der durch Kranken- hausärzte veranlaßten Einwei- sungen ist im Zeitvergleich der Jahre 1982 zu 1980 gewachsen.
~ Entsprechend ist der Anteil der von Kassenärzten veran- laBten Krankenhaus-Einweisun- gen gesunken; dies gilt auch in absoluten Zahlen.
~ Die Struktur der Einweisun- gen bei den Krankenhausärzten ist sowohl was die Diagnose- struktur, die Verweildauer und das Verhältnis zwischen Nor- malfällen und Unfällen betrifft, der Einweisungskategorie "Not- fälle" ähnlicher als der Einwei- sungsstruktur der Kassenärzte.
~ Ein hoher Anteil bei kurzer Verweildauer von zwei und we- niger Tagen wurde insbesonde- re bei solchen Einweisungen, die von Krankenhausärzten ver- anlaßt wurden, ermittelt.
~ Der Anteil bei einer Kranken- hausverweildauer von zwei und mehr Wochen im Krankenhaus geht tendenziell bei allen Ein- weisungskategorien zurück.
Folgende Fragen lassen sich aufgrund der ausgewerteten Da- ten nicht beantworten:
1. Die Daten liefern keine Auf- schlüsse darüber, ob es sich bei der Zunahme der Einweisungen durch Krankenhausärzte ver- mehrt um medizinisch nicht in- dizierte Fälle handelt. Vermu- tungen aufgrund des hohen An- teils der Krankenhausfälle mit kurzer Verweildauer wären Spe- kulationen.
2. Die Daten beantworten auch nicht die Frage, ob Patienten verstärkt aus eigenem Antrieb den Kontakt mit Krankenhaus- ärzten über eine "Notfallaufnah- me" suchen.
3. Vermutungen, daß Kranken- hausärzte bemüht seien, mehr Fälle "an sich zu ziehen", oder Kassenärzte Fälle an das Kran- kenhaus ohne formalen Einwei- sungsbeleg abgeben, können weder bestätigt noch verneint
werden. B B
330 (18) Heft 6 vom 10. Februar 1984 81. Jahrgang Ausgabe A
BAT-Falle
Die Sparpolitik des Staates ereilt auch die angestellten Ärzte. Wer neu in einem kommunalen oder sonstwie öffentlichen Kranken- haus anfängt, soll für die ersten vier Jahre eine Vergütungsgrup- pe niedriger als bisher einge- stuft werden, nämlich nach BAT 111. So weit, so traurig. Ein Trost bleibt immerhin: Wer bereits am 31. Dezember letzten Jahres an-·
gestellt war, dessen Besitzstand bleibt gewahrt.
Die Sparpolitik, die übrigens nicht allein die Ärzte, sondern den öffentlichen Dienst generell trifft, hat eine unerwünschte Ne- benfolge: Wer in einem freige- meinnützigen oder privaten Krankenhaus arbeitet und, etwa um der Weiterbildung willen, in
· ein öffentlich-rechtliches Haus wechseln will, muß gleichsam wieder von vorn beginnen - mit BAT 111, auch wenn er von sei- nem konfessionellen oder priva- ten Arbeitgeber schon höher eingestuft war. Wer wollte da noch von einem System ins an- dere wechseln wollen?
Die Dummen wären vor allem solche Ärzte, die Weiterbil- dungsgänge beschritten haben, die einen häufigeren Wechsel der Weiterbildungsstelle nahe- legen. Das gilt vor allem für die Allgemeinmedizin.
Die Bundesärztekammer hat jetzt das Bundesinnenministeri- um und die Tarifgemeinschaft der Länder gebeten, den Besitz- standschutz auf alle Ärzte zu er- weitern, die am 31. Dezember 1983 angestellt waren - sei es von einem öffentlichen oder ei- nem freien Träger. Andernfalls würde die Bereitschaft zur Wei-
terbildung, vor allem zur Weiter-
bildung zum Allgemeinarzt, lei- den.
Und das will doch wohl nie- mand. Gerade den Allgemein- ärzten will doch jeder wohl.
Auch Vater Staat. Woll? NJ