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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR BILDUNGSANGEBOTE FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN UND FÜR KULTUREINRICHTUNGEN

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Academic year: 2022

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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR BILDUNGSANGEBOTE

FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN UND FÜR KULTUREINRICHTUNGEN

auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung vom 22. August 2021, gültig ab dem 23. August 2021 bis zum 17. September 2021

VORWORT

Mit der am 17.08.2021 verkündeten neuen CoronaSchVO erfolgte eine vollständige Überarbeitung des bisherigen Schutzregimes zur Bekämpfung der aktuellen Corona- pandemie. Unter Beibehaltung des zentralen Zieles der Coronaschutzverordnung, eine Ausbreitung der Pandemie so zu begrenzen, dass möglichst viele schwere Krank- heitsverläufe verhindert werden und eine Überlastung der medizinischen Versorgungs- truktur verhindert wird.

Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung

1. werden vor allem die Anzahl und die Detailsteuerung bei den bisher geltenden Schutzmaßnahmen radikal reduziert. Diese werden – soweit es um verbindliche Maßnahmen geht – für Privatpersonen auf zwei zentrale Maßnahme reduziert, nämlich eine verbindliche Maskenpflicht vor allem in Innenbereichen und eine Zugangseröff- nung erst nach einem negativen Coronatest.

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2 . erfolgt die Einführung der 3-G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Bei vollstän- dig geimpften, genesenen und getesteten Personen ist das Risiko einer Infektion deut- lich reduziert, so dass insbesondere auf die verpflichtende Abstandsregelung verzich- tet werden kann.

3. wird die Verpflichtung eingeführt, die in der Anlage zu dieser Verordnung unter Nummer II festgelegten verbindlichen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen verpflichtend umzusetzen.

Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept definiert, welche Maßnahmen für die Öffnung der städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungsstätten in Bottrop zu treffen und einzuhalten sind. Grundlage des vorliegenden Schutz- und Hygienekon- zeptes ist aufgrund des derzeit in NRW kontinuierlich steigenden Wertes die Landesinzidenzstufe > 35. Die hierfür geltenden Regelungen zum Betrieb von Kultureinrichtungen und zur Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere aber auch zu der nicht mehr gegebenen Zuschauer-/Teilnehmerbegrenzung sol- len nach Entscheidung des Kulturdezernenten vollumfänglich umgesetzt wer- den.

Kulturwerkstatt / Musikschule

 Verpflichtungen Seite 3

 Empfehlungen Seite 7

Filmforum, Josef-Albers-Gymnasium: Aula, Kammerkonzertsaal

 Verpflichtungen Seite 9

 Empfehlungen Seite 15

Kulturhof

 Verpflichtungen Seite 19

 Empfehlungen Seite 24

B 12, Lebendige Bibliothek, Stadtarchiv

 Verpflichtend Seite 27

 Empfohlen Seite 30

Auf der Bühne und Backstage Seite 31

Checkliste Seite 33

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KULTURWERKSTATT / MUSIKSCHULE

A: VERPFLICHTUNGEN

MASKENPFLICHT

REGEL: In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräum - mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden bezie- hungsweise Besucher:innen zugänglich sind, ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aus- nahmsweise verzichtet werden in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder ge- testet sind I beim Tanzen sowie bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches) I beim gemeinsamen Singen, wenn nur immunisierte oder getestete Personen teilneh- men, wobei für den Status „Getestet“ ein PCR-Test erforderlich ist (vgl. § 3 Abs. 1 CoronaSchVO).

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aus- genommen.

NACHWEISPFLICHT:

IMPFUNG/GENESUNG/ TESTUNG (bei 7-Tage-Inzidenz > 35)

Bildungsangebote im öffentlichen Raum unter Nutzung von Innenräumen dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden (vgl. § 4 Abs. 2 CoronaSchVO).

Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein be- scheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Beim Singen ist für den Status „Getes- tet“ ein PCR-Test erforderlich.

(4)

Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt in den Kurs- raum/Unterrichtsraum von der Dozentin/Musikschullehrerin/dem Dozenten/Musik- schullehrer zu kontrollieren. Hierzu sind bei der Inanspruchnahme dieser Einrichtun- gen, Angebote und Tätigkeiten der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Per- sonen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler:in- nen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schul- bescheinigung.

Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitäts- nachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Angebote, Ein- richtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

VERBINDLICHE HYGIENEREGELN

Regelmäßiges gründliches Händewaschen: → in den Sanitär- und Unterrichts-/Pro- benräumen wurden zum Händewaschen Waschgelegenheiten mit fließendem Was- ser und Flüssigseife sowie Einrichtungen zum hygienischem Trocknen (Einmalhand- tücher aus Papier oder Textil) in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Allen Kursteilnehmer:innen/Musikschüler:innen ist ein Desinfizieren der Hände zu er- möglichen → an sämtlichen Ein- und Ausgängen und neuralgischen Stellen wurden Händedesinfektionsmittelspender sichtbar aufgestellt. Das Desinfizieren der Hände wird ausdrücklich empfohlen. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsständer wer- den regelmäßig überprüft.

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Handkontaktflächen mit intensivem Handkontakt sind regelmäßig infektionsschutz- gerecht zu reinigen → das Büro der Kulturwerkstatt und der Musikschule sowie die Unterrichtsräume und die Studiobühne wurden mit Flächen-Desinfektionsmittel aus- gestattet. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel werden in den Unterrichts- räumen regelmäßig überprüft.

Körpernah eingesetzte Gegenstände sind regelmäßig infektionsschutzgerecht wie folgt zu reinigen:

# Von den Schüler*innen sowie der Lehrkraft verwendete Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen müssen vor der Weiter- gabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert werden; hierzu muss ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.

# Keine Reinigung von Blasinstrumenten in den Unterrichtsräumen.

# Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser und muss in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß aufgefangen werden, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird. Ein bloßes „Ausblasen“ ist zu unterlas- sen. Kondensatreste am Boden müssen mit Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden. Anschließend müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

Für Kurse/Unterricht in geschlossenen Räumen ist eine den technischen Vorgaben entsprechende, ausreichende Belüftung wesentliche Voraussetzung. Alle gegebe- nen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Dabei gilt:

# Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.

# Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung/Öffnung der Räume starten und wenn möglich bis zum Ende derselben/der Besuchszeit an- dauern.

# Die Nutzung von CO2-Sensoren im Lüftungsmanagement sollte erwogen werden.

# Ist ein Raum gar nicht zu belüften, darf er nicht genutzt werden.

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KULTUR in bottrop . – einfach sicher Schutz- und Hygienemaßnahmen

Diese Schutzmaßnahmen werden entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Pandemieschutz angepasst und können sich daher auch kurzfristig ändern.

S CH UTZ M AßNAH M EN

Die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Unterricht der Musikschule ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Besucher*innen möglich („3G-Regel“).

Für die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt / am Unterricht der Musikschule ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP- Maske) zu tragen (dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren).

Machen Sie bitte an den Ein- und Ausgängen Gebrauch von den dort angebotenen Hand- desinfektionsmitteln.

Bitte beachten Sie die empfohlene und bewährte Nies- und Hustenetikette.

N EG AT IV ER T ES T -/ IMPF -/ G ENES UNG SNACH WEIS („ 3G -REG EL“)

Die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Musikschulunterricht ist nur mit einem ne- gativen Corona- Befund möglich. Daher bitten wir Sie, einen der folgenden Nachweise zur Un- terrichtsstunde mitzubringen:

Nachweis über einen bestätigten, negativen Schnell- oder PCR-Test auf Covid 19, der nicht älter als 48 Stunden ist oder

Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss oder

Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schü- ler:innen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbe- scheinigung. Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnach- weis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Angebote, Einrichtungen, Ver- anstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

M AS KENPF LICH T

Für die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Unterricht der Musikschule ist es uner- lässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.

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MUSIKSCHULE / KULTURWERKSTATT

B: EMPFEHLUNGEN

KEIN KONTAKT MIT ANDEREN BEI TYPISCHEN SYMPTOMEN EINER CORONAINFEKTION

Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrank- ten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Ein- richtung nicht betreten. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfektes jeglicher Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies kann auch nicht durch ein negati- ves Testergebnis, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen- status umgangen werden. Darauf wird sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hingewiesen.

MÖGLICHST 1,50 METER MINDESTABSTAND ZU FREM DEN PERSONEN EINHALTEN

 Personen, die auf der Proben- oder Szenenfläche agieren und dabei bewegungsin- tensiv, tanzend, exzessiv sprechend oder singend eine Rolle proben oder darstel- len, sollen einen Abstand zu anderen Personen in Sprechrichtung von 6,00 m ein- halten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 1,50 m ist bei zusätz- lichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüftung, und nachweisli- cher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

 Künstlerische Darstellungen mit Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Maske können ohne Einhaltung des Abstands durchgeführt werden.

 Grundsätzliche Anforderungen an Räume für Probe oder Aufführung der szeni- schen Darstellung: Die Größe der Räume richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf der Szenenfläche. Pro Person sollten mindestens 20 m² Grundfläche (Orientierungswert) zur Verfügung stehen. Wenn die erforderlichen Ab- stände von Personen konsequent eingehalten werden, ist auch eine kleinere Grund- fläche möglich.

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Musiker:innen mit Blasinstrumenten sollen einen Abstand zu anderen Personen in Blasrichtung von mindestens 2 m einhalten.

 Sänger:innen sollen einen Abstand zu anderen Personen in Singrichtung von min- destens 6,00 m einhalten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 3,00 m ist bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüf- tung, und nachweislicher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

(vgl. Ziffer 5 der Branchenspezifischen Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeits- schutzstandard für die Branche Bühnen und Studios im Bereich: Proben- und Vorstel- lungsbetrieb – Stand: Juli 2021).

 Jeder Probe-/Unterrichtsraum darf nur mit so viel Kursteilnehmer:innen/Musikschü- ler:innen gleichzeitig belegt werden, dass die Einhaltung der Abstandsregeln sicher- gestellt ist.

 Getrennte Wegeführung

ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

Regelmäßiges gründliches Händewaschen sowie die Vermeidung der Ausbreitung möglicher eigener Infektionen durch Niesen in die Armbeuge und die Vermeidung von Körperkontakt zu fremden Personen.

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FILMFORUM / JOSEF-ALBERS-GYMNASIUM:

AULA / KAMMERKONZERTSAAL

A: VERPFLICHTUNGEN

MASKENPFLICHT

REGEL: In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräum - mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden bezie- hungsweise Besucher:innen zugänglich sind, ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aus- nahmsweise verzichtet werden bei Veranstaltungen an festen Sitz- oder Stehplät- zen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind I beim Tanzen sowie bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasin- strumenten und ähnliches) I beim gemeinsamen Singen, wenn nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen, wobei für den Status „Getestet“ ein PCR-Test erfor- derlich ist (vgl. § 3 Abs. 1 CoronaSchVO).

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aus- genommen.

NACHWEISPFLICHT:

IMPFUNG/GENESUNG/ TESTUNG (bei 7-Tage-Inzidenz > 35)

Veranstaltungen im öffentlichen Raum, insbesondere in Kultureinrichtungen, unter Nutzung von Innenräumen, dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Per- sonen besucht werden (vgl. § 4 Abs. 2 CoronaSchVO).

Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein be- scheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Beim Singen ist für den Status „Getes- tet“ ein PCR-Test erforderlich.

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Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zur Veranstal- tungsstätte von dem zuständigem Ordner zu kontrollieren. Hierzu sind bei der Inan- spruchnahme dieser Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten der jeweilige Immuni- sierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Per- sonen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler:in- nen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schul- bescheinigung.

Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitäts- nachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Angebote, Ein- richtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

HYGIENEREGELN

Regelmäßiges gründliches Händewaschen: → in den Sanitärräumen wurden zum Händewaschen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser und Flüssigseife sowie Einrichtungen zum hygienischem Trocknen (Einmalhandtücher aus Papier oder Textil) in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Allen Besucher:innen ist ein Desinfizieren der Hände zu ermöglichen → an sämtli- chen Ein- und Ausgängen und neuralgischen Stellen Händedesinfektionsmit- telspender wurden sichtbar aufgestellt. Das Desinfizieren der Hände wird ausdrück- lich empfohlen. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsständer werden regelmä- ßig überprüft.

Sämtliche Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl und Tischoberflächen) sind vor Beginn der Veranstaltung einer wischdesin- fizierenden Reinigung zu unterziehen.

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Körpernah eingesetzte Gegenstände sind regelmäßig infektionsschutzgerecht wie folgt zu reinigen:

# Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflä- chen müssen vor der Weitergabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reini- gungsmittel gereinigt oder desinfiziert werden; hierzu muss ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.

# Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser und muss in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß aufgefangen werden, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird. Ein bloßes „Ausblasen“ ist zu unterlas- sen. Kondensatreste am Boden müssen mit Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden. Anschließend müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine den technischen Vorgaben entsprechende, ausreichende Belüftung wesentliche Voraussetzung. Alle gegebe- nen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Die Möglichkeit zur verlässlichen Re- duzierung der Aerosolkonzentration hängt von den Lüftungsmöglichkeiten ab. Die Maßnahmen variieren in Abhängigkeit zu den technischen und räumlichen Gegeben- heiten in den jeweiligen Veranstaltungsräumen.

Im Filmforum, in der Aula des Josef-Albers-Gymnasiums und im Kammerkonzertsaal sind raumlufttechnische Anlagen (im Folgenden: RLT-Anlagen) vorhanden, die alle Räume mit einem hygienisch ausreichenden Außenluftvolumenstrom versorgen und die Abluft konsequent aus dem Raum abführen. Für die Auslegung der Raumlufttech- nischen Anlagen ist insbesondere die Außenluftrate in m³/h maßgeblich. Die Außen- luftrate wird bestimmt durch die Anzahl der in den zu versorgenden Räumen sich auf- haltenden Personen sowie der empfohlenen Außenluftrate pro Person gemäß den gül- tigen Vorschriften. Für Theater beträgt diese pro Person 20 m³/h. Die in diesem Leit- faden untersuchten Spielstätten werden jeweils über Raumlufttechnische (RLT) Anla- gen belüftet.

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Die maßgebliche Außenluftrate/h beträgt nach Auskunft des Fachbereiches 65 vom 07. Juli 2020 bei Vollbesetzung pro Person:

 Aula JAG 20,2 m³/h mit einem Außenluftanteil von 80 % (RWTüV)

 Filmforum: 20 m³/h ohne einem energetischen Umluftanteil

 Kammerkonzertsaal: 24 m³/h mit einem energetischen Umluftanteil

Die empfohlene Außenluftrate wird demnach an allen Spielstatten eingehalten.

Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt hat am 12. Au- gust 2020 Empfehlungen zum sachgerechte Lüften und zur sachgerechten Anwen- dung von Lüftungstechniken (RLT-Anlagen) veröffentlicht. Im Sinne des Infektions- schutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluft- anteil versorgt werden. Dies gilt gleichermaßen für freies Lüften über Fenster wie beim Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen.

Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Zur Reduzierung des Risikos ei- ner Übertragung von SARS-CoV-2 empfiehlt die IRK, in Räumen, in denen sich Per- sonen aufhalten, möglichst entweder nur Zuluft von außen (100 % Frischluft) zuzufüh- ren. Anfang Oktober 2020 wurde die Lüftung für den Kammerkonzertsaal umgestellt.

Der Umluftanteil wurde auf 0 reduziert, d.h. der Frischluftanteil beträgt 100%.

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INFORMATIONEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGERECHTEN VERHALTEN:

KULTUR in bottrop . – einfach sicher

Wir freuen uns, wieder für Sie spielen zu können! Dabei liegt uns Ihre Gesundheit ganz beson- ders am Herzen. Alle Vorstellungen finden unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt.

VORWEG

Diese Schutzmaßnahmen werden entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Pandemieschutz angepasst und können sich daher auch kurzfristig ändern. Bitte verge- wissern Sie sich deshalb kurz vor Ihrem Veranstaltungsbesuch auf unserer Website www.bottrop.de ob und unter welchen Bedingungen die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.

S CH UTZ M AßNAH M EN

Folgen Sie bitte den Anweisungen des Servicepersonals und beachten Sie die Durchsagen.

Ein Besuch unserer Veranstaltungen ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Besu- cher*innen möglich („3G-Regel“).

Für den Besuch ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen (dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren). Die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden.

Bitte halten Sie als Einzelbesucher*in, Familie oder Paar einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen. Unser Zugangsleitsystem soll Ihnen dies erleichtern. Bitte halten Sie die vorgegebenen Laufwege ein.

Machen Sie bitte an den Ein- und Ausgängen Gebrauch von den dort angebotenen Hand- desinfektionsmitteln.

Bitte beachten Sie die empfohlene und bewährte Nies- und Hustenetikette.

N EG AT IV ER T ES T -/ IMPF -/ G ENES UNG SNACH WEIS („ 3G -REG EL“)

Ein Besuch unserer Veranstaltungen ist nur mit einem negativen Corona- Befund möglich. Da- her bitten wir Sie, einen der folgenden Nachweise zur Veranstaltung mitzubringen:

Nachweis über einen bestätigten, negativen Schnell- oder PCR-Test auf Covid 19, der nicht älter als 48 Stunden ist oder

Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss oder

Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.

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Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schü- ler:innen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbe- scheinigung. Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Die entsprechenden Nachweise sind unserem Einlasspersonal bei der Kartenkontrolle zusam- men mit der Eintrittskarte vorzuweisen. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. Ohne einen Nach- weis können wir leider keinen Zugang zum Haus gewähren.

M AS KENPF LICH T

Für den Besuch der Veranstaltung ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Die Maske kann auf den Sitzplätzen im Saal sowie an gekennzeichneten Tischen der Pausenbewirtung abgenommen werden werden. Sollten Sie Ihre Maske einmal vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Vorder- haus- bzw. Kassenpersonal. Bitte berücksichtigen Sie, dass Kinder ab 6 Jahren beim Betreten der Spielorte ebenfalls eine medizinische Maske tragen müssen.

Sollten Sie mit einem ärztlichen Attest vom Tragen einer Maske befreit sein, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen unbedingt beim Kartenkauf in der Theaterkasse oder te- lefonisch unter T 0 20 41 70 33 08 mit.

EIN LASS

Die Einlass- und Wegeleitsysteme gewährleisten, dass Sie immer ausreichend Abstand zu an- deren Besucherinnen und Besuchern halten können.

S IT Z BELEGUNG

Allen Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Bottrop liegt ein Infektionsschutzkonzept zugrunde. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt die Sitzbelegung ohne Mindest- abstand, da ein Besuch unserer Veranstaltungen nur mit einem negativen Corona- Befund möglich ist

S AN IT ÄRE ANLAG EN/D ES INFEKT IO NSSP EN D ER

Die sanitären Anlagen in unseren Häusern sind geöffnet – der Zutritt ist jedoch auf eine ge- ringe Personenanzahl begrenzt. Bitte beachten Sie die Zugangsregelung vor Ort, um den not- wendigen Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern zu gewährleisten. Unser Perso- nal unterstützt Sie gerne. Desinfektionsspender finden Sie in den Eingangsbereichen unserer Häuser.

BELÜFT UNG

Die Spielstätten des Kulturamtes sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die aufgrund der au- ßergewöhnlichen Situation derzeit mit 100 Prozent Frischluft betrieben werden. Die Abluft wird unmittelbar abgeleitet. Das Risiko einer Ansteckung wird dadurch deutlich minimiert.

EIN LASS

Bitte planen Sie großzügig Zeit für den Einlass ein. Beachten Sie die Beschilderung, die Anwei- sungen und Durchsagen des Servicepersonals beim Einlass.

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FILMFORUM / JOSEF-ALBERS-GYMNASIUM:

AULA / KAMMERKONZERTSAAL

B: EMPFEHLUNGEN

KEIN KONTAKT MIT ANDEREN BEI TYPISCHEN S YMPTOMEN EINER CORONAINFEKTION

Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrank- ten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Ein- richtung nicht betreten. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfektes jeglicher Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies kann auch nicht durch ein negati- ves Testergebnis, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen- status umgangen werden. Darauf wird sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hingewiesen.

MÖGLICHST 1,50 METER MINDESTABSTAND ZU FREM DEN PERSONEN EINHALTEN

 Personen, die auf der Proben- oder Szenenfläche agieren und dabei bewegungsin- tensiv, tanzend, exzessiv sprechend oder singend eine Rolle proben oder darstel- len, sollen einen Abstand zu anderen Personen in Sprechrichtung von 6,00 m ein- halten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 1,50 m ist bei zusätz- lichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüftung, und nachweisli- cher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

 Künstlerische Darstellungen mit Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Maske können ohne Einhaltung des Abstands durchgeführt werden.

Musiker:innen mit Blasinstrumenten sollen einen Abstand zu anderen Personen in Blasrichtung von mindestens 2 m einhalten.

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 Sänger:innen sollen einen Abstand zu anderen Personen in Singrichtung von min- destens 6,00 m einhalten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 3,00 m ist bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüf- tung, und nachweislicher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

(vgl. Ziffer 5 der Branchenspezifischen Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeits- schutzstandard für die Branche Bühnen und Studios im Bereich: Proben- und Vorstel- lungsbetrieb – Stand: Juli 2021).

 Wegeführung AULA JOSEF-ALBERS-GYMNASIUM EIN- UND AUSLASS

 Als Eingang ist der Haupteingang – Zeppelinstraße 20 - zu nutzen. An der Ein- gangstür kontrollieren zwei Ordner den Zutritt (1. Impfpass oder Impfbescheinigung I oder Antikörper-Test, Nachweis eines positiven PCR-Tests oder schriftlicher Nachweis von einem Arzt/einer Ärztin zu einer überstandenen Corona-Infektion I oder Negativnachweis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- Schnelltests oder eines PCR-Tests als ausgedruckter Papierbefund oder digitaler Befund einer Teststelle. III 2. Personalausweis III 3. Maskenpflicht) und stellen sicher, dass nur eine bestimmte Personenzahl pro Zeiteinheit ins Foyer eintreten.

BEDARF: ZWEI ORDNER (1 und 2)

 Nach der Zutrittskontrolle werden die Besucherwege mittels Kordelband unterteilt in a) für Besucher ohne Ticket: Weg zur Abendkasse und von dort zur Garderobe und b) Für Besucher mit Ticket Weg direkt zur Garderobe. Von der Garderobe aus ge- hen die Besucher zum Treppenaufgang Aula.

 Am Treppenaufgang lässt ein Ordner die Besucher in kleine, übersichtliche Grup- pen in die obere Etage zur Eintrittskontrolle in die Aula.

BEDARF: EIN ORDNER (3)

 Zwei Ordner kontrollieren den Eingang in die Aula (Vorlage Eintrittskarte).

BEDARF: ZWEI ORDNER (4 und 5)

 Nach dem Veranstaltungsende verlassen die Besucher der Reihe nach die Aula.

 Der Aufenthalt von Besuchern in Sozialflächen wird durch Ordner derart kontrolliert, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann.

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 W egeführung K AMMERKONZERT SAAL EIN- UND AUSLASS

 Als Eingang ist der neue Haupteingang – Böckenhoffstraße 12a - zu nutzen. Vor dem Foyer im Freien wird ein Wartezelt mit Bodenmarkierungen zum kontrollierten Zugang aufgestellt.

 In der Eingangstür kontrollieren zwei Ordner den Zutritt (1. Impfpass oder Impfbe- scheinigung I oder Antikörper-Test, Nachweis eines positiven PCR-Tests oder schriftlicher Nachweis von einem Arzt/einer Ärztin zu einer überstandenen Corona- Infektion I oder Negativnachweis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden An- tigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests als ausgedruckter Papierbefund oder digi- taler Befund einer Teststelle. III 2. Personalausweis III 3. Maskenpflicht) und stellen sicher, dass nur eine bestimmte Personenzahl pro Zeiteinheit ins Foyer ein- treten.

BEDARF: ZWEI ORDNER (1 und 2)

 Nach der Zutrittskontrolle werden die Besucherwege mittels Kordelband unterteilt in a) für Besucher ohne Ticket: Weg zur Abendkasse und von dort zur Garderobe und b) Für Besucher mit Ticket Weg direkt zur Garderobe.

GARDEROBE IM FOYER

BEDARF: DREI GARDEROBIERINNEN

Von der Garderobe aus gehen die Besucher über den Glasgang zum Treppenaufgang Kammerkonzertsaal.

 Am Treppenaufgang lässt ein Ordner die Besucher in kleine, übersichtliche Grup- pen in die obere Etage zur Eintrittskontrolle am Kammerkonzertsaal.

BEDARF: EIN ORDNER (3)

 Zwei Ordner kontrollieren den Eingang in den Kammerkonzertsaal (Vorlage Ein- trittskarte).

BEDARF: ZWEI ORDNER (4 und 5)

 Nach dem Veranstaltungsende verlassen die Besucher der Reihe nach den Kam- merkonzertsaal.

 Der Aufenthalt von Besuchern in Sozialflächen wird durch Ordner derart kontrolliert, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann.

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KULTURHOF

A: VERPFLICHTUNGEN

MASKENPFLICHT

Im Gebäude sowie im Freien in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittel- bar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aus- genommen.

FREIWILLIG:

NACHWEISPFLICHT:

IMPFUNG/GENESUNG/ TESTUNG (bei 7-Tage-Inzidenz > 35)

Veranstaltungen im öffentlichen Raum, insbesondere in Kultureinrichtungen, … dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden (analog § 4 Abs. 2 CoronaSchVO).

Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein be- scheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Beim Singen ist für den Status „Getes- tet“ ein PCR-Test erforderlich.

(20)

Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zur Veranstal- tungsstätte von dem zuständigem Ordner zu kontrollieren. Hierzu sind bei der Inan- spruchnahme dieser Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten der jeweilige Immuni- sierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Per- sonen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler:in- nen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schul- bescheinigung.

Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitäts- nachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Angebote, Ein- richtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

HYGIENEREGELN

Regelmäßiges gründliches Händewaschen: → in den Sanitärräumen wurden zum Händewaschen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser und Flüssigseife sowie Einrichtungen zum hygienischem Trocknen (Einmalhandtücher aus Papier oder Textil) in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Allen Besucher:innen ist ein Desinfizieren der Hände zu ermöglichen → an sämtli- chen Ein- und Ausgängen und neuralgischen Stellen Händedesinfektionsmit- telspender wurden sichtbar aufgestellt. Das Desinfizieren der Hände wird ausdrück- lich empfohlen. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsständer werden regelmä- ßig überprüft.

Sämtliche Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl und Tischoberflächen) sind vor Beginn der Veranstaltung einer wischdesin- fizierenden Reinigung zu unterziehen.

(21)

Körpernah eingesetzte Gegenstände sind regelmäßig infektionsschutzgerecht wie folgt zu reinigen:

# Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflä- chen müssen vor der Weitergabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reini- gungsmittel gereinigt oder desinfiziert werden; hierzu muss ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.

# Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser und muss in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß aufgefangen werden, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird. Ein bloßes „Ausblasen“ ist zu unterlas- sen. Kondensatreste am Boden müssen mit Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden. Anschließend müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

(22)

INFORMATIONEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGERECHTEN VERHALTEN:

KULTUR in bottrop. – einfach sicher

Wir freuen uns, wieder für Sie spielen zu können! Dabei liegt uns Ihre Gesundheit ganz beson- ders am Herzen. Alle Vorstellungen finden unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt.

VORWEG

Diese Schutzmaßnahmen werden entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Pandemieschutz angepasst und können sich daher auch kurzfristig ändern. Bitte verge- wissern Sie sich deshalb kurz vor Ihrem Veranstaltungsbesuch auf unserer Website www.bottrop.de ob und unter welchen Bedingungen die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.

S CH UTZ M AßNAH M EN

Folgen Sie bitte den Anweisungen des Servicepersonals und beachten Sie die Durchsagen.

Ein Besuch unserer Veranstaltungen ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Besu- cher*innen möglich („3G-Regel“).

Für den Besuch ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen (dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren). Die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden.

Bitte halten Sie als Einzelbesucher*in, Familie oder Paar einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen. Unser Zugangsleitsystem soll Ihnen dies erleichtern. Bitte halten Sie die vorgegebenen Laufwege ein.

Machen Sie bitte an den Ein- und Ausgängen Gebrauch von den dort angebotenen Hand- desinfektionsmitteln.

Bitte beachten Sie die empfohlene und bewährte Nies- und Hustenetikette.

N EG AT IV ER T ES T -/ IMPF -/ G ENES UNG SNACH WEIS („ 3G -REG EL“)

Ein Besuch unserer Veranstaltungen ist nur mit einem negativen Corona- Befund möglich. Da- her bitten wir Sie, einen der folgenden Nachweise zur Veranstaltung mitzubringen:

Nachweis über einen bestätigten, negativen Schnell- oder PCR-Test auf Covid 19, der nicht älter als 48 Stunden ist oder

Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss oder

Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.

(23)

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schü- ler:innen und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbe- scheinigung. Bei Schüler:innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Die entsprechenden Nachweise sind unserem Einlasspersonal bei der Kartenkontrolle zusam- men mit der Eintrittskarte vorzuweisen. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. Ohne einen Nach- weis können wir leider keinen Zugang zum Haus gewähren.

M AS KENPF LICH T

Für den Besuch der Veranstaltung ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Die Maske kann auf den Sitzplätzen im Saal sowie an gekennzeichneten Tischen der Pausenbewirtung abgenommen werden werden. Sollten Sie Ihre Maske einmal vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Vorder- haus- bzw. Kassenpersonal. Bitte berücksichtigen Sie, dass Kinder ab 6 Jahren beim Betreten der Spielorte ebenfalls eine medizinische Maske tragen müssen.

Sollten Sie mit einem ärztlichen Attest vom Tragen einer Maske befreit sein, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen unbedingt beim Kartenkauf in der Theaterkasse oder te- lefonisch unter T 0 20 41 70 33 08 mit.

EIN LASS

Die Einlass- und Wegeleitsysteme gewährleisten, dass Sie immer ausreichend Abstand zu an- deren Besucherinnen und Besuchern halten können.

S IT Z BELEGUNG

Allen Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Bottrop liegt ein Infektionsschutzkonzept zugrunde. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt die Sitzbelegung ohne Mindest- abstand, da ein Besuch unserer Veranstaltungen nur mit einem negativen Corona- Befund möglich ist

S AN IT ÄRE ANLAG EN/D ES INFEKT IO NSSP EN D ER

Die sanitären Anlagen in unseren Häusern sind geöffnet – der Zutritt ist jedoch auf eine ge- ringe Personenanzahl begrenzt. Bitte beachten Sie die Zugangsregelung vor Ort, um den not- wendigen Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern zu gewährleisten. Unser Perso- nal unterstützt Sie gerne. Desinfektionsspender finden Sie in den Eingangsbereichen unserer Häuser.

BELÜFT UNG

Die Spielstätten des Kulturamtes sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die aufgrund der au- ßergewöhnlichen Situation derzeit mit 100 Prozent Frischluft betrieben werden. Die Abluft wird unmittelbar abgeleitet. Das Risiko einer Ansteckung wird dadurch deutlich minimiert.

EIN LASS

Bitte planen Sie großzügig Zeit für den Einlass ein. Beachten Sie die Beschilderung, die Anwei- sungen und Durchsagen des Servicepersonals beim Einlass.

(24)

KULTURHOF

B: EMPFEHLUNGEN

KEIN KONTAKT MIT ANDEREN BEI TYPISCHEN SYMPTOMEN EINER CORONAINFEKTION

Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrank- ten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Ein- richtung nicht betreten. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfektes jeglicher Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies kann auch nicht durch ein negati- ves Testergebnis, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen- status umgangen werden. Darauf wird sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hingewiesen.

MÖGLICHST 1,50 METER MINDESTABSTAND ZU FREM DEN PERSONEN EINHALTEN

 Personen, die auf der Proben- oder Szenenfläche agieren und dabei bewegungsin- tensiv, tanzend, exzessiv sprechend oder singend eine Rolle proben oder darstel- len, sollen einen Abstand zu anderen Personen in Sprechrichtung von 6,00 m ein- halten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 1,50 m ist bei zusätz- lichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüftung, und nachweisli- cher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

 Künstlerische Darstellungen mit Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Maske können ohne Einhaltung des Abstands durchgeführt werden.

Musiker:innen mit Blasinstrumenten sollen einen Abstand zu anderen Personen in Blasrichtung von mindestens 2 m einhalten.

(25)

 Sänger:innen sollen einen Abstand zu anderen Personen in Singrichtung von min- destens 6,00 m einhalten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 3,00 m ist bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüf- tung, und nachweislicher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

(vgl. Ziffer 5 der Branchenspezifischen Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeits- schutzstandard für die Branche Bühnen und Studios im Bereich: Proben- und Vorstel- lungsbetrieb – Stand: Juli 2021).

 Wegeführung KULTURHOF EIN- UND AUSLASS

 Als Eingang ist der neue Haupteingang – Böckenhoffstraße 12a - zu nutzen. An der Eingangstür kontrollieren zwei Ordner den Zutritt (Maskenpflicht) und stellen sicher, stellen sicher, dass nur eine bestimmte Personenzahl pro Zeiteinheit ins Foyer ein- treten.

BEDARF: ZWEI ORDNER (1 und 2)

 Nach der Zutrittskontrolle werden die Besucherwege mittels Kordelband unterteilt in a) für Besucher ohne Ticket: Weg zur Abendkasse und von dort zur Eingangs- kontrolle Kulturhof und b) Für Besucher mit Ticket Weg direkt zur Eingangskon- trolle Kulturhof.

BEDARF: EIN ORDNER (3)

 Zwei Ordner kontrollieren den Eingang in den Kulturhof (Vorlage Eintrittskarte).

BEDARF: ZWEI ORDNER (4 und 5)

 Nach dem Veranstaltungsende verlassen die Besucher der Reihe nach den Kulturhof.

(26)
(27)

FORUM B 12, LEBENDIGE BIBLIOTHEK; STADT- ARCHIV

A: VERPFLICHTUNGEN

MASKENPFLICHT

REGEL: In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräum - mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden bezie- hungsweise Besucher:innen zugänglich sind, ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.

HYGIENEREGELN

Regelmäßiges gründliches Händewaschen: → in den Sanitärräumen wurden zum Händewaschen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser und Flüssigseife sowie Einrichtungen zum hygienischem Trocknen (Einmalhandtücher aus Papier oder Textil) in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Allen Besucher:innen ist ein Desinfizieren der Hände zu ermöglichen → an sämtli- chen Ein- und Ausgängen und neuralgischen Stellen Händedesinfektionsmit- telspender wurden sichtbar aufgestellt. Das Desinfizieren der Hände wird ausdrück- lich empfohlen. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsständer werden regelmä- ßig überprüft.

Sämtliche Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl und Tischoberflächen) sind vor Beginn der Veranstaltung einer wischdesin- fizierenden Reinigung zu unterziehen.

Körpernah eingesetzte Gegenstände sind regelmäßig infektionsschutzgerecht zu reinigen.

(28)

Für Angebote in geschlossenen Räumen ist eine den technischen Vorgaben entspre- chende, ausreichende Belüftung wesentliche Voraussetzung. Alle gegebenen Mög- lichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen und möglichst viel Au- ßenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Die Möglichkeit zur verlässlichen Reduzie- rung der Aerosolkonzentration hängt von den Lüftungsmöglichkeiten ab. Die Maßnah- men variieren in Abhängigkeit zu den technischen und räumlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Veranstaltungsräumen. Dabei gilt:

# Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.

# Bei vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass der Umluftanteil redu- ziert wird.

# Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung/Öffnung der Räume starten und wenn möglich bis zum Ende derselben/der Besuchszeit an- dauern.

# Die Nutzung von CO2-Sensoren im Lüftungsmanagement sollte erwogen werden.

# Ist ein Raum gar nicht zu belüften, darf er nicht genutzt werden.

Anmerkung:

Die Lebendige Bibliothek wird wie folgt belüftet:

# Der hintere Bereich der Bibliothek ist mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestat- tet. Die Lüftung wurde am 05. November 2020 so umgestellt, dass sie nur noch 100%

Frischluft liefert und keine Umluft mehr enthält.

# Der Eingangsbereich wird über manuell zu öffnende Dachluken, die Kinderwelt mit- tels Fenster belüftet.

(29)

INFORMATIONEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGERECHTEN VERHALTEN:

KULTUR in bottrop . – einfach sicher Schutz- und Hygienemaßnahmen

Diese Schutzmaßnahmen werden entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Pandemieschutz angepasst und können sich daher auch kurzfristig ändern.

S CH UTZ M AßNAH M EN

Für den Besuch des Forums B12/der Lebendigen Bibliothek/des Stadtarchivs ist es uner- lässlich, mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen (dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren).

Bitte halten Sie als Einzelbesucher*in, Familie oder Paar einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Besuchern. Unser Zugangsleitsystem soll Ihnen dies erleichtern.

Bitte halten Sie die vorgegebenen Laufwege ein.

Machen Sie bitte an den Ein- und Ausgängen Gebrauch von den dort angebotenen Hand- desinfektionsmitteln.

Bitte beachten Sie die empfohlene und bewährte Nies- und Hustenetikette.

(30)

FORUM B 12, LEBENDIGE BIBLIOTHEK; STADT- ARCHIV

B: EMPFEHLUNGEN

KEIN KONTAKT MIT ANDEREN BEI TYPISCHEN SYMPTOMEN EINER CORONAINFEKTION

Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrank- ten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Ein- richtung nicht betreten. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfektes jeglicher Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies kann auch nicht durch ein negati- ves Testergebnis, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen- status umgangen werden. Darauf wird sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hingewiesen.

MÖGLICHST 1,50 METER MINDESTABSTAND ZU FREM DEN

PERSONEN EINHALTEN

(31)

AUF DER BÜHNE UND BACKSTAGE

Mitwirkende und Personal

 Die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen soll reduziert werden

 Auf- und Abbauarbeiten sollen zeitlich entzerrt werden

 Pausenzeiten sollen zeitlich entzerrt werden

 Bildung kleinerer Arbeitsgruppen mit zeitlich fest definierten Arbeitsbereichen. Der Kontakt zu anderen festen Teams ist zu vermeiden.

 Die Einweisung größerer Gruppen, wie z.B. des Einlassdienstes, sollte möglichst digital erfolgen.

Auf der Bühne

 Personen, die auf der Proben- oder Szenenfläche agieren und dabei bewegungsin- tensiv, tanzend, exzessiv sprechend oder singend eine Rolle proben oder darstel- len, sollen einen Abstand zu anderen Personen in Sprechrichtung von 6,00 m ein- halten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 1,50 m ist bei zusätz- lichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüftung, und nachweisli- cher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

Musiker:innen mit Blasinstrumenten sollen einen Abstand zu anderen Personen in Blasrichtung von mindestens 2 m einhalten.

 Sänger:innen sollen einen Abstand zu anderen Personen in Singrichtung von min- destens 6,00 m einhalten. Eine Verringerung dieses Richtwertes auf minimal 3,00 m ist bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verstärkter Lüf- tung, und nachweislicher Einhaltung einer CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm zulässig.

Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

• Beim Singen ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht möglich. Des- halb haben hier die Abstandsregeln Vorrang. Nahbegegnungen sind zu reduzie- ren. Singen sollte nur in großen, gut und richtig durchlüfteten Räumen erfolgen.

(32)

• Orchestermusiker tragen die Schutzmasken bis Erreichen ihres Platzes und ab Verlassen ihres Platzes in der Orchesteraufstellung. Während der Veranstaltung kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, sofern der Abstand gewährleistet ist.

Mikroports

Mikroports werden personalisiert, jeder Schauspieler erhält seinen eigenen Mikroport, so dass keine Weitergabe notwendig ist. Die Anbringung erfolgt durch den Darsteller selbst.

Backstagebereich

Grundsätzlich sind persönliche Gegenstände, die sich in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden, müssen eindeutig zuordenbar bzw. beschriftet sein. Dies betrifft insbesondere Getränke.

Künstlergarderoben

• Separate und gekennzeichnete Garderoben werden empfohlen, Sammelgarde- roben sind zu vermeiden.

• Jeder Akteur erhält eine Sicherheits- und Hygieneunterweisung.

• Sofern es als erforderlich und sinnvoll erachtet wird, empfiehlt es sich, einen Zeit- plan für die Einrichtung der Garderoben vorab zu erstellen.

• Für eine regelmäßige und gründliche Durchlüftung ist zu sorgen.

• Kostüme werden auf Kleiderständern vor Zutritt der Künstler*innen in die Garde- roben gestellt.

• Duschen-Nutzung: Keine Sammelnutzung, nur Einzelnutzung und ggf. Reinigung vor der nächsten Benutzung.

• Sofern Geschirr, Gläser oder weitere Ausstattung zur Nutzung in die Garderobe gestellt wird, sollte dies vor dem Betreten der Künstler*innen erfolgen.

ist zu verzichten.

(33)

CHECKLISTE

Schritt 1:

Basisinformationen & Klärung der Verantwortlichkeiten

Kontext der Veranstaltung klar angegeben - Dauer & geplanter Zeitpunkt der Veranstaltung - Kurzbeschreibung

- Veranstaltung im Freien / in geschlossenen Räumlichkeiten?

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Benennung des verantwortlichen Ansprechpartners für das vorgelegte Hygiene- und Infektionsschutzkonzept und seine Einhaltung bei der Veranstaltung

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Welche Vorkehrungen wurden für einen infektionsschutzkonformen Einlass z.B.

durch Überprüfung des 3G-Status (Genesen, Getestet, Geimpft) getroffen?

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___________________________________________________________________

Wurden die Besucher über die auf der Veranstaltung geltenden Regeln zur In- fektionshygiene informiert?

- Im Vorfeld durch Informationen per E-Mail, bei der Registrierung, etc. (zum Beispiel über die Notwendigkeit, eines der 3G - getestet, geimpft, genesen - nachzuweisen) - Auf der Veranstaltung durch Informationstafeln zu Hust- und Niesetikette, Handhy-

giene und Abstandsregeln.

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(34)

Sind diese Informationen für Besucher leicht verständlich?

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Wird die Einhaltung der Regelungen kontrolliert?

Sind zum Beispiel Kontrollen durch das Sicherheitspersonal geregelt?

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___________________________________________________________________

Wurden die Künstler über die auf der Veranstaltung geltenden Regeln zur Infek- tionshygiene informiert?

- Im Vorfeld durch Informationen per E-Mail, bei der Registrierung, etc. (zum Beispiel über die Notwendigkeit, eines der 3G - getestet, geimpft, genesen - nachzuweisen) ___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

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Schritt 2:

Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Besuchern

Wurde bei der Veranstaltung durchgehend für die Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstands gesorgt? (Wegführung sowie sowie Sanitär-, Ein- und Aus- lassbereiche)

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Schritt 3:

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen (Nachfolgend finden Sie einen gekürzten Auszug aus der Corona Schutz- verordnung – dies ist keine vollständige Aufzählung):

- in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen

- in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsstanden, - bei Sport, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Be-

sucherinnen und Besuchern.

Abweichend davon kann auf das Tragen einer Maske u.a. ausnahmsweise verzichtet werden bei Veranstaltungen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn alle Personen im- munisiert oder getestet sind

Wurden ausreichende und verständliche Informationen über die Pflicht zum Tra- gen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher auf der Veranstaltung ange- bracht und entsprechende Kontrollen geregelt?

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___________________________________________________________________

Personen, die nicht zu den oben genannten Ausnahmen zählen und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht beachten, sind durch die verantwortli- che Person von der Veranstaltung auszuschließen.

Schritt 4:

Wie stelle ich sicher, dass die Vorgaben zur besonderen Infektionshygiene eingehalten werden können?

Wurde das Besuchermanagement an die Infektionsschutzvorgaben angepasst?

Wurden folgende Vorkehrungen getroffen: Einlass nur von Teilnehmenden, die eines der 3 G nachweisen können (getestet, genesen, geimpft)

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(36)

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Wurden Informationstafeln über die Regelungen zur Einhaltung des Infektions- schutzes am Eingang angebracht?

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Ist für eine Vermeidung der Infektionsübertragung gesorgt? (Besucher mit Erkäl- tungssymptomen sind von der Veranstaltung auszuschließen)

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Sind Vorkehrungen zur Infektionshygiene getroffen? Zum Beispiel:

- Eine ausreichende Anzahl von Gelegenheiten zum Händewaschen und Hände des- infizieren.

- Eine regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen (Flächen, Türklinken und Hand- läufen).

- Regelmäßige Reinigungsintervalle (in Sanitäranlagen und Ausstellungsräumen) - Eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten:

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(37)

Wird ein gastronomisches Angebot bei der Veranstaltung angeboten und wur- den die dazu geltenden Regelungen zum Infektionsschutz umgesetzt?

- Ist dafür gesorgt, dass

o Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im gastronomischen Be- reich gewahrt ist

o bei Selbstbedienungsbuffets Desinfektionsmittelspender stehen und für eine mög- lichst gute Abschirmung oder Abdeckung der Speisen („Spuckschutz“ o.ä.) gesorgt ist?

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Referenzen

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