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Kantonsratsbeschluss Vom 15.12.2021 Nr. RG 0229a/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 15.12.2021

Nr. RG 0229a/2021

Änderung des Kantonsratsgesetzes

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf Artikel 69 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 19861) nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag der Ratsleitung vom 10. November 2021

beschliesst:

I.

Der Erlass Kantonsratsgesetz vom 24. September 19892) (Stand 1. Oktober 2017) wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 1 (geändert), Abs. 5 (neu), Abs. 6 (neu)

1 Der Kantonsrat wählt einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten auf die Dauer eines Kalen- derjahres. Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden zusammen das Kantonsratspräsidium.

5 Das Kantonsratspräsidium ist für die personelle Führung des Ratssekretärs gemäss § 11 und strategische Führung der Parlamentsdienste verantwortlich.

6 Der Präsident konsultiert seine beiden Vizepräsidenten bei allen wichtigen Präsidialentschei- den. Der 1. Vizepräsident übernimmt den Vorsitz der Sitzungen der Ratsleitung.

§ 11 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert)

1 Der Kantonsrat wählt einen Ratssekretär. Dieser ist dem Kantonsratspräsidium unterstellt und leitet die Parlamentsdienste.

2 Der Ratssekretär erhält seine Aufträge vom Kantonsratspräsidium.

3 Das Kantonsratspräsidium regelt im Pflichtenheft eine parlamentsdienstinterne Stellvertretung des Ratssekretärs.

§ 12 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (neu)

1 Der Ratssekretär leitet die Parlamentsdienste.

2 Die Parlamentsdienste unterstützen und beraten den Ratspräsidenten, die Ratsleitung, die Kommissionen, die einzelnen Ratsmitglieder und die Fraktionen in ihrer parlamentarischen Ar- beit.

3 Das Kantonsratspräsidium legt Einzelheiten im Pflichtenheft des Ratssekretärs sowie im Leis- tungsauftrag der Parlamentsdienste fest.

II.

Keine Fremdänderungen.

1) BGS 111.1.

2) BGS 121.1.

(2)

2

Kantonsratsbeschluss Nr. RG 0229a/2021 S. 2/2

III.

Keine Fremdaufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt – unter Vorbehalt des Referendums am 1. Januar 2022 – in Kraft.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Verteiler

Staatskanzlei (eng, sca, rol) Amtsblatt

GS, BGS

Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (2032/2021)

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