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Kantonsratsbeschluss Vom 31.08.2021 Nr. RG 0129a/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 31.08.2021

Nr. RG 0129a/2021

Öffentliches Beschaffungswesen: Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019; Beitritt des Kantons Solothurn

Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Kantons So- lothurn (KV; BGS 111.1) vom 8. Juni 19861, nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 8. Juni 2021 (RRB Nr. 2021/788), beschliesst:

1. Der Kanton Solothurn tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaf- fungswesen (IVöB) vom 15. November 20192 bei.

2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit sie von untergeordneter Bedeutung sind.

3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beschluss vom 22. September 1996 über den Beitritt des Kantons Solothurn zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaf- fungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 sowie den Beschluss vom 3. September 2003 über die Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Be- schaffungswesen (IVöB) vom 15. März 2001 aufzuheben, wenn sämtliche Kantone der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom

15. November 2019 beigetreten sind.

4. Der Regierungsrat wird beauftragt, den Beitritt dem InöB mitzuteilen und die Vereinbarung zu vollziehen.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Verteiler

Staatskanzlei, Legistik und Justiz (4) Bau- und Justizdepartement

Departement des Innern

Departement für Bildung und Kultur

1 BGS 111.1

2 BGS XX.X.

(2)

2

Kantonsratsbeschluss Nr. RG 0129a/2021 S. 2/2 Finanzdepartement

Volkswirtschaftsdepartement Gerichtsverwaltungskommission Staatskanzlei (2; Rechtsdienst) Amtsblatt (Referendum) / GS/BGS (1) Kantonale Finanzkontrolle

Parlamentsdienste (1959/2021)

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