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Kantonsratsbeschluss Vom 12.05.2021 Nr. RG 0039/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 12.05.2021

Nr. RG 0039/2021

Teilrevision der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusam- menhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO)

Die Teilrevision der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammen- hang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) vom 12.03.2021 wird genehmigt.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement Finanzdepartement

GS/BGS

Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (1924/2021)

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