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Kantonsratsbeschluss Vom 15.12.2021 Nr. RG 0238/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 15.12.2021

Nr. RG 0238/2021

Verordnung 3 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 3)

Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:

Die Verordnung 3 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 3) wird genehmigt.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement GS/BGS

Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (2026/2021)

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