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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg19.Ausgabe vom 17.Mai 2006Impressum:

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

19. Ausgabe vom 17. Mai 2006

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Heinrich Frey Redaktion: Stefan Diebl

Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unser Internet beziehbar.

Standortschießanlage Perchting (Maxhof-Landstetten);

Anordnung des Schutzbereichs

Mit Erlass vom 20.02.2006 hat der Bundes- minister der Verteidigung die Aufrechterhaltung der Schutzbereichanordnung für die o. a. Verteidi- gungsanlage angeordnet.

Die Schutzbereichsanordnung kann bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München

– Schutzbereichbehörde –

Dachauer Straße 128, 80637 München

Standortverwaltung Fürstenfeldbruck Fliegerhorst Dr.-Fuchsberger-Straße 233 a

82242 Fürstenfeldbruck Stadt Starnberg

Vogelanger 2, 82319 Starnberg Gemeinde Seefeld

Hauptstraße 42, 82229 Seefeld Gemeinde Andechs

Andechser Straße 16, 82346 Andechs.

Starnberg, 11.05.2006 Heinrich Frey, Landrat

F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister der Stadt Starnberg W. Gum, Erster Bürgermeister der Gemeinde Seefeld K. Roth, Erster Bürgermeister der Gemeinde Andechs

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl- Straße und am Kreuth, Gemarkung Starnberg Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom 27.03.2006 mit Begründung liegt gemäß

§ 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 29.05.2006 bis 12.06.2006, bei der Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 306,während der all-

gemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst- stunden eingesehen werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Stadtrat aufgrund der Anregungen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen beschlossen hat:

– Fl.Nr. 660/4, Vergrößerung der bebaubaren Grundstücksfläche.

– Fl.Nr. 664/9, Drehung des Bauraums und Änderung der Festsetzungen für zu erhaltende Bäume.

– Allgemeine Änderungen:

Festsetzungen zum Lärmschutz, Festsetzung einer GRZ,

Ergänzungen zu Ziffer A2. und 3.,

Streichung des zweiten Halbsatzes der Ziffer A5.

und Berichtigung des Fassungsdatums des zu ersetzenden Bebauungsplans im Vorwort.

Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Starnberg, 10.05.2006

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, 1. Bürgermeister INHALT:

▼ Standortschießanlage Perchting (Maxhof- Landstetten); Anordnung des Schutzbereichs

▼ Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl- Straße und am Kreuth, Gemarkung Starnberg Erneute öffentliche Auslegung

Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Elternpaare, Jugendliche und Kinder.

Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Einfach mehr Service!

©Hinderer

Besuchen Sie unseren neuen BürgerService im Landratsamt Starnberg.

Für zahlreiche Dienstleistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.

Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de

www.landkreis-starnberg.de

Kurzzeitpflege

Zur Entlastung der häuslichen Pflege bieten die Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Kurzzeit- pflege für eine Dauer von bis zu vier Wochen an.

Informationsmaterial über die Pflegeeinrichtungen kann im Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – angefordert werden.

Telefon 08151 148 - 475

www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

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