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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg19. Ausgabe vom 15. Mai 2013Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

19. Ausgabe vom 15. Mai 2013

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

u Widmung öffentlicher Verkehrsflächen Berichtigung Bekanntmachung „Widmung öffentlicher Verkehrsflächen“ vom 08.05.2013 betreffend Beschreibung der zu widmenden Straße.

Die Widmung des Eigentümerweges Fl.Nr. 1529/5 ist nicht wie in der Bekanntmachung vom

08.05.2013 in der „Laubaner Straße“ vorgenom- men worden, sondern in der Cecinastraße. Daher lautet die Beschreibung folgendermaßen richtig (Berichtigung ist fett dargestellt):

Cecinastraße bestehend aus Fl.Nr.

1529/5

Anfangspunkt: Einmün -

dung in die Ortsstraße

„Cecinastraße“

Endpunkt: Einmündung

in das Grundstück Fl.Nr.

1527/3

Länge: 27 m

Die Widmungsverfügung sowie der zugehörige Lageplan hierzu liegen seit 08.05.2013 bis einsch- ließlich 14.06.2013 im Bauamt, Rudolf-Diesel- Straße 5, 82205 Gilching, Zimmer-Nr. 5 zur Ein - sicht aus. Die Verfügung ist nach wie vor am 24.05.2013 vorgesehen.

Gilching, 07.05.2013

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister INHALT:

t Widmung öffentlicher Verkehrsflächen in der Gemeinde Gilching

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©Hinderer

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Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de

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der Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Persönliche Beratung (Kosten 7,50 €) im Landratsamt Starnberg:

Nächster Termin: Donnerstag, 16. Mai 2013 13.30 bis 18.00 Uhr

Termine unter Telefon 08151 148 - 442 www. lk- starnberg.de / energieberatung Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

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