Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
19. Ausgabe vom 15. Mai 2013
Bekanntmachung der Gemeinde Gilching
u Widmung öffentlicher Verkehrsflächen Berichtigung Bekanntmachung „Widmung öffentlicher Verkehrsflächen“ vom 08.05.2013 betreffend Beschreibung der zu widmenden Straße.
Die Widmung des Eigentümerweges Fl.Nr. 1529/5 ist nicht wie in der Bekanntmachung vom
08.05.2013 in der „Laubaner Straße“ vorgenom- men worden, sondern in der Cecinastraße. Daher lautet die Beschreibung folgendermaßen richtig (Berichtigung ist fett dargestellt):
Cecinastraße bestehend aus Fl.Nr.
1529/5
Anfangspunkt: Einmün -
dung in die Ortsstraße
„Cecinastraße“
Endpunkt: Einmündung
in das Grundstück Fl.Nr.
1527/3
Länge: 27 m
Die Widmungsverfügung sowie der zugehörige Lageplan hierzu liegen seit 08.05.2013 bis einsch- ließlich 14.06.2013 im Bauamt, Rudolf-Diesel- Straße 5, 82205 Gilching, Zimmer-Nr. 5 zur Ein - sicht aus. Die Verfügung ist nach wie vor am 24.05.2013 vorgesehen.
Gilching, 07.05.2013
Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister INHALT:
t Widmung öffentlicher Verkehrsflächen in der Gemeinde Gilching
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