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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg26. Ausgabe vom 3. Juli 2013Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

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u Sitzung des Sozialausschusses am 10.07.2013

Die nächste Sitzung des Sozialausschusses des Landkreises Starnberg findet statt am Mittwoch, 10.07.2013 um 15:00 Uhr im großen Sitzungs - saal des Landratsamtes Starnberg

– Tagesordnung –

I. Öffentliche Sitzung

1. Heizungshilfen 2013 in der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeit - suchende (SGB II)

2. Bericht über den aktuellen Stand des seni- orenpolitischen Gesamtkonzepts

3. Jahresbericht der Behindertenbeauftragten des Landkreises Starnberg für 2012

4. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

26. Ausgabe vom 3. Juli 2013

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

u Bebauungsplan „Ehemaliges Raiffeisen la - ger haus – Altenpflegeheim“ für den Bereich Ecke Weßlinger Straße und Römerstraße für die Fl.Nrn. 31/2, 34, 34/1, 204/19, 204/22, 204 Tfl.

und 1389 Tfl., Gemar kung Gilching; Ergänzen - de erneute öffentliche Aus legung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 13.05.2013 wurden der Billigungs- und der ergänzende erneute Auslegungsbeschluss zum Planentwurf i.d.F.v. 13.05.2013 gefasst. Der Ent - wurf o.g. Bebauungsplanes (einschließlich Begrün - dung) liegt in der Zeit vom 11. Juli bis einschließ- lich 12. August 2013 während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeinde Gil - ching, Rudolf-Diesel-Straße 5/I. OG, Zimmer 3 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kön- nen Stel lung nahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. In die Frist fallende allge- mein arbeitsfreie Tage, also auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus inkl. Bauamt der Gemeinde Gilching geschlossen ist, sowie offi- zielle Ferientage sind für den Fristlauf unschädlich.

Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG sowie eine Umweltprüfung nach dem BauGB werden nicht durchgeführt. Folgende Umweltbezogene Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:

- Erhebung zum Vorkommen von potentiellen Fledermausquartieren vom 20.03.2012, - Bausubstanzuntersuchung vom 20.12.2011, - Betrachtung nach der 26. BImSchV für die

bestehende Trafostation vom 04.05.2012, - Lärmschutzgutachten vom 30.04.2013, - Ausführungen der Planbegründung insbeson-

dere unter dem Punkt „Grünordnungsplan“.

Gilching, 25.06.2013

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister

Landkreis Starnberg an der Realschule in Herr - sching und am Christoph-Probst-Gymnasium in Gilching in der jeweiligen Höhe wie er in der Aus - führungsverordnung zum Bayer. Schulfinan zierungs - gesetz (AVBaySchFG) festgesetzt ist.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts - plan wird auf 500.000.- €festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.

Gilching, 26.06.2013

Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Land kreises Starnberg – Peter Flach, Verbandsvorsitzender

u Öffentliche Auslegung im Rathaus Gilching Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg hat am 10. April 2013 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlage für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen wurden dem Landratsamt Starnberg als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Land - ratsamt Starnberg hat mit Schreiben vom 18. Juni 2013 die rechtsaufsichtliche Genehmi gung erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen liegen während des ganzen Jahres innerhalb der Geschäftszeiten im Zim - mer 4 des Rat hauses der Gemeinde Gilching, Rathausstraße 2 in 82205 Gilching zur Einsicht bereit.

Gilching, 26.06.2013

Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Land kreises Starnberg – Stefan Amon, Geschäftsführung

Bekanntmachung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

u Ausschreibung für sämtliche Leistungen des Hol- und Bringsystems

Der Abfallwirtschaftsverband Starnberg schreibt sämtliche Leistungen des Hol- und Bringsystems für den Landkreis Starnberg einschließlich des Be - triebs einer Grüngutkompostieranlage aus. Die Ver - öffentlichung erfolgte am 25.06.2013 im Amts blatt der Europäischen Union unter der Dokumenten - nummer 207796-2013.

Diese Bekanntmachung steht auf der TED-Website:

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:207796- 2013:TEXT:DE:HTML

Starnberg, 27.06.2013

Zweckverband für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg – Peter Flach, Verbandsvorsitzender Bekanntmachungen des Zweckverbands für

weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg

u Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekannt - machung vom 06.01.1993 (GVBl. S. 65), BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.96 (GVBl. 540) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 des Gesetzes über kommunale Zu - sammenarbeit in der Fassung der Bekannt ma - chung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555), geändert durch Gesetz vom 10. Aug. 1994 (GVBl. S. 761) und § 17 der Verbandssatzung erlässt die Ver bands - versammlung folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

2.989.250,- €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

11.548.000,- €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 285.500,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens - haushalt werden nicht eingesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage und Umlage Verwal - tungs haushalt

Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Ein - nahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf, der nach § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung auf die Mit - gliedsgemeinden des Zweckverbandes umgelegt werden soll und der Schuldendienst für die Errich - tung der Anlagen, der nach § 18 Abs. 2 der Ver - bands satzung umzulegen ist, wird

a) für die Realschule auf 267.600,- € b) für das Gymnasium auf 990.750,- € festgesetzt.

2. Investitionsumlage

Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Ein - nahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Er - richtung der Anlagen (mit Ausnahme des Schul - den dienstes, der nach § 18 Abs. 2 der Verbands - satzung umgelegt werden soll) wird

a) für die Realschule -,- € b) für das Gymnasium auf -,- € festgesetzt.

Die Gesamtumlage beläuft sich auf

1.258.350,- €

Der Landkreis Starnberg gewährt dem Zweck ver - band einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss (Gastschülerzuschuss) für alle Schüler aus dem INHALT:

t Sitzung des Sozialausschusses am 10.07.2013 t Bebauungsplan „Ehemaliges Raiffeisenlager -

haus – Altenpflegeheim“ für den Bereich Ecke Weßlinger Straße und Römerstraße für die Fl.Nrn. 31/2, 34, 34/1, 204/19, 204/22, 204 Tfl.

und 1389 Tfl., Gemar kung Gilching; Ergänzende erneute öffentliche Aus legung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

t Haushaltssatzung des Zweckverbandes für wei- terführende Schulen im westl. Teil des Land - kreises Starnberg für das Haushaltsjahr 2013 t Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung im

Rathaus Gilching

t Ausschreibung für sämtliche Leistungen des Hol- und Bringsystems des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

Kurzzeitpflege

Das Landratsamt Starnberg – Fach bereich Sozialwesen – bietet Informations material über Kurzzeitpflege einrichtungen an.

Telefon 08151 148 - 238

www. lk- starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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