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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 27. Ausgabe vom 13. Juli 2011

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Bekanntmachungen der Stadt Starnberg

u Öffentliche Bekanntmachung der Boden - richt wertliste des Landkreises Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2009 bis Dezember 2010 zum Stichtag 31.12.2010 Der Auszug für den Bereich der Stadt Starnberg aus der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 14.07.2011 bis 16.08.2011 bei der Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 308, während der allgemeinen Dienststunden montags bis frei- tags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Ausnahmefällen kann die Boden - richtwertliste nach Terminvereinbarung auch außer- halb dieser Dienst stunden eingesehen werden.

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gut - achterausschusses für Grundstückswerte im Be - reich des Landkreises Starnberg, beim Landrats - amt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starn - berg, Zi. 274, Tel. 08151/148–421, Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetz buches), wird hingewiesen.

Starnberg, 04.07.2011

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

u Bebauungsplan Nr. 8122, 5. Änderung Ober - feld, Teilgebiet, Gemarkung Starnberg, als Be - bau ungsplan der Innenentwicklung im be - schleu nigten Verfahren gemäß § 13 a des Bau - gesetzbuches. Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 12.05.2011 die Änderung dieses Bebauungsplans beschlos- sen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches).

Die Bebauungsplanänderung hat folgende Ziele:

- Zulassung von Solarenergieanlagen und Sonnen kollektoren in und auf den gesamten Dachf lächen, zur Schonung der Dachlandschaft allerdings nur, sofern ihr Neigungswinkel dem

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

27. Ausgabe vom 13. Juli 2011

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungs - plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches geändert. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches nicht erfor- derlich.

Starnberg, 04.07.2011

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

u Vollzug § 13 GutachterausschussV hier: Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerteliste des Landkreises

Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2009 bis Dezember 2010, zum Stichtag:

31.12.2010

Vom Gutachterausschuss beim Landkreis Starnberg wurde der Gemeinde Gilching die Bodenrichtwertliste für den Ermittlungszeitraum Januar 2009 bis Dezember 2010 übersandt. Die Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 13.07.2011 bis 24.08.2011 bei der Gemeinde Gilching – Bauamt, Rudolf-Diesel-Str. 5 / I, Zimmer Nr. 5, während der allgemeinen Öffnungszeitenzur Einsichtnahme aus. Wir wei- sen darauf hin, dass von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerteliste verlangt werden kann.

Gilching, 05.07.2011

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister des Daches ent spricht und ihre Oberfläche

maximal 0,2 m über die Dachhaut hervortritt und eine Blendwirkung ausgeschlossen ist, - Ausschluss gebäudeunabhängiger Solar ener -

gie anlagen und Sonnenkollektoren,

- Zulassung energetischer Ertüchtigungsmaß - nahmen wie Außenwand- und Dachdämmung, auch wenn hierdurch die festgesetzte Bau - grenze, Baulinie, Geschossfläche und Traufhöhe über schritten sowie die gemäß BayBO erfor- derliche Abstandsflächentiefe unterschritten wird,

- Zulassung einer Dachneigung von 27° bis 30°

für die Doppel- und Reihenhäuser mit der Maßgabe, dass die Dachneigung von aneinan- dergebauten Doppelhaushälften bzw. Reihen - häusern gleich sein muss,

- Zulassung eingeschossiger Anbauten mit einer maximalen Größe von 5,00 m x 3,00 m auch außer halb der Baugrenzen und bei Überschrei - tung der maximal zulässigen Geschossfläche sofern die Abstandsflächenvorschriften einge- halten werden.

Der vom Bau- und Umweltausschuss gebilligte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2011 liegt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 21.07.2011 bis 22.08.2011 bei der Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, Zimmer 306, während der allgemeinen Dienststunden mon- tags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhrzu jeder- manns Einsicht öffentlich aus. In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst stunden eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir kungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen abgeben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge - richts ordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur

Bekanntmachung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

u Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung am 20.07.2011

Die nächste Verbandsversammlung/Werkaus - schuss-Sitzung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg findet am Mittwoch, dem 20.07.2011, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des AWISTA, Moosstraße 5, 3. Stock, 82319 Starnberg statt.

– Tagesordnung – I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe des in der letzten nichtöffent- lichen Sitzung gefassten Beschlusses 2. Informationen des Verbandsvorsitzenden 3. Daten und Zahlen der Abfallwirtschaft im

Landkreis Starnberg 2010 4. Jahresabschluss 2010

4.1 Bericht über das Geschäftsjahr 2010 sowie Vorlage des geprüften Jahresabschlusses auf den 31.12.2010 mit Lagebericht 2010 4.2 Stellungnahme zum Bericht der örtlichen

Vorprüfung des Jahresabschlusses 2010 4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2010

und Verwendung des Jahresüberschusses 4.4 Entlastung des Verbandsvorsitzenden und

der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 5. Jahresabschluss 2011

5.1 Änderung des Stammkapitals der Rück lagen und des Gewinnvortrages zum 01.01.2011 5.2 Vorstellung und Bestellung des Abschluss -

prüfers

5.3 Bestellung der örtlichen Rechnungsprüfung 6. Halbjahresbericht zum Wirtschaftsjahr 2011 7. Änderung der Verbandssatzung;

hier: Anpassung an die Mustersatzung des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) mit Änderung des Stamm - kapitals

8. Vollzug der Abfallgebührensatzung;

hier: Antrag des Verbandes Wohnen im Kreis Starnberg auf weitere gebührenbe- freite Grüngutentsorgung

9. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Starnberg, den 07.07.2011

Zweckverband für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg – Peter Flach, Verbandsvorsitzender INHALT:

t Öffentliche Bekanntmachung der Boden - richtwertliste des Landkreises Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2009 bis Dezember 2010 zum Stichtag 31.12.2010 t Bebauungsplan Nr. 8122, 5. Änderung

Oberfeld, Teilgebiet, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be - schleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Bau - gesetzbuches. Beteiligung der Öffent lichkeit an der Bauleitplanung

t Vollzug § 13 GutachterausschussV

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Boden - richtwerteliste des Landkreises Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2009 bis Dezember 2010, zum Stichtag: 31.12.2010 der Gemeinde Gilching

t Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung des Zweckverbandes für Abfall - wirtschaft im Landkreis Starnberg am 20.07.2011

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Umgriff: Bebauungsplan Nr. 8122, 5. Änderung

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