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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 29. Ausgabe vom 27. Juli 2011

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u Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg;

EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren für die Leistung. Sanierung der IT-Versorgung gemäß VOL/A-EG

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union gemäß den europäischen Richtlinien über das Be - schaffungswesen eine Bekanntmachung im offenen Verfahren zur Ausschreibung nach der VOL/A-EG an - gezeigt wird. Die Ausschreibung be trifft das Bauvor - haben „Sanierung der IT-Versor gung im Staatlichen Beruflichen Zentrum Starn berg“. Es wird gebeten, bei Interesse entsprechende Informationen aus dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (http://ted.europa.eu) zu entnehmen.

Starnberg, 19.07.2011 Karl Roth, Landrat

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

29. Ausgabe vom 27. Juli 2011

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau ungs plan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen gel tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Starnberg, 20.07.2011

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Starnberg

u Bebauungsplan Nr. 8203, 5. Änderung für das Gebiet Schiffbauerweg, Würm- und Berger Straße, 5. Änderung, als vorhabenbezogener Bebau ungs plan zur Errichtung eines

Geschäftshauses mit Büros, Verkaufsflächen und Gastronomie, Gemar kung Percha. Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom 05.07.2011 mit Begründung liegt gemäß § 4 a Abs. 3 des Bauge setz buches in der Zeit vom 04.08.2011 bis 19.08.2011 bei der Stadt Starnberg – Stadtbau - amt –, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 306, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Ausnahme - fällen kann der Bebauungsplan nach Terminver - einbarung auch außerhalb dieser Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Auslegungs - frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Bau- und Umweltausschuss aufgrund der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen beschlossen hat. Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu folgenden geän derten oder ergänzten Teilen abgegeben werden:

- Hinweis auf die Freihaltung von Sichtdreiecken, - Ergänzung der Festsetzung zum Immissions -

schutz,

- Aufnahme einer Festsetzung zur zeitlichen Begrenzung der Nutzung von Stellplätzen, - Aufnahme einer Festsetzung zur zeitlich

begrenzten Nutzung der Freischankfläche, - Festsetzung der Gebäudefassaden, an denen

keine Fenster schutzbedürftiger Aufenthalts - räume zulässig sind,

- Klarstellung der Festsetzung zur Ermittlung der Wandhöhen durch Grundkoten,

- Festsetzung einer gemittelten Höhenkote sowie einer Fläche für Stellplätze auf den Grundstücken Fl.Nrn. 203 und 203/10, Gemarkung Percha,

- Neufassung der Festsetzung über die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen, - Aufnahme einer Festsetzung für die Fläche der

Unterkellerung,

- Aufnahme einer Festsetzung zu erhaltenswer- ten Bäumen,

- Konkretisierung der Festsetzung über zu pflan- zende Bäume,

- Korrektur und Ergänzung der Pflanzliste, - redaktionelle Änderungen.

INHALT:

t Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg;

EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren für die Leistung. Sanierung der IT-Versorgung gemäß VOL/A-EG

t Bebauungsplan Nr. 8203, 5. Änderung für das Gebiet Schiffbauerweg, Würm- und Berger Straße, 5. Änderung, als vorhabenbezogener Bebau ungs plan zur Errichtung eines

Geschäftshauses mit Büros, Verkaufsflächen und Gastronomie, Gemar kung Percha. Erneute öffentliche Auslegung

Ausländerbeirat Landkreis Starnberg Sprechstunde

Der Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne jederzeit an den Beirat wenden.

Zudem findet an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde statt.

Nächster Termin:

Donnerstag, 4. August 2011 16 bis 17 Uhr

Zimmer 148 a Telefon 08151 148-322 www.auslaenderbeirat- starnberg.de

Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Kurzzeitpflege

Das Landratsamt Starnberg – Fach bereich Sozialwesen – bietet Informations material über Kurzzeitpflege einrichtungen an.

Telefon 08151 148 - 238

www. lk- starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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Besuchen Sie unseren BürgerService im Landratsamt Starnberg.

Für zahlreiche Dienst leistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.

Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de

Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.

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Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de

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