• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

21. Ausgabe vom 6. Juni 2018

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

◆ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) Das Landratsamt hat am 29.05.2018 den Vorbe- scheid für den Neubau eines Mehrfamilienhau- ses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 27, Gemarkung Buch, Seestraße 2, 82266 Inning, an Herrn Martin Ro- ming, Seestraße 4, 82266 Inning, erteilt. Öffent- lich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange werden, soweit sie der behördlichen Prüfung un- terliegen, durch das Vorhaben nicht verletzt.

Ihr Recht

(Rechtsbehelfsbelehrung)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben wer- den bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,

Hausanschrift: Bayerstr. 30 in 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts sowie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zu- gelassenen*) Form.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Frei- staat Bayern) und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen ange- geben, der angefochtene Bescheid soll in Ab- schrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

*) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfa- cher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet kei- ne rechtliche Wirkung! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen ent- nehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri- schen Verwaltungsgerichtsbarkeit

(www.vgh.bayern.de).

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Wider- INHALT:

▼ Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Starnberg über die Benutzung der Erholungsgebiete Kempfenhausen, Oberndorf, Rieder Wald, Pilsensee-Ost und Wartaweil vom 15. Mai 2018

▼ Bekanntgabe öffentlicher Ausschrei bungen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Neubau Gymnasium Herrsching

▼ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO)

1. § 3 wird wie folgt geändert:

In Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Abs. 2 Nr. 7 gilt nicht für das Erholungsgebiet Rieder Wald in der Gemeinde Herrsching a. Ammersee“.

2. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Ziffer „111/9“

durch die Ziffer „111/10“ ersetzt (Korrektur).

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- chung im Amtsblatt für den Landkreis Starnberg in Kraft.

Starnberg, 15.05.2018 LANDKREIS STARNBERG – KARL ROTH, LANDRAT

◆ Bekanntgabe öffentlicher Ausschrei- bungen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Neubau Gymnasium Herrsching Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 25.05.2018 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für un- tenstehende Leistung an das Internetportal des Amtes für Veröffentlichungen der Euro- päischen Union (http://simap.europa.eu) auf elektronischem Weg übermittelt wurde:

Technische Gebäudeausrüstung HLS (NGH_EU_04/18),

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/

E48974481 zum Download bereit gestellt.

Starnberg, 28.05.2018 LANDKREIS STARNBERG

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

spruchsverfahren im Bereich des Baurechts abge- schafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die- sen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhe- bung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Verfahrensakte kann im Landratsamt Starn- berg, Kreisbauamt, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 08151-148 456 im Zimmer 269 eingesehen werden.

Landratsamt Starnberg - Karl Roth, Landrat

◆ Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Starnberg über die Benutzung der Erholungsgebiete Kempfenhausen, Oberndorf, Rieder Wald, Pilsensee-Ost und Wartaweil vom 15. Mai 2018

Der Landkreis Starnberg erlässt aufgrund der Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Land- kreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Au- gust 1998 (GVNl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zu- letzt geändert durch Art. 17 a Abs. 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende

Satzung

§ 1

Die Satzung des Landkreises Starnberg über die Benutzung der Erholungsgebiete Kempfenhausen in der Stadt Starnberg und der Gemeinde Berg, Oberndorf in der Gemeinde Inning a. Ammersee, Rieder Wald in der Gemeinde Herrsching a. Am- mersee, Pilsensee-Ost in der Gemeinde Seefeld und Wartaweil in der Gemeinde Andechs vom 29. September 1980 (Amtsblatt für den Land- kreis Starnberg Nr. 46 vom 04. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 20.02.2003 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 9 vom 07. März 2003) wird wie folgt geändert:

Eine Gemeinschaftsaktion von Landkreis Starnberg und Energiewende Landkreis Starnberg e.V.

WEG MIT DER AL TEN

HER MIT DER NEUEN

01.11.17 BIS 31.07.18

Heizungspumpen-Tausch-Aktion im Landkreis Starnberg

JETZT:

Stromkosten sparen, 30 % Förderung kassieren und bis zu 400 Euro gewinnen

Infos und Teilnahmebedingungen FÌRDIE6ERLOSUNGkNDEN3IEUNTER www.lk-starnberg.de/heizungspumpentausch

Bildquellen: Biral, Grundfoss, Wilo, Fotolia/underdogstudios Klimaneutral gedruckt auf 100 % Altpapier, Blauer Engel

Seite 1 Seite 1

Fortsetzung nächste Seite

>>>

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Märkte in der Stadt Starnberg vom 14.03.2012 wird wie folgt geändert:. (1) §

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetra- gen ist. Die Wähler und Wählerinnen ha- ben

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis

Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat mit Be- schluss vom 27.03.2017 die Hebesätze der Grund- steuer A auf 300 % und der Grundsteuer B auf 350 % für das Kalenderjahr 2017

◆ Verordnung zur Aufhebung der Verordnung des Landratsamts Starnberg über das Wasser- schutzgebiet in der Gemarkung Erling-An- dechs (Landkreis Starnberg) für die öffentliche

sung des Wasserschutzgebietes „Maisinger Schlucht“ in der Stadt Starnberg und der Ge meinde Pöcking sowie auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen VII

Stadt Starnberg – Eva John, 1. 8177 für das Gebiet des Krankenhauses südöstlich der Oßwaldstraße, Gemarkung Starnberg und Gemarkung Sö cking;. Frühzeitige Beteiligung

1. Widmung einer Verkehrsfl äche gemäß Art. Vergabe von Straßennamen gemäß Art. Die Stadt Starnberg hat mit Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2016 die Grundstücke Fl.Nrn.