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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 36. Ausgabe vom 13. Oktober 2010

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Sitzung des Kreistages am 18.10.2010 Die nächste Sitzung des Kreistages des Land - kreises Starnberg findet statt am Montag, 18.10.2010 um 09:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg

– Tagesordnung – I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse

2. Vollzug des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); 18. Änderung der Landschafts - schutzverordnung „Westlicher Teil des Land - kreises Starnberg“ im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45

„Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite“

3. Vorstellung des Landschaftspflegekonzepts des Landkreises; Aufstockung des Fachpersonals der Unteren Naturschutzbehörde

4. Vollzug des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ab dem 01.01.2012 Entscheidung über die Bewerbung des Landkreises Starnberg als zugelassener kom- munaler Träger gemäß § 6a Abs. 2 SGB II („Optionskommune“)

5. Neuschaffung von 10 bedarfsgerechten teilsta- tionären Tagespflegeplätzen durch Neubau auf dem Grundstück Hanfelder Straße 10 in 82319 Starnberg; Antrag des Bauträgers Ilse

Kubaschewski Stiftung vom 12.10.2009 6. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

36. Ausgabe vom 13. Oktober 2010

Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass die bahneigenen Nutzungen (insb. Bahngastronomie) unberührt von der Bauleitplanung durchgeführt werden können (Sicherung des Bahnzweckes).

Gleichfalls sollen bahnfremde Nutzungen (z. B.

Vergnügungsstätten innerhalb der Gastronomie - nutzung) ausgeschlossen werden.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Tutzing den Bürgern Ziele und Zwecke öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung geben.

Tutzing, den 07.10.2010

Gemeinde Tutzing – Dr. jur. Stephan Wanner, Erster Bürgermeister

Erlass einer Veränderungssperre; Satzung einer Veränderungssperre im Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes Nr. 74

„Sondergebiet Bahnflächen“ betreffend die Fl.Nrn. 447 und 413/Teil der Gemeinde und Gemarkung Tutzing

Der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing hat in sei- ner Sitzung am 05.10.2010 für den o. g. Bereich auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeinde - ordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Verän - derungs sperre als Satzung beschlossen, was hier- mit ortsüblich bekannt gemacht wird.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungs - sperre umfasst die Fl.Nrn. 447 und 413/T der Gemeinde und Gemarkung Tutzing. Der Geltungs - bereich dieser Veränderungssperre liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Tutzing am

05.10.2010 die Aufstellung eines Bebauungs - planes beschlossen hat.

Die Veränderungssperre wird während der allge- meinen Dienststunden im Rathaus der Ge - meinde Tutzing, Kirchenstraße 9, Zimmer Nr. 15, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungs - sperre in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Verän - derungs sperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB und die Geltendmachung etwaiger Entschädigungen für eingetretene Vermögens - nachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Tutzing, den 07.10.2010

Gemeinde Tutzing – Dr. jur. Stephan Wanner, Erster Bürgermeister

Planungsleistungen Technische Gebäude - ausrüstung für die Maßnahme Sonder - pädagogisches Förderzentrum, Zeppelin - promenade 9, 82319 Starnberg; EU-weite Ausschreibung im Verhandlungs verfahren für Planungsleistungen zu den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7 und 8 für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI 2009

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union gemäß den europäischen Richtlinien über das Beschaffungswesen eine Bekanntmachung im Verhandlungsverfahren zur Ausschreibung ange- zeigt wird. Die Ausschreibung betrifft das Vorhaben „Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für die Maßnahme Sonderpädagogisches Förderzentrum zu den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7 und 8 für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI 2009“.

Es wird gebeten, bei Interesse entsprechende Informationen aus dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (http://ted.europa.eu) zu entnehmen.

Starnberg, 04.10.2010 Karl Roth

Landrat

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachungen der Gemeinde Tutzing

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74

„Sondergebiet Bahnflächen“ betreffend die Fl.Nrn. 447 und 413/Teil in Tutzing. Bekannt - machung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing hat in sei- ner Sitzung am 05.10.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Sondergebiet

Bahnflächen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 447 und 413/Teil mit der Gebietsart Sondergebiet Bahnhof beschlossen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.

Kurzzeitpflege

Zur Entlastung der häuslichen Pflege bieten die Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Kurz zeit - pflege für eine Dauer von bis zu vier Wochen an.

Informationsmaterial über die Pflegeeinrichtungen kann im Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – angefordert werden.

Telefon 08151 148 - 238

www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Bekanntmachung des Zweckverbandes für Abfallwirschaft im Landkreis Starnberg

Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung am 20.10.2010

Die nächste Verbandsversammlung/Werkaus - schuss-Sitzung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg findet am Mittwoch, dem 20.10.2010, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des AWISTA, Moosstraße 5, 3. Stock, 82319 Starnbergstatt.

– Tagesordnung – I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse

2. Informationen des Verbandsvorsitzenden 3. Ergebnis der überörtlichen Prüfung der

Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 4. Daten und Zahlen der Abfallwirtschaft im

Landkreis Starnberg 2009 5. Wertstoffhof Seefeld;

hier: Planungs- und Ausführungsstand 6. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Starnberg, den 07.10.2010

Zweckverband für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

Peter Flach, Verbandsvorsitzender INHALT:

▼ Sitzung des Kreistages am 18.10.2010

▼ Planungsleistungen Technische

Gebäudeausrüstung für die Maßnahme Sonder pädagogisches Förderzentrum, Zeppelinpromenade 9, 82319 Starnberg;

EU-weite Ausschreibung im Verhandlungs - verfahren für Planungsleistungen zu den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7 und 8 für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI 2009

▼ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74

„Sondergebiet Bahnflächen“ betreffend die Fl.Nrn. 447 und 413/Teil in Tutzing. Bekannt - machung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

▼ Erlass einer Veränderungssperre; Satzung einer Veränderungssperre im Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes Nr. 74

„Sondergebiet Bahnflächen“ betreffend die Fl.Nrn. 447 und 413/Teil der Gemeinde und Gemarkung Tutzing

▼ Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung des Zweckverbandes für Abfall wirt - schaft im Landkreis Starnberg am 20.10.2010

Referenzen

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