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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 39. Ausgabe vom 16. Oktober 2013

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u Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Deut - schen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlkreis 224 Starnberg

Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 224 Starnberg sowie der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern haben in ihren Sitzungen vom 26.09.2013 bzw. 04.10.2013 folgendes end- gültige Wahlergebnis festgestellt:

Wahlberechtigte: 245.379

Wähler/innen: 182.283

ungültige Erststimmen: 2.179

gültige Erststimmen: 180.104

ungültige Zweitstimmen: 1.195

gültige Zweitstimmen: 181.088

Für die einzelnen Bewerber/innen sind folgende gültige Erststimmenabgegeben worden:

1.

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

39. Ausgabe vom 16. Oktober 2013

Von den gültigen Zweitstimmenentfallen auf:

1. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

93.201

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

27.345

Gewählt ist der Bewerber Alexander Radwan (Kreiswahlvorschlag Nr. 1/CSU).

Starnberg, 15.10.2013

Die Stellvertreterin des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 224 Starnberg – Ingrid Zirkelbach Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

Plan fest stellung für das Bauvorhaben Neubau der St 2069 Westumfahrung Gilching von Bau- km 0+000 bis Bau-km 4+740; Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrwG i. V. m. Art. 72 ff.

BayVwVfG, Anhörungsverfahren/Erörte rungs - termin, Aktenzeichen 32-4354.3- St2069-005 1. Die Einwendungen und Stellungnahmen, die

im Planfeststellungsverfahren zu o. g. Bau - vorhaben fristgerecht eingegangen sind, wird die Regierung von Oberbayern mit den Betei - ligten erörtern.

form- und fristgerecht vorgebrachten Stellung - nahmen und Einwendungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausblei - ben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Er - örterungstermin auch ohne ihn verhandelt wer- den kann, verspätete Einwendungen unberück- sichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin ent- stehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet wer- den.

Gilching, 07.10.2013

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister Der Erörterungstermin findet statt:

am 05.11.2013 für die beteiligten Träger öffentli- cher Belange (Landkreise, Städte, Ge meinden, Behörden, Versorgungs- und Lei tungs träger), anerkannte Naturschutzver ei ni gungen, VCD Verkehrsclub Deutschland - Kreis verband FFB- STA e.V., ADFC - Ortsgruppe Gil ching, und Freiwillige Feuerwehr Gilching e.V. zu den jeweils vertretenen Belangen.

Bei Bedarf wird der Termin am 08.11.2013 fort- gesetzt.

am 06.11.2013 für die anwaltlich vertretenen privaten Einwender und die privaten Einwender mit unmittelbaren Grundinanspruchnahmen (Flächenentzug).

am 07.11.2013 für die übrigen privaten Einwen - der ohne anwaltliche Vertretung (insbesondere Sammellisteneinwender).

Bei Bedarf werden die Termine am 08.11.2013 fortgesetzt. Am Ende des jeweiligen Erörte - rungstages wird bekannt gegeben, ob und an welchem Tag der Termin fortgesetzt wird.

Veranstaltungsraum für die o. g. Termine ist jeweils das Vereinsheim des Spielmannszuges Gilching, Rudolf-Diesel-Str. 3a, 82205 Gilching Am 05.11.2013 beginnt die Veranstaltung um

10.00 Uhr, an allen übrigen Tagen um 09.30 Uhr. Alle Veranstaltungen dauern längstens bis 19.00 Uhr.

2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

An ihm können die Einwender, die Betroffenen, Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger, anerkannten Naturschutzvereinigungen und der Träger des Vorhabens teilnehmen. Die Vertre - tung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.

Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Oberbayern zu geben. An den festgesetzten Erörterungs - tagen werden die Einwendungen und Stellung - nahmen der jeweils genannten Träger öffentli- cher Belange, anerkannten Vereine bzw. priva- ten Einwender besprochen. Die Einwender können auch an den Erörterungstagen, an denen sie nicht genannt sind, im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes teilnehmen. Auch die Betroffenen, die keine Einwendungen erho- ben haben, können an allen Terminen im Rah - men des verfügbaren Platzangebotes teilneh- men.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freiwil- lig. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den INHALT:

t Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22.September 2013 im

Wahlkreis 224 Starnberg

t Plan fest stellung für das Bauvorhaben Neubau der St 2069 Westumfahrung Gilching von Bau- km 0+000 bis Bau-km 4+740; Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrwG i. V. m. Art. 72 ff.

BayVwVfG, Anhörungsverfahren/Erörte rungs - termin, Aktenzeichen 32-4354.3- St2069-005

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©Hinderer

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Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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