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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 28. Ausgabe vom 15. Juli 2020

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

28. Ausgabe vom 15. Juli 2020

▼ Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 30.06.2019 bekannt gegeben:

▼ Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 31.12.2019 bekannt gegeben:

▼ 6. Teiländerung des Flächennutzungsplan i.d.F. vom 25.10.2005 für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried;

Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn;

Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB

▼ Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“

für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die

Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 30.06.2019 bekannt gegeben:

Gemeinde: Einwohnerzahlen:

Andechs 3.754 Berg 8.306

Feldafi ng 4.276

Gauting 20.699 Gilching 19.123 Herrsching a.Ammersee 10.709

Inning a.Ammersee 4.817

Krailling 7.808 Pöcking 5.638 Seefeld 7.484 Starnberg, St 23.544

Tutzing 9.884 Weßling 5.476 Wörthsee 4.977 Kreissumme: 136.495

Holger Albertzarth

Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die

Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 31.12.2019 bekannt gegeben:

Gemeinde Einwohner

09188117 Andechs 3.781

09188113 Berg 8.301

09188118 Feldafi ng 4.241

09188120 Gauting 20.764

09188121 Gilching 19.159 09188124 Herrsching a.Ammersee 10.711 09188126 Inning a.Ammersee 4.830 09188127 Krailling 7.867

09188137 Pöcking 5.598

09188132 Seefeld 7.553

09188139 Starnberg, St 23.488

09188141 Tutzing 9.918

09188144 Weßling 5.485

09188145 Wörthsee 4.971 zusammen 136.667

Die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2019 sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzaus- gleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeinde- verbänden (Bayerische Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz - FAGDV) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 29. April 2020 (GV- Bl S. 270), auch für die Berechnung der Schlüssel- zuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopf- beträge) und 9 BayFAG, der Investitionspauscha- len nach Art. 12 BayFAG, der Zuweisungen nach Art. 15 BayFAG, der Krankenhausumlage nach Art.

10b Abs. 2 BayFAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haus- haltsjahr 2021 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend.

Holger Albertzarth

Landratsamt Starnberg, Stefan Frey, Landrat

6. Teiländerung des Flächennutzungsplan i.d.F. vom 25.10.2005 für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried;

Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn;

Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat in seiner Sitzung vom 30.07.2020 die 6. Teiländerung

des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 25.10.2005 für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried beschlossen.

Für die Ortsfeuerwehr Geisenbrunn soll ein neues Feuerwehrhaus auf dem

gemeindeeigenen Grundstück Ecke „Münchner Straße/Bodenseestraße‘‘ in Geisenbrunn errichtet werden.

Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- wirtschaft“ dargestellt. Um die planungsrecht- lichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, soll das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried, mit der 6 . Ände- rung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Feuer- wehr Geisenbrunn“ als Fläche für den Gemeinbe- darf ausgewiesen werden. Zudem ist die Aufstel- lung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser sieht vor, den gesamten Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“

erfolgen im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Der Umgriff der 6. Teiländerung des Flächennut- zungsplanes ist aus dem beigefügten Lageplan er- sichtlich,

der Bestandteil vorliegender Bekanntmachung ist.

Anlage: Lageplan (1:1000)

Gilching, 09.07.2020

Manfred Walter, 1. Bürgermeister

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat in seiner Sitzung vom 30.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisen- brunn“ im Regelverfahren beschlossen.

Für die Ortsfeuerwehr Geisenbrunn soll ein neu- es Feuerwehrhaus auf dem

gemeindeeigenen Grundstück Ecke „Münchner Straße/Bodenseestraße‘‘ in Geisenbrunn errichtet werden.

Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- wirtschaft“ dargestellt. Um die planungsrecht- lichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, soll das Grund- stück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried, mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich

„Feuerwehr Geisenbrunn“ als Fläche für den Ge- meinbedarf ausgewiesen werden. Zudem ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Dieser sieht vor, den gesamten Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisen- brunn“ und die 6. Teiländerung des Flächennut- zungsplans gehen parallel ins Verfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, der Bestandteil vorliegender Bekanntmachung ist.

Anlage: Lageplan (1:1000)

Gilching, 09.07.2020

Manfred Walter, 1. Bürgermeister

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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