• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 31a. Ausgabe vom 28. August 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 31a. Ausgabe vom 28. August 2021"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

rer Schwellenwerte gelten trotz des Überschreitens einer 7-Tage-Inzidenz von 50 weiterhin unverändert fort, sofern sich keine Verschärfungen bezüglich der maßgeblichen Regelungen für einen Inzidenzwert über 50 ergeben.

Die einzelnen Regelungen werden auf der Home- page des Landkreises Starnberg unter der Rubrik

„Bürgerservice / Gesundheit und Krankheit / Coron- avirus - Informationen, Fragen und Antworten“

(www.lk-starnberg.de/corona )veröffentlicht.

Matthias Vilsmayer Stellvertreter des Landrats

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

31a. Ausgabe vom 28. August 2021

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Matthias Vilsmayer, Stellvertreter des Landrats

Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

▼ Aufgrund des § 1 Nrn. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenver- ordnung (13. BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

Aufgrund des § 1 Nrn. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutz- maßnahmenver-ordnung (13. BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

Im Landkreis Starnberg hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämp- fung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen

(7-Tage-Inzidenz) an drei aufeinander folgenden Tagen, erstmals am 26.08.2021, den Wert von 50 überschritten.

Im Landkreis Starnberg sind daher ab 30.08.2021 die inzidenzabhängigen Regelungen bei einer 7-Ta- ges-Inzidenz über 50 der 13. BayIfSMV in der ab 23.08.2021 geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt solange, bis sich nach § 1 Nr. 1 oder Nr. 2 der 13. BayIfSMV eine Änderung des maßgeblichen In- zidenzbereichs ergibt, was das Landratsamt Starn- berg entsprechend § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV amt- lich bekannt machen wird.

Die jeweils einschlägigen inzidenzabhängigen Re- gelungen für die Unter- bzw. Überschreitung ande-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Landkreis Starnberg gilt daher ab 03.08.2021 für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstu- fe 5 sowie für deren Lehrkräfte eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen

548/1mit einer Fläche von 70 m² (2) Aus der Gemeinde Seefeld, Gemarkung Mei- ling werden nachfolgend genannte Flurstücke mit einer Gesamtfl äche von 344 m² ausgegliedert und in

u Sitzung des Kreistages am 17.12.2012 Die nächste Sitzung des Kreistages des Land kreises Starnberg findet statt am Montag, 17.12.2012 um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Land

Der Wahlvorstand hat am 20.11.2012 in öffentlicher Sitzung im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg das Ergebnis der Wahl des Ausländerbeirats Landkreis Starnberg für

Die Stadt Starnberg gibt bekannt, dass der Stadt - rat die nachfolgende Satzung zur Änderung Bei - trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs - satzung in seiner Sitzung am

BayVwVfG für das Vorhaben St 2069 Starnberg – Alling; Neubau der Westum - fahrung Starnberg in kommunaler Sonderbau - last der Stadt Starnberg von Str.-km 0+000 bis Str.-km 3+510,

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80005 München, Postfachanschrift: Postfach 20 05

Die Verordnung des Landratsamtes Starnberg über den Schutz von Landschaftsbestandteilen vom 15.12.1986 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. Januar 1987) wird wie folgt