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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 30a. Ausgabe vom 19. August 2021

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

30a. Ausgabe vom 19. August 2021

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

▼ Aufgrund der §§ 1 Nr. 1 und 3, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd Dreifachbuch- stabe bbb der Dreizehnten Bayerischen Infe kti- ons schutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

Aufgrund der §§ 1 Nr. 1 und 3, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd Drei­

fach buchstabe bbb der Dreizehnten Baye­

rischen Infektionsschutzmaßnahmen ver­

ordnung (13. BayIfSMV) macht das Land­

ratsamt Starnberg bekannt:

Im Landkreis Starnberg hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfekti- onen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzi- denz) an drei aufeinander folgenden Tagen, erstmals am 17.08.2021, den Wert von 25 überschritten.

Im Landkreis Starnberg gilt daher unmittelbar auf- grund der 13. BayIfSMV ab 21.08.2021 für Schüle- rinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 sowie für Lehrkräfte die Pflicht zum Tragen einer medizi- nischen Gesichtsmaske auch nach Einnahme des Sitz- und Arbeitsplatzes.

Die übrigen Regelungen für Schulen in § 20 der 13. BayIfSMV in der jeweils aktuellen Fassung gel- ten unverändert fort und sind zu beachten.

Stefan Frey, Landrat

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