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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 33. Ausgabe vom 14. August 2012

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Be kannt ma chung der Gemeinde Berg

Erneute öffentliche Auslegung der 1. Ände - rung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Mörlbach – Kuglfeld“ (§ 4 a Abs. 3 BauGB)

Rein nachrichtlich und lediglich in Ergänzung zur amtlichen Bekanntmachung an den Anschlagtafeln informiert die Gemeinde Berg über die Änderun - gen des Flächennutzungsplans und über die Än - derung oder Aufstellung von Bebauungsplänen im Amtsblatt des Landkreises Starnberg. Der Ge mein - derat von Berg hat in seiner Sitzung am 24.07.2012 Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der öko- logischen Ausgleichsmaßnahmen sowie einzelner textlicher Festsetzungen beschlossen. Der Ent - wurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Mörlbach – Kuglfeld“ 1. Änderung mit Begründung einschließ- lich Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Berg wesentlichen, bereits vorlie- genden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2012 gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffent- lich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wird ange-

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

33. Ausgabe vom 14. August 2012

• Baugrunderkundung/Baugrundgutachten

• Gutachten bezüglich Ausbau und Umweltge - staltung Teich (Kurzbewertung Fauna)

Gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück- sichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Berg, den 06.08.2012

Gemeinde Berg – R. Monn, Erster Bürgermeister messen auf zwei Wochen verkürzt (§ 4 a Abs. 3

Satz 3 Baugesetzbuch). Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzei- tig mit der Einholung der Stellungnahmen nach

§ 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Planentwurf besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift, eine Begründung mit Umweltbericht ist beigefügt.

Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu

• naturschutzrechtlichen Belangen,

• immissionsschutzrechtlichen Belangen sowie

• wasserrechtlichen Belangen vor.

Deshalb ist der geänderte Bebauungsplanentwurf und dessen angepasste Begründung einschließ- lich Umweltbericht sowie die verfügbaren umwelt- bezogenen Stellungnahmen nochmals in der Zeit vom 16.08.2012 bis einschließlich 30.08.2012 in der Gemeinde Berg, Bauamt Verwaltung (EG), Ratsgasse 1, 82335 Berg während der Dienst - stun denzur allgemeinen Information der Öffent - lichkeit öffentlich ausgelegt. Während dieser Aus - legungs frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift ausschließlich zu den geän- derten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Zusätzlich können während der öffentlichen Auslegung bereits vorhandene umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

• Gutachten zu Bauansuchen im Bereich von wild abfließendem Wasser

• Gutachten zur Niederschlagswasserbe - seitigung

• Schallgutachten INHALT:

▼ Erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Mörlbach – Kuglfeld“ (§ 4 a Abs. 3 BauGB)

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Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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