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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 30b. Ausgabe vom 24. August 2021

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

30b. Ausgabe vom 24. August 2021

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Matthias Vilsmayer, Stellvertreter des Landrats

Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

▼ Aufgrund des § 1 Nrn. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung (13. BayIfSMV) macht das Landrats- amt Starnberg bekannt:

Aufgrund des § 1 Nrn. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutz- maßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

Im Landkreis Starnberg hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämp- fung von Infektionskrankheiten beim Menschen (In- fektionsschutzgesetz – IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) an drei aufeinander folgenden Ta- gen, erstmals am 22.08.2021, den Wert von 35 überschritten.

Im Landkreis Starnberg sind daher ab 26.08.2021 die inzidenzabhängigen Regelungen bei einer 7-Ta- ges-Inzidenz über 35 der 13. BayIfSMV in der ab 23.08.2021 geltenden Fassung zu beachten.

Die einzelnen Regelungen werden auf der Home- page des Landkreises Starnberg unter der Rubrik

„Bürgerservice / Gesundheit und Krankheit / Co- ronavirus - Informationen, Fragen und Antworten (www.lk-starnberg.de/corona) veröffentlicht.

Matthias Vilsmayer Stellvertreter des Landrats

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