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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 16. Ausgabe vom 12. Mai 2021

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

16. Ausgabe vom 12. Mai 2021

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Bekanntmachungen der Stadt Starnberg

▼ Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81A01 für das Gebiet südöstlich der Mathildenstraße zwischen Leopoldstraße und Dr.-Paulus-Weg, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

▼ Bebauungsplan Nr. 81A05 für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen

Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Bekanntmachungen der Stadt Starnberg

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81A01 für das Gebiet südöstlich der Mathildenstraße zwischen Leopoldstraße und Dr.-Paulus-Weg, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches Änderung der Planungsziele

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 den am 15.03.2018 gefassten Be- schluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans er- neuert und ergänzende Ziele festgelegt, was hier- mit wiederum ortsüblich bekannt gemacht wird.

Der Geltungsbereich ist nochmals im nachstehen- den Lageplan dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan sollen nunmehr fol- gende Ziele verfolgt werden:

– Begrenzung der Grundfläche auf eine GRZ von 0,3.

– Begrenzung der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO auf eine GRZ von 0,6.

– Begrenzung der Anzahl der Wohnungen auf 1 Wohnung je 200 m² Grundstücksfläche.

– Begrenzung der Wandhöhe auf 5,50 m ab OK Straße, gemessen in der Achse der Mathil- denstraße in der Grundstücksmitte.

– Begrenzung der Firsthöhe auf 10,50 m ab OK Straße, gemessen in der Achse der Mathil- denstraße in der Grundstücksmitte.

– Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflä- che auf eine Tiefe von 16 m unter Berücksichti- gung einer Vorgartenzone von 4 m ab straßen- seitiger (Mathildenstraße) Grundstücksgrenze.

– Freihaltung der südlichen Gartenbereiche durch Festsetzung von Flächen für Garagen/Tiefga-

ragenaufzügen ausschließlich direkt an der Grundstücksgrenze.

Sobald der Bebauungsplanentwurf vorliegt, wird dies wiederum bekannt gemacht und Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben.

Starnberg, den 05.05.2021 Patrick Janik, Erster Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 81A05 für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen

Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Fassung des Aufstellungsbeschlusses Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, für die Grundstücke Fl.

Nrn. 48/10, 48/15, 48/16, 48/21, 48/47 und 48/55, jeweils der Gemarkung Starnberg, Ludwigstraße 3, 3a und 5 sowie Maximilianstraße 14, einen Be- bauungsplan aufzustellen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 2 Abs. 1 des Baugesetz- buches). Der Geltungsbereich ist aus dem nach- stehenden Lageplan ersichtlich.

Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele verfolgt werden.

– Sicherung des Grundstücks Fl. Nr. 48/10 als öffentliche Straßenverkehrsfläche.

– Sicherung der Bauflucht an der Ludwigstraße durch die Festsetzung einer Baulinie, die auch durch untergeordnete Bauteile nicht überschrit- ten werden darf.

– Sicherung einer Bebauung mit Einzelhäusern in offener Bauweise durch die Festsetzung von Baugrenzen.

– Ausschluss einer Wohnnutzung in auf Straßen- niveau liegenden Erdgeschossen in einer Tiefe von 6 m ab Straßenkante.

– Begrenzung der zulässigen Wandhöhe auf 13 m.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Ver- fahren nach § 13 a des Baugesetzbuches aufge- stellt werden, weshalb von der Durchführung einer

Umweltprüfung abgesehen werden kann.

Sobald der Bebauungsplanentwurf vorliegt, wird dies wiederum bekannt gemacht und Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben.

Starnberg, den 05.05.2021 Patrick Janik, Erster Bürgermeister

Planumgriff – Bebauungsplan Nr. 81A01

Planumgriff – Bebauungsplan Nr. 81A05

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