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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

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25. Ausgabe vom 4. Juli 2018

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

- Begründung Ziffer 6.1: Ergänzende Aus führun- gen zum neuen Haustyp 2b, zur Neufassung der Anforderungen an die Haustypen 4 und 5 - Begründung Ziffer 8: Geänderte Flächen bi lan-

zierung aufgrund Festsetzung des Haustyps 2b Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im be- schleunigten Verfahren, weshalb die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich ist.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt in Kenntnis der Stellungnahmen der Öffent- lichkeit weitere Erschließungsmöglichkeiten aus dem Süden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pöcking prüfen und ernsthaft weiterverfolgen möchte. Dies soll bereits für den im Rahmen der baulichen Erschließung des Neubaugebiets und der Abwicklung der einzelnen Bauvorhaben not- wendigen Baustellenverkehr gelten.

Starnberg, 28.06.2018

Stadt Starnberg – Eva John, 1. Bürgermeisterin

◆ Bebauungsplan Nr. 8184 für das Gebiet zwischen Mühlbergstraße, Dr.-Paulus-Weg und Mathildenstraße, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches;

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2018 beschlossen hat, in den betroffenen Villengärten eine zusätzliche Bebauung zuzulas- sen, liegt der Bebauungsplan-Entwurf in seiner nunmehrigen Fassung vom 22.06.2018 einschließ- lich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit

vom 12.07.2018 bis zum 17.08.2018 im Rathaus der Stadt Starnberg,

Vogelanger 2, Zimmer 311,

während der allgemeinen Dienststunden montags, mittwochs und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 07:30 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Das Plangebiet ist im unten stehenden Lageplan dargestellt, die o.g. Unterlagen sind unter dem Suchbegriff „Be- kanntmachung 8184“ auch unter www.starnberg.de abrufbar. Im Bebauungsplan etwa genannte DIN-Normen können im Bauamt eingesehen wer- den.

INHALT:

▼ Bebauungsplan Nr. 8070 „Am Wiesengrund“

für das Gebiet zwischen Weilheimer Straße, Waldspielplatz und Prinzeneiche, Gemarkung Söcking, im beschleunigten Verfahren gemäß

§ 13 b des Baugesetzbuches;

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

▼ Bebauungsplan Nr. 8184 für das Gebiet zwi- schen Mühlbergstraße, Dr.-Paulus-Weg und Mathildenstraße, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches;

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

▼ 26. Verbandsausschuss-Sitzung am 09.07.2018 des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“

jedermanns Einsicht öffentlich aus. Das Plangebiet ist im unten stehenden Lageplan dargestellt, die o.g. Unterlagen sind unter dem Suchbegriff „Be- kanntmachung 8070“ auch unter www.starnberg.de abrufbar. Im Bebauungsplan etwa genannte DIN-Normen können im Bauamt eingesehen wer- den.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war be- reits eine Auslegung erfolgt. Nachdem aufgrund der dabei eingegangenen Stellungnahmen jedoch Änderungen beschlossen wurden, liegt der über- arbeitete Bebauungsplan-Entwurf nun wiederum aus.

Während der Auslegungsfrist können erneut Stel- lungnahmen abgegeben werden, dies jedoch nur zu den nachstehend aufgeführten und im Bebau- ungsplan-Entwurf farblich gekennzeichneten Än- derungen und Ergänzungen.

- Planzeichnung: Neuzuteilung der Haustypen - Planzeichnung: Geänderte Ausformung der

südöstlichen Abschlusses der südlichen Er- schließungsstraße und ergänzende Angabe des Maßes

- Teil A – Klarstellung der Festsetzung unter § 5 (Eigentümerweg)

- Teil B – Festsetzung § 3 Ziffer 3: Neuaufnahme des Haustyps 2b

- Teil B – Festsetzung § 3 Ziffern 5 und 6: Neu- fassung der Anforderungen an die Haustypen 4 und 5

- Teil B – Festsetzung § 4 Ziffer 2: Klarstellung, dass die Oberkante der Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie die zulässige Wandhöhe um max. 1,80 m überschreiten darf (bisherige Formulierung: „Oberkante von Dachaufbauten“) - Teil B – Festsetzung § 5 Ziffern 2 und 3:

Aufnahme der Unzulässigkeit von Tiefgaragen für die Haustypen 2a, 2b und 3

- Teil B – Festsetzung § 11 Ziffer 4: Festsetzung des Höhenprofi ls der Erschließungsstraßen als unterer Bezugspunkt für Einfriedungen und Hecken (bisherig zudem „oder das natürliche Gelände“)

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Bekannmachungen der Stadt Starnberg

◆ Bebauungsplan Nr. 8070 „Am Wiesen- grund“ für das Gebiet zwischen Weilheimer Straße, Waldspielplatz und Prinzeneiche, Gemarkung Söcking, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches;

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit Der Bebauungsplan-Entwurf in seiner nunmehri- gen Fassung vom 14.06.2018 liegt samt Begrün- dung und zugehörigen Gutachten sowie den we- sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge- nen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 des Bau- gesetzbuches in der Zeit

vom 12.07.2018 bis zum 17.08.2018 im Rathaus der Stadt Starnberg,

Vogelanger 2, Zimmer 306a,

während der allgemeinen Dienststunden montags, mittwochs und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 07:30 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erneut zu

Im Weiteren besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.

Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan hingegen unberücksichtigt bleiben.

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im be- schleunigten Verfahren, weshalb die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich ist.

Starnberg, 28.06.2018

Stadt Starnberg – Eva John, 1. Bürgermeisterin

Bekanntmachung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“

◆ 26. Verbandsausschuss-Sitzung am 09.07.2018

Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des „Verband Wohnen“ fi ndet am

Montag, dem 09.07.2018 um 9:00 Uhr, im Sitzungssaal des „Verband Wohnen“

(Dachgeschoss), Gradstraße 2 a statt. Die Sitzung ist öffentlich.

– Tagesordnung: – I. Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der 25. Verbandsaus- schuss-Sitzung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ vom 05.03.2018

2. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil

Starnberg, 04.07.2018

Verband Wohnen im Kreis Starnberg – Christine Borst, Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin

Bebauungsplan Nr. 8070 „Am Wiesengrund“ Bebauungsplan Nr. 8184

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