Bekanntmachung der Stadt Starnberg
◆ Lärmaktionsplan gemäß § 47 d BlmSchG Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 10.06.2010 dem Entwurf des Lärmaktionsplans i. d. F. vom 31.05.2010 zugestimmt, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sowie jeweils eine Karte mit
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
33. Ausgabe vom 22. September 2010
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens - haushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf wird gemäß § 18 Abs. 3 der Verbandssatzung auf 86.400 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage
Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung des Neubaus wird gemäß § 17 der Verbandssatzung auf 3.200.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
II.
Die Regierung von Oberbayern hat als Rechts - aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen geprüft und mit Schreiben vom 19.08.2010, Nr. 12.2 – 1446 / 2010, die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
III.
Der Haushaltsplan liegt vom 23.09.2010 bis 29.09.2010 in der Geschäftsstelle des Zweck - verbandes Staatliche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg, Zimmer Nr. 210, Strandbadstraße 2, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Angaben der Lärmbelästigung am Tag und in der
Nacht liegen in der Zeit vom 30.09.2010 bis 02.11.2010 bei der Stadt Starnberg – Stadt - bauamt –, Vogelanger 2, 3. Stock,während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus. In Ausnahmefällen kann der Entwurf des Lärmaktionsplans nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienststunden eingesehen wer- den. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Starnberg, 15.09.2010
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule
◆ Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule für das Haushaltsjahr 2010
I.
Aufgrund der Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – (BayRS 2020-6-1-I) und § 20 der Verbandssatzung erlässt die Verbandsversamm - lung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 86.400 € und im Vermögens - haushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 3.200.000 € festgesetzt.
INHALT:
▼ Lärmaktionsplan gemäß § 47 d BlmSchG
▼ Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule für das Haushaltsjahr 2010
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Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg (Zimmer Nr. 210) innerhalb der allgemei- nen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt.
Starnberg, 22.09.2010
Zweckverband Staatliche Würmtal-Realschule Brigitte Servatius Verbandsvorsitzende