Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
22. Ausgabe vom 3. Juni 2009
INHALT:
▼ Verordnung über Verkaufssonntage in der Stadt Starnberg 2009 vom 25.05.2009
▼ Beteiligungsbericht über die Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungs- entwicklung im Landkreis Starnberg mbH (GfW Starnberg) für das Jahr 2008
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de
Verantwortlich: stv. Landrat Albert Luppart Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
Energieberatung
der Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Angebot zur telefonischen und persönlichen Beratung im Landratsamt Starnberg:
•Heizungsanlagen in Alt- und Neubauten
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•Energiesparverordnung •viele weitere Themen Die Energieberatung findet einmal im Monat statt.
Nächster Termin: Donnerstag, 4. Juni 2009 14 bis 14.45 Uhr: telefonische Beratung 14.45 bis 18 Uhr: persönliche Beratung Termine unter Telefon 08151 148 - 509 www.lk-starnberg.de / energieberatung Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg – die Beteiligungsverhältnisse,
– die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und
– die Ertragslage und die Kreditaufnahme zu enthalten.
Der Beteiligungsbericht liegt vom 15.06. bis 29.06.2009 zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeit des Rathauses im Rat- haus, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 205, 2. Stock aus.
Starnberg, 27.05.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister Bekanntmachungen der Stadt Starnberg
◆ Verordnung über Verkaufssonntage in der Stadt Starnberg 2009 vom 25.05.2009
Aufgrund von § 14 Abs 1 des Ladenschlussgeset- zes (LadSchlG) in der Fassung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I. S. 744) erlässt die Stadt Starnberg folgen- de Verordnung;
§ 1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Oberbaye- rischen Kulturtage am 12.07.2009 und des Kunsthandwerkermarktes am 11.10.2009 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starn- berg, ohne eingemeindete Ortsteile, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr zusammen- hängend 5 Stunden offen halten.
(2) Folgende gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten:
– §§ 17 u. 24 LadSchlG,
– Bestimmungen der Arbeitszeitordnung – Tarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel – Jugendarbeitsschutzgesetz und
– Mutterschutzgesetz
§ 2
Diese Verordnung gilt am 12.07.2009 und am 11.10.2009
Starnberg, 25. Mai 2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
◆ Beteiligungsbericht über die Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und
Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (GfW Starnberg) für das Jahr 2008
Die Stadt Starnberg hält an der im Oktober 2000 errichteten Gesellschaft zur Förderung der Wirt- schafts- und Beschäftigungsentwicklung im Land- kreis Starnberg mbH (GfW Starnberg) einen Anteil von 6 %. Aus diesem Grund hat die Stadt Starn- berg gemäß Art. 94 Abs. 3 GO jährlich einen Bericht über ihre Beteiligung an der GfW zu erstel- len.
Der Beteiligungsbericht hat Angaben über – die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
Ausländerbeirat Landkreis Starnberg Sprechstunde
Der Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne jederzeit an den Beirat wenden.
Zudem findet an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde statt.
Nächster Termin:
Donnerstag, 4. Juni 2009 14 bis 17 Uhr
Zimmer 148 a
Telefon 08151 148-322 www.auslaenderbeirat- starnberg.de
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg
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