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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg30.Ausgabe vom 9.August 2006Impressum:

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

30. Ausgabe vom 9. August 2006

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Heinrich Frey Redaktion: Stefan Diebl

Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unser Internet beziehbar.

Bekanntmachungen der Stadt Starnberg

Bebauungsplan Nr. 8157 Teil A für das Gebiet zwischen Söckinger Straße, Fl.Nr. 547,

Ottostraße und Siebenquellenbach, Gemarkung Starnberg

Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom 29.05.2006 mit Begründung liegt gemäß

§ 4 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 17.08.2006 bis 01.09.2006 bei der

Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 306,während der all- gemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienststunden eingesehen werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Stadtrat aufgrund der Anregungen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen be- schlossen hat.

Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

•90°-Drehung des südlich gelegenen Bauraums auf dem Grundstück Fl.Nr. 570/4

•redaktionelle Änderung der Präambel

•redaktionelle Änderung des Planzeichens für die Wandhöhe

•Streichung der Festsetzungen durch Text B 7 und Hinweise E 2.5, da keine Tiefgaragen geplant werden

•Verschiebung des östlichen Baufensters auf dem Grundstück Fl.Nr. 570/8 um 8 m nach Osten

•Ergänzung der Festsetzung zur maximal zulässi- gen Geschossfläche

•Änderungen der Festsetzungen zum Erhalt bestehender Bäume entlang der Ottostraße Starnberg, 03.08.2006

Stadt Starnberg – L. Jägerhuber, 2. Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 8174 für das Gebiet zwischen Josef-Fischhaber-Straße,

Mühlbergstraße (Montessorischule) sowie südwestlich angrenzende Grundstücke, Gemarkung Starnberg

Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom 28.11.2005 mit Begründung liegt gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 17.08.2006 bis 01.09.2006 bei der Stadt Starnberg – Stadt- bauamt –, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 306,

während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donners- tags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienststunden eingesehen werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Stadtrat aufgrund der Anregungen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen be- schlossen hat.

Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

•Festsetzung einer Fläche für Abgrabungen auf der Fl.Nr.585/2

•Erhöhung der Grundfläche für das Grundstück Fl.Nr. 584/2

•Änderungen der festgesetzten Baum- und Buschpflanzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 584/11

•Vergrößerung des Bauraums auf dem Grund- stück Fl.Nr. 584/11

•Änderung der Festsetzung der Tiefgaragen

•Abgrenzung der zulässigen Geschossflächen- und Grundflächenwerte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 584/6, 584/10 und 584 gegeneinander

•Änderung der Festsetzung des grenzübergreifen- den Bauraumes auf den Grundstücken Fl.Nrn.

584 und 584/11

•Streichung der Festsetzungen WA 1 und WA 2

•die Geltung der Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung wurde angeordnet

•redaktionelle Änderung zur Ziffer B 3.2 Starnberg, 03.08.2006

Stadt Starnberg – L. Jägerhuber, 2. Bürgermeister INHALT:

▼ Bebauungsplan Nr. 8157 Teil A für das Gebiet zwischen Söckinger Straße, Fl.Nr. 547,

Ottostraße und Siebenquellenbach, Gemarkung Starnberg; Erneute öffentliche Auslegung

▼ Bebauungsplan Nr. 8174 für das Gebiet zwischen Josef-Fischhaber-Straße, Mühlberg- straße (Montessorischule) sowie südwestlich angrenzende Grundstücke, Gemarkung Starnberg; Erneute öffentliche Auslegung

Beratungsstelle für

Suchtkranke und Angehörige

Das Landratsamt Starnberg – Fachbereich Gesundheitswesen bietet:

Beratung über Behandlungsmöglichkeiten

Vermittlung von stationären und ambulanten Hilfen

Nachsorge

Wiedereingliederungshilfe

Familienberatungen

Gruppen- und Einzelgespräche Auf Wunsch auch anonym.

Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Termine: Telefon 08151 148 - 920 oder 148 - 900 www.lk-starnberg.de / suchtberatung Landratsamt Starnberg – Gesundheitswesen Dampfschiffstraße 2 a 82319 Starnberg

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Für zahlreiche Dienstleistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.

Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de

Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.

Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de

www.landkreis-starnberg.de

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