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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 10 J a h r g a n g 2 0 1 9 25.05.2019

LA N D R A T S A M T

Bekanntmachung von Manövern Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Ein- heiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum:

03.06.2019 bis 28.06.2019

Betroffene Gemeindegebiete: Gallmers- garten, Markt Erlbach und Uffenheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Mo- naten nach dem Zeitpunkt, in dem der Ge- schädigte von dem Schaden und der betei- ligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schrift- lich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Süd Nürnberg,

Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg Tel. 0911 992610

2. Beschwerden bzgl. Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungs- stelle, Frau Helga Moser, Katterbach Army Airfield, 91522 Ansbach, Tel. 0152 09114369

und/oder

Luftwaffenamt Köln, Abteilung Flugbe- trieb in der Bundeswehr, Luftwaffenkas- erne WAHN 501/11, Postfach 90 61 10, 51127 Köln, Tel. 0800 8620730 (gebüh- renfrei), Fax: 02203 9082776, E-Mail:

FLIZ@bundeswehr.org

3. Beschwerden bzgl. der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden:

Manöverbeauftragte der US-Army, Tel.

09802 832634 oder Tel. 01577 1918155 LkrABl. Nr. 10/2019 ______________________

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G

FR A N K E N

Werkausschusssitzung Tagesordnung für die Werkausschusssit- zung am Donnerstag, 6. Juni 2019, um

09:30 Uhr im Sitzungssaal der Geschäfts- stelle in Uffenheim, Fernwasserstraße 2 Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Niederschrift über die Sitzung des

Werkausschusses vom 13.12.2018 3. Feststellung des Stimmrechts für das

Jahr 2019

4. Situationsbericht der Werkleitung 5. Geschäftsbericht und Jahresabschluss

2018

LkrABl. Nr. 10/2019 ______________________

ZW E C K V E R B A N D FE R N W Ä R M E-

V E R S O R G U N G IL L E S H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 I. Der Zweckverband „Fernwärmeversor-

gung Illesheim“ hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2019 vor- gelegt. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 30.04.2019 (Az. 21-9410-Di) wurde diese rechtsaufsichtlich genehmigt.

II. Die Haushaltssatzung samt ihren Anla- gen wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Sie liegt bis zur nächsten amtli- chen Bekanntmachung einer Haushalts- satzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Fernwärmeversorgung Illesheim“, Vorm Rothenburger Tor 2, 91438 Bad Windsheim, zur Einsicht auf.

III. Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Fernwärmever-

sorgung Illesheim“ (Landkreis Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit und Art. 63 ff. der Gemein- deordnung erlässt der Zweckverband

„Fernwärmeversorgung Illesheim“ fol- gende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage angefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.907.800 Euro, in den Aufwendungen mit 2.087.200 Euro und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.095.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- gensplan werden nicht festgesetzt.

§ 4

Umlagen werden nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.

Bad Windsheim, den 25. März 2019 Zweckverband

„Fernwärmeversorgung Illesheim“

Bernhard Kisch, Erster Bürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender

LkrABl. Nr. 10/2019 _____________________

SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung

Das von der Sparkasse ausgestellte Spar- kassenbuch Nr. 3000135222 wird, nach- dem die Frist von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt.

Neustadt, 02.05.2019

gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 10/2019 ______________________

SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung

Das von der Sparkasse ausgestellte Spar- kassenbuch Nr. 3116365168 (112365168) wird, nachdem die Frist von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstri- chen ist, für kraftlos erklärt.

Neustadt, 06.05.2019

gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 10/2019 ______________________

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Rainer Kahler Telefon: 09161 92-1002 Telefax: 09161 92-1060 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 27.05.2019

Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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