• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 2 J a h r g a n g 2 0 2 0 01.02.2020

LA N D R A T S A M T

Bekanntmachung von Manövern Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Ein- heiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum:

02.03.2020 bis 31.03.2020 Betroffene Gemeindegebiete:

Trautskirchen, Gerhardshofen, Burg- bernheim, Dachsbach, Bad Windsheim, Markt Taschendorf, Markt Nordheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Mo- naten nach dem Zeitpunkt, in dem der Ge- schädigte von dem Schaden und der betei- ligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schrift- lich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Süd Nürnberg,

Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg Tel. 0911 992610

2. Beschwerden bzgl. Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungs- stelle, Frau Helga Moser, Katterbach

Army Airfield, 91522 Ansbach, Tel. 0152 09114369

und/oder

Luftwaffenamt Köln, Abteilung Flugbe- trieb in der Bundeswehr, Luftwaffenkas- erne WAHN 501/11, Postfach 90 61 10, 51127 Köln, Tel. 0800 8620730 (gebüh- renfrei), Fax: 02203 9082776, E-Mail:

FLIZ@bundeswehr.org

3. Beschwerden bzgl. der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden:

Manöverbeauftragte der US-Army, Tel.

09802 832634 oder Tel. 01577 1918155 LkrABl. Nr. 02/2020 ______________________

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Doris Kotzer Telefon: 09161 92-1006 Telefax: 09161 92-91006 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 03.02.2020

Erscheinung: etwa 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Satzung „Allgemeine Vorschrift des Landkreises Kitzingen als Satzung über den Ausgleich für Tarifmaßnahmen bei der Beförderung im ÖPNV im Verkehrs- verbund

des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. 3000059430 wird, nach- dem die Frist von drei Monaten zur Vorlage

Mai 2017 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim – Sachgebiet L 3.2 – Fachzentrum Agrarökologie erlässt als zu- ständige Behörde (Art.

Nr. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich fur die Aufstellung des Lage- berichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit-

Nr. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens

Die Höhe der Gebühren bemißt sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das An- lage zu dieser Satzung ist. Für Amtshand- lungen, die nicht

Um ein flächendecken- des Angebot für alle Bürger zu gewähr- leisten, hat die Volkshochschule Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Außen- stellen in den Städten und Gemeinden des