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Vorschrift
Normgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Aktenzeichen: 42.2-64210/2 Erlassdatum: 27.12.2011 Fassung vom: 27.12.2011 Gültig ab: 01.01.2012
Quelle:
Gliede-
rungs-Nr: 790
Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt - Teil I - Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Grundsätze 2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten 790
Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt
Teil I
Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog
RdErl. des MLU vom 27.12.2011 – 42.2-64210/2
Bezug:
RdErl. des MLU vom 4.8.2004 – 42.2-64210/2 (n. v.)
1. Allgemeine Grundsätze
Eines der wesentlichen Ziele der Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist es, durch eine nachhaltige Forst- wirtschaft im Sinne der Leitlinie Wald (RdErl. des MRLU vom 1.9.1997, MBl. LSA S. 1871) stabile und leis- tungsfähige Wälder zu entwickeln. Das setzt voraus, dass für notwendige Verjüngungsmaßnahmen stand- ortsgerechte, identitäts- und herkunftsgesicherte Baumarten oder Baumartenkombinationen verwendet werden. Auf Basis der forstlichen Standortserkundung wurden daher, in Anlehnung an die Stamm-Vege- tationsformen, zweckmäßige Bestandeszieltypen (BZT) definiert, die sowohl den ökologischen als auch den ökonomischen Zielen der Waldbewirtschaftung Rechnung tragen.
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Diese Bestandeszieltypen (Anlage 1 des BZT-Kataloges 1)) beinhalten im weit überwiegenden Teil Baum- artenmischungen. Auch wenn der Mischbestand nicht das alleinige Naturprinzip ist, weisen doch Misch- bestände ein höheres Maß an Widerstandsfähigkeit und Elastizität gegenüber biotischen und abiotischen Schadfaktoren auf und tragen durch ihre größere Artenvielfalt zu einer höheren Biodiversität bei. Auch in ökonomischer Hinsicht ermöglichen Mischbestände durch eine höhere Vielfalt der marktfähigen Sorti- mente eine flexible Reaktion auf die sich ständig ändernde Nachfrage auf dem Holzmarkt.
Die Begründung von Reinbeständen sollte daher auf das standörtlich bedingte Mindestmaß begrenzt wer- den.
Mit dem überarbeiteten Katalog der Bestandeszieltypen wird auch weiterhin das Ziel der Holzerzeugung auf dem Wege standorts- und ökogerechter Waldbewirtschaftung verfolgt, sofern nicht andere Waldfunk- tionen dieses Ziel dominieren. Die namengebenden Hauptbaumarten innerhalb der einzelnen Bestandes- zieltypen sollen gegenüber den einzelnen Mischbaumarten mit ihrem Anteil an der zugehörigen Bestan- desfläche überwiegen. Mischbaumarten können ganz oder teilweise dienende Funktionen wahrnehmen.
Darüber hinaus können fakultativ standortsgerechte Nebenbaumarten in einer Größenordnung bis höchs- tens 10 v. H., zum Beispiel in Ausnutzung kleinstandörtlicher Besonderheiten oder aus Gründen der Waldästhetik, eingebracht werden. Aus Naturverjüngung ankommende Nebenbaumarten sind im Inter- esse allgemeiner Bestandesvielfalt soweit zu beteiligen, wie sie das eigentliche Bestandesziel nicht ge- fährden. Häufig handelt es sich um Zeitmischungen oder um „Füllhölzer“ im Sinne einer ökologisch und wirtschaftlich erstrebenswerten Extensivierung.
Die angegebenen Mischungsanteile beinhalten das angestrebte Mischungsverhältnis zum Zeitpunkt des annähernd abgeschlossenen Höhenwachstums des Bestandes. Dem- zufolge können zum Zeitpunkt der Bestandesbegründung andere Mischungsanteile denkbar oder erforderlich sein. Die angegebenen Span- nen der Mischungsanteile bieten dem Waldbewirtschafter ein vertretbares Maß an waldbaulicher und wirt- schaftlicher Freiheit. Die Wahl geeigneter Mischungsformen obliegt dem waldbaulichen Einfühlungsver- mögen des örtlichen Waldbewirtschafters. Bunt- und Einzelmischungen sollten im Interesse pflegeleichter Mischbestände vermieden werden.
Die Bestandeszieltypen sind – Anlage 2 bis 4 2) – den Stamm-Standortsformengruppen zugeordnet. Die gleichzeitige Darstellung der aus den Ergebnissen der Standortserkundung abgeleiteten Stamm-Vegeta- tionsformen (als natürliche Waldgesellschaften) zeigt die natürliche Potenz der Stamm-Standortsformen- gruppe auf. Bei getrennten Baumarten-Vorschlägen für Vorwald, Verjüngung unter Schirm und Verjün- gung auf Freifläche werden zudem unterschiedliche Bestandessituationen berücksichtigt.
Es kann im Ausnahmefall zweckmäßig sein, von den BZT-Vorschlägen abzuweichen. Ausschlaggebend dafür sind, unter Berücksichtigung der konkreten aktuellen Standortsverhältnisse sowie langjähriger An-
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bauerfahrungen, ob eine Anbauwürdigkeit des gewünschten Bestandeszieltypen besteht. Die Anzahl der Bestandeszieltypen wurde deutlich reduziert, aber im Hinblick auf das mögliche Baumartenspektrum in- nerhalb der Bestandeszieltypen erweitert. Außergewöhnliche Bestandeszieltypen lassen sich in den unter Nummer 8 des BZT-Kataloges aufgeführten Sonstigen Zielen einordnen.
Der BZT-Katalog ist die Arbeitsgrundlage für waldbauliche Entscheidungen vor Ort.
Die Anlagen 5 und 6 dienen der Klarstellung der Begriffe und Definitionen. 3)
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.
An
den Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt
den Nationalpark Harz das Landeszentrum Wald
Fußnoten
1) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft
2) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft
3) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft
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