• Keine Ergebnisse gefunden

Inkrafttreten, Außerkrafttreten 790 Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt Teil I Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog RdErl

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Inkrafttreten, Außerkrafttreten 790 Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt Teil I Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog RdErl"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- Seite 1 von 4 - Recherchieren unter juris | Das Rechtsportal

  Vorschrift  

  

 Normgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Aktenzeichen: 42.2-64210/2 Erlassdatum: 27.12.2011 Fassung vom: 27.12.2011 Gültig ab: 01.01.2012

 Quelle:

Gliede-

rungs-Nr: 790

 

 

Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt - Teil I - Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog

   Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

 

1. Allgemeine Grundsätze 2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten   790

  Waldbauempfehlungen für Sachsen Anhalt

Teil I

Bestandeszieltypen nach dem BZT-Katalog   

RdErl. des MLU vom 27.12.2011 – 42.2-64210/2   

   Bezug:

RdErl. des MLU vom 4.8.2004 – 42.2-64210/2 (n. v.)   

  

1. Allgemeine Grundsätze

  

 

Eines der wesentlichen Ziele der Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist es, durch eine nachhaltige Forst- wirtschaft im Sinne der Leitlinie Wald (RdErl. des MRLU vom 1.9.1997, MBl. LSA S. 1871) stabile und leis- tungsfähige Wälder zu entwickeln. Das setzt voraus, dass für notwendige Verjüngungsmaßnahmen stand- ortsgerechte, identitäts- und herkunftsgesicherte Baumarten oder Baumartenkombinationen verwendet werden. Auf Basis der forstlichen Standortserkundung wurden daher, in Anlehnung an die Stamm-Vege- tationsformen, zweckmäßige Bestandeszieltypen (BZT) definiert, die sowohl den ökologischen als auch den ökonomischen Zielen der Waldbewirtschaftung Rechnung tragen.

 

(2)

- Seite 2 von 4 -  

Diese Bestandeszieltypen (Anlage 1 des BZT-Kataloges 1)) beinhalten im weit überwiegenden Teil Baum- artenmischungen. Auch wenn der Mischbestand nicht das alleinige Naturprinzip ist, weisen doch Misch- bestände ein höheres Maß an Widerstandsfähigkeit und Elastizität gegenüber biotischen und abiotischen Schadfaktoren auf und tragen durch ihre größere Artenvielfalt zu einer höheren Biodiversität bei. Auch in ökonomischer Hinsicht ermöglichen Mischbestände durch eine höhere Vielfalt der marktfähigen Sorti- mente eine flexible Reaktion auf die sich ständig ändernde Nachfrage auf dem Holzmarkt.

  

Die Begründung von Reinbeständen sollte daher auf das standörtlich bedingte Mindestmaß begrenzt wer- den.

  

Mit dem überarbeiteten Katalog der Bestandeszieltypen wird auch weiterhin das Ziel der Holzerzeugung auf dem Wege standorts- und ökogerechter Waldbewirtschaftung verfolgt, sofern nicht andere Waldfunk- tionen dieses Ziel dominieren. Die namengebenden Hauptbaumarten innerhalb der einzelnen Bestandes- zieltypen sollen gegenüber den einzelnen Mischbaumarten mit ihrem Anteil an der zugehörigen Bestan- desfläche überwiegen. Mischbaumarten können ganz oder teilweise dienende Funktionen wahrnehmen.

  

Darüber hinaus können fakultativ standortsgerechte Nebenbaumarten in einer Größenordnung bis höchs- tens 10 v. H., zum Beispiel in Ausnutzung kleinstandörtlicher Besonderheiten oder aus Gründen der Waldästhetik, eingebracht werden. Aus Naturverjüngung ankommende Nebenbaumarten sind im Inter- esse allgemeiner Bestandesvielfalt soweit zu beteiligen, wie sie das eigentliche Bestandesziel nicht ge- fährden. Häufig handelt es sich um Zeitmischungen oder um „Füllhölzer“ im Sinne einer ökologisch und wirtschaftlich erstrebenswerten Extensivierung.

  

Die angegebenen Mischungsanteile beinhalten das angestrebte Mischungsverhältnis zum Zeitpunkt des annähernd abgeschlossenen Höhenwachstums des Bestandes. Dem- zufolge können zum Zeitpunkt der Bestandesbegründung andere Mischungsanteile denkbar oder erforderlich sein. Die angegebenen Span- nen der Mischungsanteile bieten dem Waldbewirtschafter ein vertretbares Maß an waldbaulicher und wirt- schaftlicher Freiheit. Die Wahl geeigneter Mischungsformen obliegt dem waldbaulichen Einfühlungsver- mögen des örtlichen Waldbewirtschafters. Bunt- und Einzelmischungen sollten im Interesse pflegeleichter Mischbestände vermieden werden.

  

Die Bestandeszieltypen sind – Anlage 2 bis 4 2) – den Stamm-Standortsformengruppen zugeordnet. Die gleichzeitige Darstellung der aus den Ergebnissen der Standortserkundung abgeleiteten Stamm-Vegeta- tionsformen (als natürliche Waldgesellschaften) zeigt die natürliche Potenz der Stamm-Standortsformen- gruppe auf. Bei getrennten Baumarten-Vorschlägen für Vorwald, Verjüngung unter Schirm und Verjün- gung auf Freifläche werden zudem unterschiedliche Bestandessituationen berücksichtigt.

  

Es kann im Ausnahmefall zweckmäßig sein, von den BZT-Vorschlägen abzuweichen. Ausschlaggebend dafür sind, unter Berücksichtigung der konkreten aktuellen Standortsverhältnisse sowie langjähriger An-

(3)

- Seite 3 von 4 -

bauerfahrungen, ob eine Anbauwürdigkeit des gewünschten Bestandeszieltypen besteht. Die Anzahl der Bestandeszieltypen wurde deutlich reduziert, aber im Hinblick auf das mögliche Baumartenspektrum in- nerhalb der Bestandeszieltypen erweitert. Außergewöhnliche Bestandeszieltypen lassen sich in den unter Nummer 8 des BZT-Kataloges aufgeführten Sonstigen Zielen einordnen.

  

Der BZT-Katalog ist die Arbeitsgrundlage für waldbauliche Entscheidungen vor Ort.

  

Die Anlagen 5 und 6 dienen der Klarstellung der Begriffe und Definitionen. 3)   

  

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  

 

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.

      An

den Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt

den Nationalpark Harz das Landeszentrum Wald   

  

 Fußnoten  

1) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft

2) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft

3) Link auf Intranet/Extranetseite: Ministerien > Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt > Stich- worte A-Z > Forstwirtschaft

 

 

 

(4)

- Seite 4 von 4 -

© juris GmbH  

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

können Maßnahmen der Erwachsenenbildung gefördert werden, soweit sie von den als förderungsfähig anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder deren Träger

  2.2 Über die Schulen hinaus eröffnen Sportvereine wesentliche Möglichkeiten für eine individuelle Förde- rung sportlich talentierter und interessierter Schülerinnen und

Weiterbildung, die dem Erwerb einer Lehrbefähigung in einem Fach oder einer Fachrichtung dient, wird in Form von berufsbegleitenden Studiengängen in der Regel an Hochschulen des

Um die öffentliche Wasserversorgung 2019 sicherzustellen, entnahmen 59 Wasserversorgungsunternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt der Natur 73,8 Mill. Diese und Versorger aus

Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt

Die etwas kürzere Sorte zeichnet sich durch gute Standfestigkeit und zeitige Reife aus.. RGT Llincoln brachte überwiegend durchschnittliche Kornerträge, wobei Vorteile im Ölgehalt

Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, der Präsident oder die Präsidentin des Landesverwaltungsamtes, die Landräte oder Landrätinnen, die Ober- bürgermeister

An der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wurden die in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein heute vorhandenen