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Grundsätze und Regeln für die Bereitstellung und Nutzung des Bildungsservers Sachsen-Anhalt RdErl. des MB vom 6.6.2019

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Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.

Grundsätze und Regeln für die Bereitstellung und Nutzung des Bildungsservers Sachsen-Anhalt

RdErl. des MB vom 6.6.2019 – 16-8420 Bezug:

RdErl. des MK vom 1.7.1998 (SVBI. LSA S. 227), geändert durch RdErl. vom 14.6.1999 (SVBl. LSA S. 309)

1. Allgemeines

1.1 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt bietet Möglichkeiten der bildungsbezogenen Fachin- formation, Kommunikation und Kooperation sowie Informationen zur Evaluation und Lehrer- bildung. Er unterstützt insbesondere pädagogische Prozesse im schulischen Bildungsbereich und ist somit das zentrale digitale Unterstützungssystem für Schulen des Landes Sachsen- Anhalt. Die Ausrichtung und Weiterentwicklung des Bildungsservers Sachsen-Anhalt orien- tiert sich an den Bedürfnissen der Schulpraxis und den Entwicklungen im Medienbereich.

1.2 In Verbindung mit den für die Öffentlichkeit bestimmten Seiten zu Bildungsthemen auf dem Landesportal ist der Bildungsserver Sachsen-Anhalt ein Portal, das die kostenfreie Nut- zung von Diensten im pädagogischen Rahmen ermöglicht.

1.3 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt wird im Auftrag der obersten Schulbehörde durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) als Dienstean- bieter technisch administriert und redaktionell betreut. Die Fachaufsicht wird durch die inhalt- lich und für Informationstechnik zuständigen Organisationseinheiten der obersten Schulbe- hörde wahrgenommen.

1.4 Durch das LISA wird für den Bildungsserver Sachsen-Anhalt ein mehrjähriges inhaltli- ches und technisches Entwicklungskonzept erstellt, das der obersten Schulbehörde jährlich gemeinsam mit dem Ist-Bericht vorzulegen ist.

1.5 Die Inanspruchnahme der Dienste des Bildungsservers Sachsen-Anhalt ist für registrierte Nutzerinnen und Nutzer nach einer Anmeldung auf der Grundlage eines dienstebezogenen Rechtekonzepts möglich. Die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit die Angebote des Bildungsservers Sachsen-Anhalt aktiv mitzugestalten und die zur Verfügung gestellten Informationen sinnvoll zu nutzen.

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Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.

1.6 Nutzerinnen und Nutzer sind grundsätzlich die Lehrkräfte an allen öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und des LISA in ihren auf Schule und Lehrkräfte ausgerichteten Aufgabenbereichen. Ausnahmen können durch das LISA genehmigt werden.

1.7 Die Angebote des Bildungsservers Sachsen-Anhalt sind ausschließlich für den nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Auszüge von lizenzrechtlich geschützten Werken kön- nen nur auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Urheberrechts veröffentlicht werden.

2. Dienste

2.1 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt stellt lizenzrechtlich abgesicherte digitale Medien und Werkzeuge für den Unterricht kostenlos zur Verfügung.

2.2 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt bietet Lehrkräften an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Zugriff auf die Angebote der staatlichen Fortbildung und ergänzende Ange- bote weiterer Träger. Durch das Abrufsystem können die Angebote der systembezogenen Fortbildung auf Schulebene recherchiert, papierlos gebucht und verwaltet werden.

2.3 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt bietet allen Schulen in staatlicher Trägerschaft sowie allen allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, ihre Homepages mit Hilfe des Schulhomepagebaukastens und der medienpädagogischen Beratung kostenlos zu erstellen und auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt abzulegen.

2.4 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt fungiert als Anbieter für E-Mail-Dienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes für alle Schulen in staatlicher Trägerschaft sowie alle allge- meinbildenden Schulen in freier Trägerschaft. Derzeit werden standardmäßig folgende E- Mail-Adressen zur Verfügung gestellt:

a) leitung@subdomain-der-schule.bildung-lsa.de, b) kontakt@subdomain-der-schule.bildung-lsa.de, c) admin@subdomain-der-schule.bildung-lsa.de und d) schulpersonalrat@subdomain-der-schule.bildung-lsa.de.

Die Subdomain kann durch die Schule gewählt werden. Darüber hinaus können weitere E- Mail-Adressen bei besonderem Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Im Land Sachsen- Anhalt ist eine schrittweise Umstellung der E-Mail Adressen auf die Domain-Endung

„@sachsen-anhalt.de“ beabsichtigt.

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Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.

2.5 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt stellt die Nutzung eines Lernmanagementsystems (LMS) zur Verfügung. Mit ihm kann die individuelle Förderung und differenzierte Begleitung Lehrender und Lernender, die digitale Kommunikation und Kooperation in schulischen Lern- prozessen und in der Lehrerbildung sowie die Anreicherung des Unterrichts durch multime- diale Elemente organisiert werden.

2.6 Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt bietet den Lehrkräften sicher verschlüsselten Spei- cherplatz auf eigenen Servern für eine pädagogisch strukturierte Cloud-Lösung (emu- CLOUD), auf die die Nutzerinnen und Nutzer orts- und zeitunabhängig zugreifen können. Sie dient der Absicherung einer geschützten Ablage von generierten Arbeitsergebnissen, Doku- menten und Dateien.

3. Nutzung der Dienste

3.1 Die Nutzerinnen und Nutzer sind hinsichtlich der auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt veröffentlichten Inhalte und Links unbeschadet einer möglichen Verantwortung des Dienste- anbieters grundsätzlich selbst verantwortlich. Für Schulen gilt § 26 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend.

3.2 Schulen sind verpflichtet, die E-Mail-Postfächer während des Schulbetriebes täglich ab- zurufen.

4. Ausschluss von der Nutzung

4.1 Mit Ausscheiden aus dem Schuldienst oder aus dem Landesdienst geht das Recht auf Nutzung des Bildungsservers Sachsen-Anhalt verloren.

4.2 Das Recht auf Nutzung der angebotenen Netzdienste kann durch den Diensteanbieter wegen Missbrauchs jederzeit schriftlich - zeitlich befristet oder auf Dauer - widerrufen wer- den, wenn nach zuvor erfolgter Androhung des Nutzungswiderrufs eine Änderung des bean- standeten Verhaltens des Nutzerin oder des Nutzers nicht innerhalb einer angegebenen Frist erfolgt. Aus wichtigem Grund kann das Recht auf Nutzung auch ohne zuvor erfolgte Andro- hung widerrufen werden.

4.3 Ein Missbrauchstatbestand liegt in der Regel dann vor, wenn eine Nutzerin oder ein Nut- zer gegen Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Ver- fassung des Landes Sachsen-Anhalt oder gegen andere Rechtsvorschriften verstößt, insbe-

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sondere strafbare Inhalte über die angebotenen Netzdienste verbreitet oder zum Abruf be- reithält.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Der Diensteanbieter ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen Anhalt (LISA), Riebeckplatz 9, 06108 Halle (Saale). Die Website des Diensteanbieters ist unter dem Link https://lisa.sachsen-anhalt.de erreichbar. Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt ist über den Link https://www.bildung-lsa.de/ erreichbar.

5.2 Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg zuständig. Die Website des Ministeriums ist unter dem Link https://mb.sachsen- anhalt.de erreichbar.

5.3 Alle Anwendungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberrechts.

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft.

An

das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt das Landesschulamt

alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

die die Nutzerinnen und Nutzer des Bildungsservers Sachsen-Anhalt

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