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Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl

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Academic year: 2022

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„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

er-verguetungsordnung.doc Erstellt von FranzC

Vergütungsordnung

für nebenamtliche, nebenberufliche Prüfungstätigkeiten in den Prüfungen zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats

RdErl. des MK vom 12. 1. 2006 - 35-82102/1 (SVBl. LSA S. 19)

(Lesefassung einschließlich der Änderungen durch RdErl. des MK vom 26.11.2010 - 32-82102/1 (SVBl. LSA S. 334) RdErl. des MK vom 18.07.2011 - 32-82102/1 (SVBl. LSA S. 252))

I.

Der RdErl. über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung vom 12. 1. 2006 (SVBl. LSA S. 10) regelt die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Zur Vergütung der Prüfungstätigkeiten im Rahmen der Fremdsprachenzertifikatsprüfungen wird Folgendes bestimmt:

1. Allgemeines

1.1 Die Fachprüferinnen und Fachprüfer der Prüfungsausschüsse und die die schriftlichen Prüfungsaufgaben erstellenden Lehrkräfte erhalten auf Antrag für die im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten wahrzunehmenden Aufgaben eine Prüfervergütung, wenn eine Entlastung im Hauptamt ausscheidet.

1.2 Neben den Prüfungsvergütungen werden Reisekostenvergütungen nach den für Bedienstete des Landes geltenden Vorschriften gewährt.

1.3 Die sonstigen notwendigen Materialkosten und die Aufwendungen für Hörtextaufnahmen werden bis zur Höhe von 800 Euro getragen.

2. Höhe der Prüfungsvergütungen

Die Lehrkräfte erhalten für nachstehende Tätigkeiten eine Vergütung, soweit sie im Hauptamt ausgelastet sind:

2.1 Für die Beurteilung einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht

a) Niveaustufe I 6,50 Euro

b) Niveaustufe II 7,50 Euro

c) Niveaustufe III 8,50 Euro.

2.2 Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Prüfling

a) Niveaustufe I 2,17 Euro

b) Niveaustufe II 3,25 Euro

c) Niveaustufe III 4,33 Euro

höchstens je Prüftag 39 Euro.

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„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

er-verguetungsordnung.doc Erstellt von FranzC

2.3 Für die Erstellung tatsächlich verwendeter schriftlicher Prüfungsaufgaben

je Aufgabenvorschlag 78 Euro.

2.4 Für die Vorbereitung der Prüfung beim Landesverwaltungsamt für bis zu 24 Stunden (je Mitglied der Arbeitsgruppe)

je Zeitstunde 13 Euro.

2.5 Für die Aufsichtsführung

pro Person und Tag 8 Euro.

2.6 Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Prüfung

für nachgewiesenen Sachaufwand je Prüfling bis zu 1,50 Euro.

3. Steuerliche Behandlung und Auszahlung

3.1 Die Vergütung für die in Nummer 2 genannten Tätigkeiten unterliegt als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Sie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 des Einkommensteuergesetzes i. d. F. der Bek. vom 8.10.2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.6.2011 (BGBl.

I S. 1126, 1167), durch Veranschlagung zur Einkommensteuer erfasst. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Vergütungen selbst zu versteuern.

3.2 Die Vergütungen und sonstige Erstattungen werden über die Kassen des Landes ausgezahlt.

4. Haushaltsmittel

Ausgaben dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geleistet werden.

II.

Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

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