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Designer-Brillen für den WanderrabenKita-Kinder präsentieren ihre Lieblingsbücher Kreisnachrichten

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Academic year: 2022

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Ausgabe 11/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 10.03.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

genug – kurzerhand bekam auch Rabe Rasmus eine Bril-

le verschrieben und hatte die Wahl zwischen achtzehn fan- tasievollen selbstgebastelten Modellen.

Nach den Vorführungen wechselten die prall gefüllten Rucksäcke ihre Besitzer, um in den nächsten Kitas wieder zum Einsatz zu kommen. Die Aktion endet mit dem großen Abschlussfest im Mai im Haus der Jugend, bei dem sich alle Beteiligten nochmals treffen, um die Prämierung des abso- luten Superbuches mitzuerle- ben. Das Team der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei und die Sparkasse Mittelmosel Ei- fel-Mosel-Hunsrück, dank de- ren finanziellem Engagement die Aktion jedes Jahr durch- geführt werden kann, sind gespannt, welcher Titel es diesmal ganz nach oben aufs Siegertreppchen schaffen wird.

Designer-Brillen für den Wanderraben Kita-Kinder präsentieren ihre Lieblingsbücher

Eine schöner als die andere … Philipp und der Wanderrabe prä- sentieren stolz ihre Brillen.

Auf zum Tanz … Wallscheider Kinder erzählen vom lustigen Ver- kleidungsfest.

aterstück erzählten sie von Hamster Billy, der alle seine Freunde zu einer fröhlichen Verkleidungsparty einlädt und sogar den miesepetrigen Geier zur Teilnahme überzeu- gen kann. Natürlich durften auch die selbstgebastelten Ko- stüme nicht fehlen.

Die Entscheidung der Wittlicher Kinder fiel ganz an- ders aus: sie zeigten sich be- geistert von dem Titel „Arlo braucht eine Brille“ von Bar- ney Saltzberg, in welchem dem Hund Arlo eine bunte Brille verpasst wird. Beson- ders gut gefielen den Kindern die im Buch enthaltenen Pa- pierbrillen und die zahlreichen Spielelemente. Doch ein kurz- sichtiger Hund war wohl nicht Am vergangenen Mittwoch

war es wieder so weit: die Kinder der Wanderraben-Ak- tion trafen sich in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich, um ihre Lieblingsbü- cher vorzustellen. In den letz- ten Wochen hatten sie viel Zeit damit verbracht, die elf verschiedenen Bilderbücher aus den leuchtend roten Spar- kassen-Rucksäcken kennen- zulernen und ihren Favoriten auszuwählen. Mit dabei war natürlich Rabe Rasmus, der die Leseförderaktion stets be- gleitet.

Nachdem in den Kitas Wall-

scheid und Wittlich-Vitelli-

uspark fleißig gebastelt und

geprobt wurde, durften die

Kinder der Wittlicher Kitas

Jahnplatz und Bombogen das

Ergebnis bewundern. Den

Anfang machten die Wall-

scheider mit der lustigen

Tiergeschichte „Billy feiert Ge-

burtstag“ von Catharina Val-

cks. In einem kleinen The-

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Der nächste GründungsBera- tungsParcours im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ findet am Samstag, den 21. März 2015 von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Technologie- und Gründerzentrum Daun, Konrad-Zuse-Str. 3 in Nerd- len statt. Existenzgründer kön- nen hier eine kompakte und kostenfreie Erstprüfung ihres Gründungsvorhabens in An- spruch nehmen. Dabei ste- hen den Gründungsinteres- sierten ein Steuerberater, eine Fachfrau für Marketing und Werbung, ein Vertreter der Industrie- und Handelskam- mer Trier sowie ein Unterneh- mensberater zur Verfügung.

In vertraulichen Einzelge- sprächen von je 30 Minuten erhalten die Teilnehmer ein individuelles Feedback zu ih- rem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eige-

nen Unternehmen. Für Fragen der Förderung steht ein Ver- treter der Wirtschaftsförde- rungsgesellschaft Vulkaneifel zur Verfügung.

Eine Anmeldung für die Ein- zelberatung ist unbedingt er- forderlich. Anmeldeschluss ist Dienstag, 17. März 2015.

Weitere Informationen und Anmeldung bei den Partnern der Initiative „Gründen auf dem Land“:

Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Fachbereich Wirt- schaftsförderung, Kurfür- stenstr. 16, 54516 Wittlich, Markus Lautwein, Tel.:

06571/14-2494, E-Mail: mar- kus.lautwein@bernkastel- wittlich.de

Wirtschaftsförderungsgesell- schaft Vulkaneifel mbH, Main- zer Str. 24, 54550 Daun, Jan Pontzen, Tel.: 06592/933-204, E-Mail: jan.pontzen@vulka- neifel.de.

Beratungen für Existenzgründer

PROJEKTCHOR DER GENERATIONEN KINDER-STREICHORCHESTER „DODO-CLUB“

STREICHORCHESTER UND PERCUSSION- ENSEMBLE DER MUSIKSCHULE WIR PRÄSENTIEREN

22. MÄRZ 2015 SONNTAG 18 UHR BALDENAUHALLE MORBACH ABSCHLUSSKONZERT

PROJEKT GENERATIONENÜBERGREIFENDES SINGEN VON 8 BIS 80PLUS

KREIS-CHORVERBAND BERNKASTEL-WITTLICH

Im Landkreis Bernkastel- Wittlich werden Problem- abfälle aus Haushalten an Problemmüllfahrzeugen an- genommen. Die Termine und Standorte des Problemmüll- fahrzeuges sind im Abfallrat- geber 2015 sowie im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/problemmuell.html aufgeführt. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll zu anderen Sammelstellen gebracht wer- den. Pro Anlieferer dürfen höchstens 25 Kilogramm be- ziehungsweise Liter Problem- abfälle abgegeben werden.

Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sam- melfahrzeugs persönlich über- geben werden. Stefan Lex, Abfallberater der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Ab- stellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehen- lassen am Standplatz vor Ein- treffen des Sammelfahrzeuges nicht zulässig ist. „Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Ab- fälle unsachgemäß anwenden

und sich dabei verletzen kön- nen“ erklärt Lex.

Eine Liste von Problemabfäl- len ist im Abfallratgeber sowie im Internet aufgeführt. Im All- gemeinen wird auf die gefähr- lichen Substanzen mit einem Gefahrensymbol (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpa- ckung hingewiesen. Lex rät, dass die Abfälle in den ver- schlossenen Originalgebinden angeliefert werden. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen ver- schlossen sein und mit Anga- ben über den Inhalt beschrif- tet werden.

Gefährliche Abfälle aus Ge- werbebetrieben können am Problemmüllfahrzeug nicht angenommen werden. Die Be- sitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem auto- risierten Entsorger in Verbin- dung zu setzen. Adressen teilt die Abfallberatung der Kreis- verwaltung, Tel.: 06571/14- 2414 mit.

Problemabfallentsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wenn es um Finanzen und Altersvorsorge geht, denken Frauen oft: Was wäre, wenn?

Was passiert dann? Wie pla- ne ich was? Diese Fragen be- schäftigen die meisten im Alltag immer wieder. Meist bleiben diese Fragen jedoch ohne abschließende Ant- wort. Stattdessen tritt eine Vermeidungshaltung ein.

Man fürchtet die Komplexi- tät des Themas und die Be- schäftigung mit der eigenen finanziellen Zukunftsplanung ist ähnlich erbaulich wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt!

In einem Workshop werden die Finanzthemen rund ums Altwerden angst- und vorur- teilsfrei beleuchtet und die Kenntnisse vermittelt, um sich selbst eine fundierte ei- gene Meinung zu bilden und die persönliche Situation richtig einzuschätzen. Unter

fachkundiger Anleitung von Anette Weiß, wird das Thema Finanzsouveränität verständ- lich. Die Teilnehmerinnen ler- nen mit ihren eigenen Zahlen die persönliche Finanzsitu- ation zu berechnen, richtig einzuschätzen, zu planen und vorauszudenken: Sams- tag, 21. März 2015, 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr, in der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Teilnahme-Beitrag 50 Euro. Gut investiertes Geld, denn nach Marie von Eb- ner-Eschenbach „Wer nichts weiß, muss alles glauben!“

Weitere Informationen gibt es bei der Gleichstellungs- beauftragten Gabriele Kretz, Tel.: 06571/142255, E-Mail:

Gabriele.Kretz@Bernkastel- Wittlich.de, Anmeldungen beim Landfrauenverband Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571-953100 E-Mail: land- frauenverband@web.de.

Workshop informiert Frauen

rund um das Thema Geld

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Öff entliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

TAKE OFF

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im EVENTUM Wittlich

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B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n B e r u f e e n t d e c k e n

22.03.2015 10:00 - 18:00 Uhr 23.03.2015 09:00 - 17:00 Uhr

Informationsveranstaltung über Berufe und Ausbildungsplätze in der Region.

Eine Veranstaltung des:

Berufe und Ausbildungsplät- ze in der Region. Die offi zielle Eröff nung der Messe fi ndet am 22. März um 10 Uhr durch den Schirmherrn Landrat Gre- gor Eibes und den Vorsitzen- den des Wirtschaft skreises Bernkastel-Witt lich e.V. Wal- ter Kunsmann statt .

Ausbildungsmesse „Take off – Berufe entdecken“

Am Sonntag, 22. März und Montag, 23. März 2015 fi n- det im Eventum in Witt lich die Ausbildungsmesse „Take off – Berufe entdecken“ statt . Die Messe ist sonntags von 10 bis 18 Uhr und montags von 9 bis 17 Uhr für alle Besucher geöff net und informiert über

Gleichzeiti g mit der Messe

„Take off “ wird am Sonntag, 22. März 2015 die Veranstal- tung „Dein Tag, Deine Chan- ce – Ausbildung jetzt“ im Atri- um des Cusanus Gymnasiums durchgeführt. Als besonderen Programmpunkt bietet sich hier die Möglichkeit, an einem

Speed-Dati ng zwischen Be- werbern und Betrieben teilzu- nehmen.

Bei der Ausbildungsmes- se wie auch beim Speed-Da- ti ng präsenti ert sich auch die Kreisverwaltung Bernkastel- Witt lich als zukünft iger Ar- beitgeber.

Am Mitt woch, den 18.03.2015, fi ndet um 17:00 Uhr, Kreisverwaltung, Alter Sit- zungssaal (A 10) in Witt lich eine öff entliche und eine nichtöff entliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen statt .

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Verpfl ichtung von Beiratsmitgliedern B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

2. Vorstellung des Vereins AMME e. V.

3. Bauvorhaben am Cusanus Gymnasium in Witt lich 4. Bauvorhaben Integrierte Gesamtschule Morbach 5. Bauvorhaben Liesertalschule in Witt lich-Wengerohr 6. Mitt eilungen

7. Verschiedenes Witt lich, 4. März 2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

gez. Artur Greis, Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behinderungen Diese öff entliche Bekanntmachung fi nden Sie auch im Internet unter www.bernka- stel-witt lich.de/bekanntmachungen.html

Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Witt lich, nach § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz),

§ 21 a 9.BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) sowie § 9 Abs.

2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich hat der Juwi Energieprojekte GmbH, Ener- gie-Allee 1, 55286 Wörrstadt mit Bescheid vom 20.02.2015 (Az: 41-BIM2013/0009) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Windenergie- anlagen (WEA) des Typs Enercon E-101, Rotordurchmesser 101 m, Nennleistung 3.000 kW, unter Beifügung von Nebenbesti mmungen auf den nachfolgend aufge- listeten Standorten erteilt:

Gemarkung Gornhausen

WEA Nabenhöhe Flur, Flurstück Gauß-Krüger-Koordinaten

X_GK 2 Y_GK 2

G 3 149 m Flur 7, Flurstück 1/24 2.574.917 5.523.685 G 4 149 m Flur 7, Flurstück 1/24 2.574.804 5.523.223 Gemarkung Veldenz

WEA Nabenhöhe Flur, Flurstück Gauß-Krüger-Koordinaten

X_GK 2 Y_GK 2

Ve 1 149 m Flur 12, Flur 1/16 2.576.139 5.524.612 VE 2 135,4 m Flur 12, Flur 1/16 2.576.412 5.524.273 VE 5 149 m Flur 12, Flur 1/16 2.576.381 5.525.078 VE 7 149 m Flur 12, Flur 1/16 2.576.925 5.524.600 Der Bescheid einschl. seiner Begründung liegt in der Zeit vom 15. März 2015 bis 28. März 2015 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Witt lich, Dienstzimmer Erdgeschoss Neubau N 20 aus. Dienstzeiten: Mo.- Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Mo.: 14:00 bis 16:00 Uhr und Do.: 14:00 – 18:00 Uhr.

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06571/14-2239) kann auch außerhalb der vorstehenden Öff nungszeiten der Verwaltung eine Einsichtnahme erfolgen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Per- sonen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Witt lich, den 04. März 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich i.V.: Hermann Brück

Diese öff entliche Bekanntmachung fi nden Sie auch im Internet unter www.bern- kastel-witt lich.de/bekanntmachungen.html

Öff entliche Ausschreibung

Bauvorhaben: Erweiterung der integrierten Gesamtschule (IGS) Salmtal Salmaue 8, 54528 Salmtal

Bauherr: Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

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Seite 4

Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich

Planung: Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Marco Hoffmann, 54516 Wittlich (Außenanlagen) Tel.: 06571/9990311 E-Mail: mail@mhar.de Ingenieurbüro Elmar Koller, 54528 Salmtal (Brandschutzdecken) Telefon: 06578/98250 E-Mail: info@haustechnik-koller.de Leistungen: 2 Gewerke im dritten Ausschreibungsabschnitt

1. Außenanlagen / Pflasterarbeiten 2. Brandschutzdecken F30 / Trockenbau Submissionen: Montag, 23.03.2015 ab 11 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öffentlichen Ausschreibung können im Internet un- ter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden. Die An- forderung der Unterlagen kann bis 19.03.2015 erfolgen.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 07.03.2015

i.A. Burkhard Born

Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2015 Der Kreistag hat am 15.12.2014 aufgrund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) und der §§ 95 ff. Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz vom gleichen Tag (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vom 09.02.2015 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden:

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 176.814.062 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 175.749.062 EUR

Saldo 1.065.000 EUR

2.) im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 169.312.817 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 164.496.390 EUR

Saldo 4.816.427 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR

Saldo 0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.137.600 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.817.600 EUR

Saldo -13.680.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.680.000 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.816.427 EUR

Saldo 8.863.573 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 186.130.417 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 186.130.417 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich sind, wird fest- gesetzt für

zinslose Kredite unverändert auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 13.680.000 EUR

zusammen auf 13.680.000 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsför- dermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 18.780.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalts- jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

wird festgesetzt auf 12.019.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 53.000.000 EUR

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermögen mit Son- derrechnungen -Einrichtung Abfallwirtschaft- werden festgesetzt für

1.) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der

Einrichtung Abfallwirtschaft auf 0 EUR

2.) Kredite zur Liquiditätssicherung der Einrichtung Abfallwirtschaft

auf 0 EUR

3.) Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraus- sichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

auf 0 EUR

§ 6 Umlage

Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) er- hebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird auf 46,70 v. H. festgesetzt. Die Kreisumlage ist mit je einem Vier- tel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Haushaltjahres zu entrichten.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 15.501.062,53 Euro. Der voraus- sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beläuft sich auf 13.999.062,53 Euro und zum 31.12.2015 laut Haushaltsplanung auf ca. 19.664.063,00 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Grenze für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus- zahlungen ist in der Hauptsatzung geregelt.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im jeweiligen Teil- haushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Leistungszahlungen *

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.) für Leistungsstufen 0 EUR

2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 EUR

§ 11 Altersteilzeit

Im Jahr 2015 werden keine Altersteilzeitstellen bewilligt.

Wittlich, den 04.03.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes

- Landrat -

* Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher Anspruch.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Werktagen (Arbeitstagen) nach dieser Bekannt- machung im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, Kurfürstenstraße 16, Zimmer A 217, öffentlich aus. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung (LKO) i. V. m. der Ge- meindeordnung (GemO) zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenü- ber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernka- stel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Dhron In Ferne Landwirtschaftsfläche 53,06 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 23.03.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

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