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Kita-Kinder präsentieren ihre Lieblingsbücher Von Gästen und Geistern … Kreisnachrichten

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Academic year: 2022

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Ausgabe 11/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 11.03.2014

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Bei der zweiten Rucksack- übergabe der Wanderraben- Aktion konnte man Erstaun- liches beobachten: zahlreiche Gespenster suchten am hell- lichten Tag die Kinderbuchab- teilung der Stadt- und Kreiser- gänzungsbücherei in Wittlich heim und trieben dort ihr Un- wesen.

Die Kinder der Kita Wintrich hatten aus den elf Bilderbü- chern des Wanderraben-Ruck- sackes den Titel „Gespenster haut ab“ von Catherine Le- blanc zu ihrem Lieblingsbuch gekürt und demonstrierten den Zuschauern anschaulich, mit welchen Mitteln sich Gei- ster vertreiben lassen.

Das Kontrastprogramm liefer- te die Kita St. Markus Karrstra- ße aus Wittlich mit dem au- ßergewöhnlichen Bilderbuch

„Pension Hélène“ von Ber- nard Friot. Erzählt wird die Ge- schichte von Madame Hélène, die für die Gäste ihrer Pensi- on ganz spezielle Zimmer vor- bereitet und schließlich eine

Hier würde man gerne wohnen ...“ Kinder der Kita Karrstraße präsentieren ihre „Pension Hélène“.

Wintricher Gespenster in Aktion

Von Gästen und Geistern …

Kita-Kinder präsentieren ihre Lieblingsbücher

tas Talweg Wittlich und Bi- schofsdhron überreicht, die nun an der Reihe sind, ihren Favoriten auszuwählen und bei der letzten Übergabe in der Stadtbücherei vorzustel- len. Ein gemeinsames Wieder- sehen gibt es dann im Haus der Jugend, wo beim großen Ab- schlussfest das absolute Super- buch mit dem „Wittlicher Wan- derraben“ ausgezeichnet wird.

Das Team der Stadt- und Kreis- ergänzungsbücherei und die Sparkasse Mittelmosel Eifel- Mosel-Hunsrück, dank deren finanziellem Engagement die Aktion jedes Jahr durchge- führt werden kann, sind wie- der ganz gespannt, welcher Ti- tel es diesmal ganz nach oben aufs Siegertreppchen schaffen wird.

große Überraschung erlebt. In liebevoller Kleinarbeit hatten die Kinder die Pension Hélène nachgebastelt und die ver- schiedenen Zimmer mit zahl- reichen Details ausgestattet.

So manche Vorstellung vom eigenen Traumzimmer konnte hier verwirklicht werden.

Nach den Darbietungen wur- den die Rucksäcke mit dem Wanderraben an die Ki-

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Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 15. März einreichen

Im Januar werden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schul- büchern für das Schuljahr 2014/15 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vor- zulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller un- bedingt zu beachten haben. Der Landkreis Bernkastel-Witt- lich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2014 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Aus- nahmefällen wie bei Schulwechslern oder Klassenwieder- holern angenommen werden. Weitere Informationen unter www.Bernkastel-Wittlich.de/Lernmittelfreiheit.html.

Im Landkreis Bernkastel-Witt- lich werden Problemabfälle aus Haushalten am Problem- müllfahrzeug angenommen.

Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber 2014 auf den Seiten 21 und 22 auf- geführt. Wer den Ratgeber nicht griffbereit hat kann die- sen jederzeit unter www.bern- kastel-wittlich.de/abfallent- sorgung.html herunterladen.

Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problem- müll zu anderen Sammelstel- len gebracht werden. Pro An- lieferer dürfen höchstens 25 Kilogramm oder Liter Problem- abfälle abgegeben werden.

Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sam- melfahrzeuges persönlich übergeben werden. Stefan Lex, Abfallberater der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, weist darauf hin, dass das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehen- lassen am Standplatz vor Ein- treffen des Sammelfahrzeuges nicht zulässig ist. „Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Ab- fälle unsachgemäß anwenden

und sich dabei verletzen kön- nen“ erklärt Lex.

Eine Liste von Problemabfäl- len ist im Abfallratgeber 2014 auf Seite 14 aufgeführt. Im All- gemeinen wird auf die gefähr- lichen Substanzen mit einem Gefahrensymbole (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpa- ckung hingewiesen.

Lex rät, die Abfälle zweckmä- ßigerweise in den verschlos- senen Originalgebinden an- zuliefern. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Be- hälter verwendet werden. Di- ese müssen verschlossen sein und mit Angaben über den Inhalt beschriftet werden.

Gefährliche Abfälle aus Ge- werbebetrieben können am Problemmüllfahrzeug nicht angenommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle wer- den gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem au- torisierten Entsorger in Ver- bindung zu setzen. Adressen können bei der Abfallbera- tung der Kreisverwaltung, Tel.:

06571/14-2414, E-Mail: Ste- fan.Lex@Bernkastel-Wittlich.

de erfragt werden.

Problemabfallentsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich Nächste staatliche Fischer-

prüfung im Juni 2014

am 11. März, 18.00 Uhr Ausbilder: Alfred Reichert, Kröv, Tel.: 06541/1581 oder 0163/7168308, E-Mail: Vorsit- zender@BFV-Trier.de

Ausbilderin: Sylvia Seyvet, Hei- denburg, Tel.: 06509/9109919 oder E-Mail: Sylvia Seyvet@

bfv-trier.de

Kröv, Vereinsheim Raiffeisen- straße, Lehrgangsbeginn am 21. März, 18.00 Uhr

Ausbilder: Alfred Reichert, Kröv, Tel.: 06541/1581 oder 0163/7168308, E-Mail: Vorsit- zender@BFV-Trier.de

Detaillierte Informationen im Internet unter www.bfv- trier.de. Der Lehrgang wird von staatlich anerkannten und qualifizierten Ausbildern durchgeführt. Zulassungsvor- rausetzung ist bei Minderjäh- rigen die Vollendung des 13.

Lebensjahres vor dem Prü- fungstag.

Die Teilnahme an einem sol- chen Lehrgang ist für die Zu- lassung der Prüfung zwingend vorgeschrieben. Die Lehr- gangsgebühr beträgt landes- weit 129 Euro für Jugendliche und 179 Euro für Erwachsene.

Für Behinderte (mit Ausweis) und sozial benachteiligte Per- sonen (Harz 4 Bescheid) be- trägt die Gebühr ebenfalls 129 Euro. Darin enthalten sind sämtliche Schulungsun- terlagen sowie die Prüfungs- gebühr. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prü- fungstermin bei der Kreisver- waltung einen Antrag auf Zu- lassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungs- lehrganges veranlasst. Wei- tere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel.: 06571/14- 2340, E-Mail: Beatrice.Ket- tel@Bernkastel-Wittlich.de bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Untere Fische- reibehörde, erhältlich.

Am Freitag, dem 6. Juni 2014, findet landesweit die näch- ste staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft werden allge- meine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzes- kunde, Natur- und Tierschutz.

Voraussetzung für die Zulas- sung zur Prüfung ist die Voll- endung des 13. Lebensjahres vor dem Prüfungstag und die Teilnahme an einem min- destens 35-stündigen Vor- bereitungslehrgang. Diese Vorbereitungslehrgänge be- ziehungsweise die entspre- chenden Informationsveran- staltungen werden von den Fischereiorganisationen ange- boten:

Bezirks-Sportfischerverband- Trier e.V.

Der Bezirks-Sportfischerver- band Trier e.V. bietet erst- mals einen Kompaktkurs an zwei Wochenenden zur Er- langung der „Staatlichen Fi- scherprüfung“ an. Die Schu- lungen finden vom 11. bis 13.

April 2014 und vom 02. bis 04.

Mai 2014 im Vereinshaus des ASV Großlittgen e.V. statt. Die Lehrgangskosten betragen für Erwachsene ab dem 18. Le- bensjahr 150 Euro und für Ju- gendliche bis zum 18. Lebens- jahr 100 Euro. In den Kosten sind die Lehrmittel wie Bü- cher, Prüfbögen, etc. enthal- ten. Die Prüfungsgebühr bei der Kreisverwaltung beträgt 29 Euro. Jugendliche werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie bis zum 6. Juni 2014 das 13. Lebensjahr vollendet ha- ben. Weitere detaillierte In- formationen gibt es auf der Internetseite des Verbandes unter www.bsv-trier.de oder beim Ausbildungsleiter Bruno Schüller, Telefon 06575/8872, E-Mail: Ausbilder-Schueller@

bsv-trier.de.

Bezirks-Fischerei-Verband Trier 1922 e. V.

Neumagen-Dhron, Vereins- heim ASC, Lehrgangsbeginn

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Öffentliche Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Hetzerath Aufm Geren Landwirtschaftsfläche 51,58 arr Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 24.03.2014 schriftlich mitzuteilen.

Kunststoffe als Verpackungs- und Arbeitsmaterialien fin- den häufig Verwendung in der Landwirtschaft/Weinbau, so insbesondere als

1. Wickelfolien, z. B. um Fla- schenpaletten

2. Kunststoffbehälter und Ei- mer (z. B.: Futtereimer, de- stilliertes Wasser)

3. Düngersäcke

4. Kanister für gefährliche Materialien (z.B.: Batterie- säure, Pflanzenschutzmit- tel, Farben, Mineralöle) 5. Pflanzfolien, Anpflanzhil-

fen (z.B.: in Rebschulen, beim Gemüsebau)

6. Silofolien 7. Rundballenfolien 8. Heuballennetze 9. Abdeckfolien und

10. Kunststoffschnüre (z.B.

Heftarbeiten im Wein- berg), Pheromondispenser Nach dem Gebrauch bezie- hungsweise nach dem Entlee- ren der Behältnisse werden diese Kunststoffe zu Abfällen, die entsprechend den gesetz- lichen Regelungen zu entsor- gen sind. Kunststoffe, die als

Ausstellung

„Beim nächsten Mal“

Ausstellungsort:

Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-0

Bilder in Sprühlack, Acryl, Tinte, Dreck und Glamour

von Jonas Eberle 14. März bis 25. April 2014

Kultur im Kreishaus

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr

Entsorgung von Kunststoffen in Landwirtschaft und Weinbau

Transportverpackung in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden (Nr. 1), müssen nach der Verpackungsverordnung grundsätzlich von der Ver- kaufsstelle zurückgenommen werden müssen. Die Rücknah- me kann bei Transportverpa- ckungen kostenpflichtig sein.

Oft haben die Hersteller Ver- träge mit Entsorgungsfirmen über die Rücknahme geschlos- sen. Beim Kauf des Produktes sollten daher die Rückgabebe- dingungen geklärt werden.

Verkaufsverpackungen (Nr.

2-3) müssen nach der Ver- packungsverordnung auch grundsätzlich von der Ver- kaufsstelle zurückgenommen werden, in der Regel können diese aber in die Gelben Säcke eingefüllt werden.

Besonderes gilt für leere Ver- packungen von gefährlichen Inhalten (Nr. 4). Verkäufer von Verkaufsverpackungen schad- stoffhaltiger Füllgüter sind zur kostenfreien Rücknahme von restentleerten Verpackungen verpflichtet. Sie müssen auf die Rückgabemöglichkeit hin- weisen. Auch hier sollten be-

reits beim Kauf des Produktes die Rückgabebedingungen ge- klärt werden.

Folien und Kunststoffe, die im eigenen Betrieb verwendet werden (Nr. 5-10), fallen nicht unter die Verpackungsverord- nung. Solche Kunststoffabfäl- le sind als Restabfall geordnet zu entsorgen. In der Regel kön- nen solche Abfälle als Restmüll oder Wertstoff einem darauf ausgerichteten Entsorgungs- unternehmen kostenpflich- tig überlassen werden. Klein- mengen können über die eigenen Hausmülltonnen ent- sorgt werden. Wenn Rundbal- len an Dritte verkauft werden, ist man zur Rücknahme der Verpackung (Folie, Netz) ver- pflichtet.

Das Verbrennen von Kunst- stoffabfällen ist verboten, in der Landschaft haben sie auch nichts verloren. Weitere Fra- gen zur Entsorgung beant- wortet die Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Stefan Lex, Tel.:

06571/14-2414, E-Mail: Ste- fan.Lex@Bernkastel-Wittlich.

de.

Am Sonntag, den 23 März wird um 17 Uhr in der Ka- pelle des Cusanusstifts in Bernkastel-Kues ein Konzert zum Gedenken an Nikolaus von Kues, den berühmten Sohn der Stadt gegeben. Aus- führende sind junge Streicher des Nikolaus von Kues-Gym- nasiums Bernkastel-Kues so- wie der Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich.

Im Mittelpunkt steht dabei das Nachwuchs-Streichorche- ster „Die Nikis“, die von fort- geschrittenen Musikerinnen und Musikern sowie Lehrkräf- ten unterstützt werden. Auf dem Programm stehen unter anderem Werke von Prätori-

us, Vivaldi, Händel und Bach.

Musiziert wird Streicherkam- mermusik vom Duo und Quar- tett über Sextett bis hin zu Werken für Orchester. Eine - im cusanischen Sinne - Ein- heit in der Vielfalt. Die Leitung liegt in den Händen von Doro- thee Rausch-Arend und Peter Mohrs.

Abgerundet wird das Gedenk- konzert von Schülerinnen und Schüler des Nikolaus von Kues- Gymnasiums, die mit von Martina Fuchs und Dr. Matthi- as Vollet ausgesuchten Texten das Leben des berühmten Phi- losophen und Kirchenmannes beleuchten und würdigen. Der Eintritt ist frei.

Konzert zum 550. Todesjahr

von Nikolaus von Kues

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