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Informati onen und öff entliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

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Ausgabe 52/2015 Kundenorienti ert - Innovati v - Wirtschaft lich Dienstag, 22.12.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

Postf ach 1420, 54504 Witt lich Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Witt lich.de

Kreisnachrichten

Informati onen und öff entliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

Ich wünsche Ihnen,

dass unter Ihrem Weihnachtsbaum ein paar Geschenke liegen mit gewichtigem Inhalt:

Ein Päckchen wünsche ich Ihnen, in dem ein wenig Vertrauen bereitliegt, damit Sie in dem Flitt er

und Lamett a das fi nden, was für Sie selbst, für Geist und Herz bestimmt ist.

Ein Päckchen Güte wünsche ich Ihnen, das Sie weitergeben können, an die Menschen um Sie herum, an Ihre Kinder, an den, der am nächsten zu Ihnen gehört, auch an die, die ein paar Häuser

weiter wohnen.

Ein Päckchen Courage wünsche ich Ihnen, damit die Kraft dieses Festes von Ihnen aus-

geht, auch dort, wo es öff entlich wird, wo Ihr Wort gebraucht wird um des Friedens und um

der Gerechtigkeit auf dieser Erde willen...

-Jörg Zink-

welche Weihnachtsge- schenke sind wichti g für uns?

Für uns, die wir an Materi- ellem doch eigentlich schon alles haben. Jörg Zink hat in seinen Zeilen einige der wirklich wertvollen Weih- nachtsgeschenke beschrie- ben: Zivilcourage, Vertrauen, Mitmenschlichkeit und Güte – Geschenke, die unser Zu- sammenleben nicht nur an Weihnachten, sondern das ganze Jahr über bereichern.

Viele von Ihnen haben in den vergangenen zwölf Mo- naten Ihre Mitbürger, Ihre Nachbarn, Vereinskollegen oder auch Menschen, die in unserem Land Zufl ucht vor Krieg, Terror und Verfolgung gefunden haben, beschenkt, indem Sie ihnen Zuwendung, ein off enes Ohr geschenkt haben, sich für ein gutes Mit- einander eingesetzt oder selbstlos Hilfe geleistet ha- ben.

Allen ehrenamtlich engagier- ten Bürgerinnen und Bürgern danke ich aufrichti g und sehr herzlich für ihr gutes Tun und bitt e sie, es auch im kom- menden Jahr so beherzt fort- zusetzen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ih- nen, dass Sie am diesjährigen Weihnachtsfest und in 2016 im Sinne von Jörg Zink reich beschenkt werden. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich besinnliche und frohe Festt age und ein glückliches und gesundes neues Jahr.

Aus dem Kreishaus in Witt lich grüßt Sie herzlich

Ihr

Gregor Eibes (Landrat)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

im Landkreis Bernkastel-Witt lich,

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Anfang. Dezember fand im Kreishaus in Wittlich die staatli- che Fischerprüfung statt. Insge- samt waren 34 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 33 Prüf- linge haben bestanden. Geprüft wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzes- kunde, Natur- und Tierschutz.

Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Un- teren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Har- ry Schneider aus Burg und un- ter Vertretung einer Fischerei- organisation Bruno Schüller aus Großlittgen. Im Anschluss an die Prüfung wurden den 33 erfolgreichen Prüflingen die Prüfungszeugnisse von Har- ry Schneider ausgehändigt, die zur Ausstellung eines Fische- reischeines berechtigen. Den Glückwünschen schlossen sich auch der Vertreter der Fische- reiorganisation im Prüfungsaus- schuss Bruno Schüller aus Groß- littgen und als Vertreterin der Unteren Fischereibehörde Bea Kettel an.

Die nächste Prüfung findet lan- desweit am Freitag, 3. Juni 2016 statt. Voraussetzung für die Zu- lassung zur Prüfung ist die Voll- endung des 13. Lebensjahrs und die Teilnahme an einem minde- stens 35-stündigen Vorberei- tungslehrgang. Die Fischeror- ganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben. Wer

an der nächsten Fischerprü- fung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprü- fung stellen. In der Regel wird dies während des Vorberei- tungslehrganges veranlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausge- stellt werden. Ein Jugendfi- schereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt wer- den. Personen, die das sech- zehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer kör- perlichen, geistigen oder psy- chischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kön- nen, kann ein Sonderfische- reischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berech- tigen nur zur Ausübung der Fi- scherei in Begleitung eines Fi- schereischeininhabers (Blauer Schein). Alle Fischereischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwal- tungen, der Gemeindeverwal- tung Morbach sowie der Stadt- verwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel. 06571/14- 2340, E-Mail: Beatrice.Kettel@

Bernkastel-Wittlich.de von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich erhältlich.

Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

Ab Montag, dem 4. Januar 2016 können Anträge zur Teil- nahme am EU-Umstrukturie- rungsprogramm für Rebpflan- zungen im Jahre 2016 gestellt werden. Die Antragsfrist en- det am Montag, dem 1. Febru- ar 2016. Für Flächen in Flur- bereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, diese endet am 2. Mai 2016.

Es muss entweder die Reb- sorte oder die Unterlage ge- wechselt werden, auch beides gleichzeitig ist möglich. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlage wie in der Altanlage ist nicht mög- lich. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klas- sifizierten Rebsorten erfol- gen. Zusätzlich können auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen ge- fördert werden.

Die Mindestfläche je Bewirt- schaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 Ar, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar.

Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 Meter und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen kei- ne Mindestzeilenbreite vorge- schrieben. Es ist immer eine Totalrodung der Weinbergsflä- che notwendig.

Neu in diesem Jahr ist die

Maßnahme 51. Mit ihr wer- den Handarbeitsmauersteilla- gen unterstützt. Gemeint sind Flächen in extremen, durch Mauern abgestützten Steil- lagen, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist und die somit von Hand bearbeitet werden müssen.

Die Fördersätze in 2016 lauten wie folgt:

• Maßnahmen 31 und 41:

10.000 €/ha (Flachlagen)

• Maßnahmen 32 und 42:

19.000 €/ha (Steillagen)

• Maßnahmen 34 und 44:

21.000 €/ha (Steilstlagen)

• Maßnahmen 33 und 43:

9.000 €/ha (Extensive Anlagen)

• Maßnahme 51:

32.000 €/ha

Antragsteller mit Betriebs- sitz im Landkreis Bernkastel- Wittlich müssen die Anträ- ge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Bei Fragen zum An- tragsverfahren, wenden sie sich bitte an Edmund Hohns:

Tel.: 06571/142417; Fax:

06571/1442417; E-Mail: Ed- mund.Hohns@Bernkastel- Wittlich.de oder Anne Licz- nerski: Tel.: 06571/142365;

Fax: 06571/1442365; E-Mail:

Anne.Licznerski@Bernkastel- Wittlich.de vom Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich.

Umstrukturierung nach der EU-Weinmarktordnung

Die energetische Optimierung von Gebäuden ist bereits zum Standard geworden. Maßnah- men zur Energieeinsparung spa- ren längerfristig Kosten, schonen die Umwelt und führen zur Wert- steigerung einer Immobilie. Wer vorausschauend plant, verbin- det die baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung gleich mit einer barrierefreien Umgestal- tung. Wenn ohnehin in die Bau- substanz eingegriffen wird, kann

auch gleich der Übergang vom Innen- zum Außenbereich (Bal- kon, Terrasse usw.) schwellen- frei erstellt werden. Außerdem können Stufen durch Rampen ersetzt, ein Aufzug ein- oder an- gebaut werden, Brüstungshöhen von Fenstern in Wohnbereichen abgesenkt, Türen verbreitert, Schwellen entfernt oder eine bodengleiche Dusche eingebaut werden. Dies sind Maßnahmen, die bei steigender Lebenser-

Experten geben Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen

wartung einer immer älter wer- denden Gesellschaft ebenfalls langfristig Kosten sparen, Kom- fort schaffen und Unfällen vor- beugen. Außerdem wirken sie sich wertsteigernd aus.

Weitere Tipps zur barrierefrei- en Wohnungs- oder Hausgestal- tung geben die Fachleute der Landesberatungsstelle „Barriere- frei Bauen und Wohnen“ kosten- los und firmenunabhängig alle zwei Monate am zweiten Diens-

tag von 15.00 bis 17.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungster- min ist Dienstag, der 12. Januar 2016. Vorhandene Planunterla- gen sollten zum Beratungster- min mitgebracht werden. Eine Voranmeldung ist unbedingt er- forderlich bei Ulrich Hohns, Tel.:

06571/14-2237, E-Mail: ulrich.

hohns@bernkastel-wittlich.de.

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Unter dem Motto „Zu Hau- se alt werden“ prämiert der Landkreis Bernkastel-Wittlich regelmäßig Initiativen, die sich dafür einsetzen, dass unsere auf Hilfe angewiesenen Mit- bürgerinnen und Mitbürger in das soziale Dorfgeschehen eingebunden bleiben und im Alltag Unterstützung finden.

Ziel ist es, möglichst wohnort- nahe Hilfsangebote anbieten zu können, auf die im Alter, bei Krankheit oder bei Behin- derung für einen langen und selbständigen Verbleib im ei- genen Zuhause zurückgegrif- fen werden kann.

Ideenwettbewerbe dienen dabei als Rahmen, um den Auf- und Ausbau sozialer Hil- fen in den Orts- und Ver- bandsgemeinden des Land- kreises gezielt zu fördern. Im aktuell vierten Ideenwettbe- werb wurden zwölf Angebote eingebracht, die in einer feier- lichen Veranstaltung zur Preis- verleihung zu Beginn des neu- en Jahres 2016 ausgezeichnet und vorgestellt werden:

• Seniorenmusikorchester, Monzelfeld

• Seniorensportgruppe, Longkamp

• Hoxeler Luft, Morbach-Hoxel

• Frauenkaffee, Hupperath

• Seniorengruppe, Plein

• Heimat mit Zukunft, Reil

• Zuhause leben bis zu- letzt, Wittlich

• Seniorensportgruppe Monzelfeld

• Spielenachmittag, Kaffee- klatsch, Traben-Trarbach

• Senioren Sing- und Be-

Einladung zur Preisverleihung im vierten Ideenwettbewerb „Zu Hause alt werden“

wegungskreis, Wittlich-Lüxem

• Monatlicher Senioren- treff, Morbach

• Generationentanzgruppe e.V., Morbach

Landrat Gregor Eibes lädt alle an der sozialen Dorfentwick- lung interessierten Bürge- rinnen und Bürger am Diens- tag, den 19.01.2016, um 18:00 Uhr, in die Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516

Wittlich zur Preisverleihung ein.Neben dem feierlichen Akt der Würdigung der Men- schen, die hinter den Hilfs- angeboten stehen und sich für ein lebendiges Miteinan- der in unseren Dörfern und Städten einsetzen, soll in der Veranstaltung aufgezeigt wer- den, an wen sich ältere Bürge- rinnen und Bürger bei Bedarf wenden können. Örtlichen Initiativen und Vereinen, die sich in ihren Ortsgemeinden für ein „Zu Hause alt werden“

einsetzen möchten, bietet die Veranstaltung zudem Anre- gung zur Nachahmung.

Die Teilnahme an der Ver- anstaltung ist kostenlos. Zur besseren Planung werden An- meldungen erbeten an Mirko Nagel, Tel.: 06571/14-2408, Fax. 06571/14-42408, E-Mail:

Mirko.Nagel @Bernkastel- Wittlich.de. Weitergehende Informationen zum Ideen- wettbewerb „Zu Hause alt werden“ finden Interessierte auch im Internet: www.bern- kastel-wittlich.de/zuhause- alt-werden.html

Ihr 40- beziehungsweise 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Stefan Lex (25), Reinhold Becht (40), Birgit Roth (25) und Petra Becker (25) (v.r.n.l.) in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich der Vorsitzende des Personalrats Werner Petry sowie die Vorgesetzten der Jubilare gerne an.

Mitarbeiter der Kreisverwal- tung feiern Dienstjubiläum

In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- gor Eibes verdiente Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich in den Ruhestand. Er dankte Werner Becker, Karl-Heinz Ehses, Günter Stolz und Helga Melcher für ihr langjähriges En- gagement für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger und wünschte ihnen für dem Ruhestand alles Gute. Den Glück- wünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich der Vorsit- zende des Personalrats Werner Petry sowie die Vorgesetzten gerne an.

Mitarbeiter in den

Ruhestand verabschiedet

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, nach § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz- gesetz), § 21 a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) so- wie § 9 Abs. 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat der ABO Wind AG, Unter de n Eichen 7, 65195 Wiesbaden, mit Bescheid vom 17. Dezember 2015 (Az.: 41- BIM 2013/0010) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 112, Nennleistung 3,3 MW, Nabenhöhe 140 m, Rotordurchmesser 112 m, Gesamthöhe 196 m, unter Fest- setzung von Nebenbestimmungen auf den Grundstücken in der Gemarkung Ho- rath erteilt.

WEA Flur, Flurstück

UTM, Zone 32 N (ETRS89) Geogr. Koordinaten Höhe

[m ü.

NN]

Höhe Hindernis [m ü. NN]

Rechtswert Hochwert WEA 1 Flur 2, Flur-

stück 79/30 354960

6°58’59,51‘‘ 5521772

49°49’50,96‘‘ 536 732 WEA 2 Flur 16, Flur-

stück 1 355136

6°59’08,70‘‘ 5521479

49°49’41,63‘‘ 541 737 WEA 3 Flur 16, Flur-

stück 1 355356

6°59’20,10‘‘ 5521190

49°49’32,47‘‘ 556 752 WEA 4 Flur 13, Flur-

stück 138 353680

6°57’55,89‘‘ 5521467

49°49’39,97‘‘ 455 651 WEA 5 Flur 13, Flur-

stück 138 354066

6°58’15,64‘‘ 5521141

49°49’29,76‘‘ 481 677 WEA 6 Flur 15, Flur-

stück 126 354458

6°58‘35,42‘‘ 5521009

49°49’25,83‘‘ 493 689 WEA 7 Flur 14, Flur-

stück 1/6 353631

6°57’53,94‘‘ 5521099

49°49’28,02‘‘ 475 671 WEA 8 Flur 13, Flur-

stück 14/1 354461

6°58’34,35‘‘ 5521917

49°49’55,22‘‘ 465 661 WEA 9 Flur 13, Flur-

stück 110/3 354542

6°58’38,87‘‘ 5521567

49°49’43,96‘‘ 476 672 Der Bescheid und seine Begründung einschl. Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Zeit vom 28. Dezember 2015 bis 10. Januar 2016 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Dienstzimmer Erd- geschoss Neubau N 19 zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten (Mo.-Fr.:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo.: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do.: 14:00 – 18:00 Uhr) aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Personen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Wittlich, den 17. Dezember 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V.: Hermann Brück

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie den Genehmigungsbescheid finden Sie auch im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/bekanntmachungen.

html

Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstra- ße 16, 54516 Wittlich, nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG (Bundes-Immissions- schutzgesetz), § 21 a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfah- ren) sowie § 9 Abs. 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat der Juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt mit Bescheid vom 11. Dezember 2015 (Az.:

41-BIM 2013/0009) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung von einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E-101-3.050, Nenn- leistung 3,0 MW, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 101 m, Gesamthöhe 196 m, unter Festsetzung von Nebenbestimmungen auf den Grundstücken in der Gemarkung Gornhausen erteilt.

WEA Flur, Flurstück

UTM Höhe

[m ü.

NN]

Höhe Hindernis [m ü. NN]

X-ETRS Y_ETRS WEA

G1 Flur 7, Flur-

stück 1/24 32.359.597 5.523.235 625 825

Der Bescheid und seine Begründung liegt in der Zeit vom 28. Dezember 2015 bis 10. Januar 2016 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Dienstzimmer Erdgeschoss Neubau N 19 zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten (Mo.-Fr.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo.: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do.: 14:00 – 18:00 Uhr) aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Personen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Wittlich, den 17. Dezember 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V.: Hermann Brück

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie den Genehmigungsbescheid finden Sie auch im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/bekanntmachungen.

html

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der Abfallwirtschaftssat- zung und der Abfallgebührensatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat am 16.11.2015 aufgrund § 17 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 5 Landeskreislaufwirtschaftsge- setz sowie § 2 Kommunalabgabengesetz mit Inkrafttreten der entsprechenden Satzungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) die Aufhe- bung der beiden nachfolgend genannten Satzungen zum 01.01.2016 beschlos- sen:

1. Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – Abfallwirtschaftssatzung vom 16.06.2008 2. Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 13.12.2010 in der Fassung der Än- derungssatzung zur Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren vom 03.11.2014

Begründung: Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat am 13.07.2015 den Beitritt zum A.R.T. zum 01.01.2016 beschlossen. Damit verbun- den ist der Übergang der Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den A.R.T. Dem A.R.T. obliegen daher ab dem 01.01.2016 entsprechend § 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz die erforderlichen Regelungen durch Satzung.

Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat im Zusammenhang mit den o.g. Aufhebungsbeschlüssen den allgemeinen Regelungen sowie den Sonder- regelungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich der durch den A.R.T. zu erlas- senden Abfallsatzung und Gebührensatzung zugestimmt. Die Bekanntmachung der Satzungen des A.R.T. erfolgt im Trierischen Volksfreund.

Wittlich, 14.12.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V. Ralph Scheid

Amtliche Bekanntmachung der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Der Jahresabschluss der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde aufgestellt und durch die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk des Abschlussprüfers.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 den Jahresabschluss 2014 in Aktiva und Passiva auf 35.004.799,88 € festgestellt. Der Jahresverlust beträgt 2.234.001,47 €.

Gemäß § 27 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) liegen der festgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sowie der Lagebericht 2014 an 7 Werktagen (Arbeitstagen) nach dieser Bekanntmachung im Gebäude der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Zimmer N 314, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wittlich, 08.12.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich In Vertretung:

(Ralph Scheid)

(5)

Welche Chancen bietet die Zuwanderung von Flüchtlin- gen für Rheinland-Pfalz?

In einzelnen Branchen und Re- gionen besteht ein großer Be- darf an Fachkräften, der nur noch zum Teil gedeckt werden kann. Viele Unternehmen ha- ben noch keine Antwort auf die Frage nach der Betriebsnach- folge gefunden. Die ärztliche Versorgung in ländlichen Regi- onen erfordert große Anstren- gungen. Die Zuwanderung von Flüchtlingen bietet die Chan- ce diesen Auswirkungen des demografischen Wandels ent- gegen zu wirken. Auch die In- tegration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeits- markt bietet eine Chance, die- ser Entwicklung entgegenzu- wirken und die Grundlage für eine weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwick- lung insbesondere in den länd- lichen Regionen zu sichern.

Der überwiegende Teil der zu uns kommenden Flüchtlinge ist im erwerbsfähigen Alter und verfügt über eine gute schulische sowie eine beruf- liche Ausbildung und Fremd- sprachenkenntnisse.

Wichtige Voraussetzungen für eine gelungene Integration bil- den die Pfeiler Sprachkompe- tenz, Arbeit und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft vor Ort. Die vorliegende Informati- onsreihe Fragen und Antwor- ten zum Thema Flucht uns Asyl beschäftigt sich in dieser und der nächsten Ausgabe spezi- elle mit den Themenfeldern Zugänge zum Arbeitsmarkt, Wohnen und Leben in der Kommune.

Integrationskurse des Bundes unterstützen – war kann da- ran teilnehmen?

Integrationskurse unterliegen der Zuständigkeit des Bundes.

Dieser hat mit den im Novem- ber 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen die Inte- grationskurse für Asylbewer- ber aus den Ländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea geöffnet.

Auf der Seite des Bundesamtes

Fragen und Antworten zum Thema Flucht und Asyl

für Migration und Integration werden alle wichtigen Punkte erläutert. Den Link finden Sie auf der Seite der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich www.

bernkastel-wittlich.de/fluecht- lingshilfe.html.

Mit den Integrationskursen hat sich bundesweit ein gutes und funktionierendes System zur Sprachförderung von Men- schen mit Migrationshinter- grund etabliert. Umso wich- tiger erscheint es, dass der Zugang zu diesen Kursen auch Asylsuchenden und Gedul- deten, die ebenfalls oft viele Jahre hier leben, ermöglicht werden sollte. Das Land Rhein- land-Pfalz setzt sich seit lan- gem dafür ein, dass der Bund die Integrationskurse öffnet und ausweitet. Im Rahmen der Integrationsministerkon- ferenzen wurde diese Forde- rung bisher von allen Bundes- ländern unterstützt. Aufgrund dieser Tatsache wurden inzwi- schen auch eigene mit Landes- mitteln finanzierte Sprach- und Orientierungskurse für Asylsu- chende ins Leben gerufen.

Im Landkreis werden Integra- tionskurse in verschiedenen Städten und durch unter- schiedliche Bildungsträger an- geboten.

Dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber arbeiten?

Generell gilt, dass Asylsu- chende während der ersten drei Monate in Deutschland nicht arbeiten dürfen, da- nach ist ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt.

Sie kommen aufgrund der so- genannten Vorrangprüfung, die nach 15 Monaten entfällt, dann zum Zuge, wenn sich niemand mit deutschem Pass oder mit einer EU-Staatsbür- gerschaft um die Stelle be- wirbt. Hierüber entscheidet die Agentur für Arbeit.

Nach aktuellen Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat entfällt die Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete nun in bestimmten Fällen:

• Für Hochschulabsolven-

tinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen oder

• für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder

• wenn die Menschen seit 15 Monaten ununter- brochen erlaubt, gedul- det oder mit einer Auf- enthaltsgestattung in Deutschland sind.

Ausführliche Informationen zum Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich.

Was sind die ersten Schritte zu einer Integration der Flücht- linge auf dem Arbeitsmarkt?

Ziel ist es, die beruflichen Qua- lifikationen und Kenntnisse von Asylsuchenden möglichst frühzeitig zu erfassen, damit die Menschen schneller an den Arbeitsmarkt herange- führt werden können.

In diesem Sommer startete das Projekt „Neuanfang in Rheinland-Pfalz: Kompetenzen erfassen – Chancen nutzen“.

Hier werden erstmals Daten zur Bildungsbiografie, zu be- ruflichen Qualifikationen und zu anderen Kompetenzen er- fasst, die für eine Integration in den Ausbildungs- und den Arbeitsmarkt relevant sind.

Die Teilnahme an dem Projekt ist für alle offen und freiwillig.

Ziel des Projektes ist es, auf Grundlage der erfassten und in das System der Bundesagentur für Arbeit eingepflegten Daten Asylsuchende möglichst früh- zeitig und passgenau auf eine Integration in Ausbildung oder Arbeit vorzubereiten. Im An- schluss an die Kompetenzer- fassung findet in der AfA die weitere Beratung der Asylsu-

chenden durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise durch die Jobcenter statt. Auf der Ba- sis der erfassten Daten wer- den die Asylsuchenden, wenn sie auf die Kommunen verteilt sind, in den jeweilig zustän- digen Jobcentern und Agen- turen für Arbeit hinsichtlich weiterer Angebote beraten und unterstützt.

Zusätzlich sollen ab Januar 2016 Beschäftigungspiloten insbesondere die Menschen ansprechen, die noch kei- nen ausreichenden Zugang zu den Angeboten der Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit haben. Sie werden die Flüchtlinge nach der Vertei- lung auf die Kommunen direkt an ihrem jeweiligen Wohn- ort aufsuchen. Dort hat der Beschäftigungspilot erstens die Aufgabe, den erwerbsfä- higen Flüchtlingen grundsätz- liche Informationen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Zweitens sollen sie fehlende Kompetenzfeststellungen nachholen. Drittens ist es Aufgabe der Beschäftigungs- piloten den Flüchtlingen zu vermitteln, dass die Bundesa- gentur für Arbeit für sie erste Anlaufstelle ist.

Alle Informationen zu diesen Projekten und anderen Maß- nahmen des Landes Rhein- land-Pfalz zur Arbeitsmarkt- integration von Flüchtlingen finden sie auf den Seiten des Arbeitsministeriums (siehe Linksammlung auf der Interne- tseite der Kreisverwaltung).

In unserer Region laufen die Fäden in enger Abstimmung mit den Kammern, der Bun- desagentur und den großen Trägerverbänden zusammen.

In der Handwerkskammer Tri- er sind zwei Flüchtlings- und Migrationscoachs mit den Auf- gaben Beratung, Vermittlung, Anerkennung und Qualifikati- onsfeststellung betraut. Unter der Rubrik Kooperationspart- ner finden sie auf der Interne- tseite der Kreisverwaltung ent- sprechende Kontaktdaten.

Referenzen

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Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen