• Keine Ergebnisse gefunden

Parlamentarischer Vorstoss 2017/341 > Landrat / Parlament || Geschäfte des Landrats Titel:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Parlamentarischer Vorstoss 2017/341 > Landrat / Parlament || Geschäfte des Landrats Titel:"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Parlamentarischer Vorstoss 2017/341

> Landrat / Parlament || Geschäfte des Landrats

Titel: Motion von Reto Tschudin: Keine Luxusgüter für Sozialhilfebezüger

Autor/in: Reto Tschudin

Mitunterzeichnet von: Häring, Kämpfer, Riebli, Ritter, Schafroth, Schneider, Strub, Thüring Eingereicht am: 14. September 2017

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Der Regierungsrat wird gebeten die Sozialhilfeverordnung (SHV) so anzupassen, dass im Grundnotbedarf die Kosten für Tabakwaren und für auswärts eingenommene Getränke nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verordnung (SHV) sei deshalb wie folgt anzupassen:

§ 8 * Umfang des Grundbedarfs (§ 6 Abs. 1 SHG)

1 Der Grundbedarf deckt pauschal die Aufwendungen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwa- ren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch ohne Wohnnebenkosten, laufende Haushaltsfüh- rung inklusive Kehrichtgebühren, kleine Haushaltsgegenstände, Gesundheitspflege ohne Selbst- behalte und Franchisen, Verkehrsauslagen inklusive Umweltschutzabonnement, Nachrichten- übermittlung, Bildung und Unterhaltung, Körperpflege, persönliche Ausstattung, auswärts einge- nommene Getränke und Übriges. *

§ 9 * Mass des Grundbedarfs bei Haushalt (§ 6 Abs. 3 SHG)

1 Das Mass der Unterstützungen an die Aufwendungen für den Grundbedarf beträgt monatlich bei einem Haushalt mit *

a. * 1 Person: CHF 986; CHF 886 b. * 2 Personen: CHF 1'509; CHF 1409 c. * 3 Personen: CHF 1'834; CHF 1734 d. * 4 Personen: CHF 2'110; CHF 2010 e. * 5 Personen: CHF 2'386; CHF 2286

f. * pro weitere Person: plus CHF 200. CHF 1000 g. * …

(2)

2017/341, 14. September 2017 2/2

h. * …

2 Wohnen unterstützte Personen mit einer anderen Person in einem Konkubinat, wird die Unter- stützung für den Grundbedarf entsprechend ihrem Anteil an der Haushaltsgrösse gemäss Absatz 1 reduziert (Kopfquote). *

2bis Wohnen unterstützte Personen mit anderen Personen in einer Wohngemeinschaft, wird die Unterstützung für den Grundbedarf gemäss Absatz 1 Buchstabe a. um 10% gekürzt. *

2ter Wohnen unterstützte volljährige Kinder im Haushalt der nicht unterstützten Eltern oder umge- kehrt, wird die Unterstützung für den Grundbedarf entsprechend ihrem Anteil an der Haushalts- grösse gemäss Absatz 1 reduziert (Kopfquote) und um 20% gekürzt. *

3 Wohnen unterstützte Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, in einem 1-Personen- Haushalt, beträgt die Unterstützung an ihre Aufwendungen für den Grundbedarf in der Regel mo- natlich CHF 755. * CHF 655

Auf Grund des einfachen Sachverhalts der Motion wird beantragt, die Bearbeitungsfrist im Sinne von §34 Abs. 3 des Landratsgesetzes auf maximal 6 Monate zu verkürzen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hat der Kanton Basel-Landschaft die Möglichkeit, neben dem UKBB eine Leistungsverein- barung für eine Überwachungsstation (IMC) für Früh- und Neugeborene mit dem Bethesda- Spital

Gemäss der Public Corporate Governance-Richtlinie handelt es sich entsprechend dem Zweikreis- Modell bei der BLT um eine strategisch wichtige Beteiligung?. Hierzu ergeben sich

Dies belegen die jüngsten Resultate einer repräsentativen Umfrage des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB) bei den Englisch- und Französischlehrpersonen, die

Im Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung vom November 2011 findet sich zum Öffentlich- keitsgrundsatz folgende Erläuterung: „Das Öffentlichkeitsprinzip umfasst den

Bei der nächsten Revision des Polizeigesetzes sollte deshalb diese Lücke geschlossen werden, damit die sehr sinnvolle Funktion der Verkehrskadetten langfristig auf

Selbst wenn die Prüfung dann jeweils 24 Monate umfasst, sind doch die Aufwendungen für alle Beteiligten bei einer statt zwei Prüfungen tiefer, so dass auch mit deutlich tieferen

Eine streckenbezogene Abrechnung, die allenfalls auch noch die Tages- und Nachtzeit miteinbezieht, würde auch ermöglichen, die Nutzerströme in den Spitzenzeiten

Statt jedoch alles über einen Kamm zu schären, sollen auch Möglichkeiten wie zum Beispiel Globalbudgets an kleine Gemeinden/Gemeindezusammenschlüsse statt des Grundangebots