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Parlamentarischer Vorstoss 2017/144 > Landrat / Parlament || Geschäfte des Landrats Titel:

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Parlamentarischer Vorstoss 2017/144

> Landrat / Parlament || Geschäfte des Landrats

Titel: Motion von Sara Fritz, Grüne/EVP-Fraktion: Regulierungsfolgenab- schätzung «Familien»

Autor/in: Sara Fritz

Mitunterzeichnet von: Augstburger, Bammatter, Bänziger, Brenzikofer, Hotz, Maag, Meschberger, Mikeler, Schweizer Kathrin, Schoch, Stokar, Strüby, Werthmüller, Wunde- rer

Eingereicht am: 6. April 2017 Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Jede Vernehmlassungsvorlage des Kantons Basel-Landschaft enthält den Punkt «Regulierungs- folgenabschätzung». Dabei wird gestützt auf § 4 des KMU-Entlastungsgesetzes sowie § 2 der KMU-Verordnung bei sämtlichen Entwürfen zu Erlassen aller Rechtsetzungsstufen eine sogenann- te Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt. Damit soll festgestellt werden, in welchem Aus- mass kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) von behördlich verordneten Massnahmen betrof- fen sind. Geprüft wird die Notwendigkeit und die Zweckmässigkeit von Regulierungen, ob gegebe- nenfalls alternative Regulierungen den gleichen Zweck effizienter erfüllen können, die Effizienz im Vollzug von Regulierungen sowie die Belastung der KMU im Hinblick auf den administrativen Mehraufwand und die Folgekosten der Regulierungen, beispielsweise infolge notwendig werden- der Investitionen, erschwerter Betriebsabläufe, usw.

KMU sind unbestritten wichtige Stützen für unsere Wirtschaft. Was KMU für die Wirtschaft sind, sind meines Erachtens Familien für unsere Gesellschaft. Denn die Familien erbringen grosse Leis- tungen für unseren Kanton und seine Zukunft. Sie vermitteln zentrale Werte und prägen die künfti- ge Gesellschaft. Tragfähige Familien sind entscheidend für das Wohlergehen unseres Kantons.

Leider müssen in einem der reichsten Länder der Welt viele Familien Monat für Monat dafür kämp- fen, dass sie finanziell über die Runden kommen. So erstaunt es auch nicht, dass Kinder trauri- gerweise zum häufigsten Armutsgrund geworden sind.

Wir sollten den Familien Sorge tragen. Eine Möglichkeit dazu ist, bei sämtlichen Entwürfen zu Er- lassen aller Rechtsetzungsstufen mittels Regulierungsfolgenabschätzung zu prüfen, in welchem Ausmass Familien von behördlich verordneten Massnahmen betroffen sein würden.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit im Kanton Basel-Landschaft eine Regulierungsfolgenabschätzung analog derjenigen von KMU auch für Familien eingeführt werden kann.

Dabei soll auf eine möglichst kostengünstige Umsetzung ohne unverhältnismässigen Auf- wand geachtet werden.

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